Tragbare Elektrische Betriebsmittel
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 Tragbare elektrische Betriebsmittel
Der Betreiber eines Gebäudes trägt die Verantwortung für den sicheren Betrieb aller tragbaren elektrischen Betriebsmittel. Dies umfasst insbesondere mobile Geräte wie Verlängerungsleitungen, Ladegeräte oder Heizlüfter. Ziel dieses Dokuments ist es, den Zweck und den Umfang der Betreiberpflichten festzulegen, um die Rechtskonformität (z.B. Einhaltung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sowie der DGUV-Regelwerke) sicherzustellen sowie Arbeitsschutz und Betriebskontinuität zu gewährleisten. Es legt dar, wie portable Betriebsmittel ausgewählt, betrieben, geprüft und dokumentiert werden müssen, sodass jederzeit nachgewiesen werden kann, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.
Sicherheit im Umgang mit tragbaren Betriebsmitteln
- Rechtsgrundlagen
- Begriffsbestimmungen
- Governance
- Anlagenverzeichnis
- Nutzungsrichtlinien
- Instandhaltung
- Prüfprogramm
- Elektrischen Anlagen
- Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentation
- Bereitstellung
- Entsorgungspflichten
- Vorfallmanagement
- Besucherregelungen
- Kennzahlen
Normative Referenzen und Rechtsgrundlagen
Die in Tabelle 1 aufgeführten Gesetze, Vorschriften und Normen bilden die Grundlage der Betreiberpflichten für tragbare elektrische Geräte. Bundesgesetze regeln die Entsorgung von Elektro-Altgeräten, während die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Verantwortlichkeiten für Betrieb und Instandhaltung elektrischer Anlagen definieren. Ergänzend legen einschlägige DIN VDE Normen Anforderungen an Prüfung und Umgang fest.
| Regelwerk/Norm | Wesentliche Verpflichtung | 
|---|---|
| ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) | Getrennte Sammlung von Elektro-Altgeräten; keine Entsorgung im Hausmüll | 
| DGUV Vorschrift 3 | Wartung nur durch Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht gemäß elektrotechnischer Regeln | 
| DGUV Vorschrift 3 | Betrieb nur nach den elektrotechnischen Vorschriften | 
| DGUV Vorschrift 3 | Mängel müssen sofort behoben werden | 
| DGUV Vorschrift 3 | Verbot der Benutzung gefährlich defekter Geräte | 
| DGUV Vorschrift 3 | Geräte stets in sicherem Zustand halten, wenn keine besonderen Regeln bestehen | 
| DGUV Vorschrift 3 | Nur bei betriebsbereitem und sicherem Zustand verwenden | 
| DGUV Vorschrift 3 | Erstprüfung vor Erstinbetriebnahme bzw. nach Änderung/Reparatur | 
| DGUV Vorschrift 3 | Wiederkehrende Prüfungen inklusive Schutz- und Hilfseinrichtungen | 
| DGUV Vorschrift 3 | Prüfungen nach den elektrotechnischen Regeln durchführen | 
| DGUV Vorschrift 3 | Führen eines Prüfungsbuchs; Einträge auf Verlangen der Unfallversicherung | 
| DGUV Vorschrift 3 | Spannungsfreiheit durch Freischalten/Sichern vor Arbeiten sicherstellen | 
| DGUV Vorschrift 3 | Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen nur unter definierten Bedingungen | 
| DGUV-I 203-004 | Unterweisung der Beschäftigten zu elektrischen Gefährdungen vor der ersten Tätigkeit | 
| DGUV-I 203-005 | Geräte nur bestimmungsgemäß verwenden; Kategorie K1/K2 je nach Einsatzbedingungen | 
| DGUV-I 203-071 | Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für elektrische Prüfungen festlegen | 
| DGUV-I 203-071 | Unbefugte fernhalten; Fremdprüfer einweisen; Rettungskette bei Alleinarbeit sicherstellen | 
| DGUV-I 203-071 | Inventarisierung vor Prüfungen; Bereitstellung von Prüfmitteln, PSA und Werkzeugen | 
| DGUV-I 203-071 | Sachgerechte Prüfung durchführen; Prüffristen festlegen; Dokumentation und Auswertung | 
| DIN VDE 0105-100 | Verlängerungsleitungen nur verwenden, wenn Schutzfunktion erhalten ist (Sichtprüfung) | 
| DIN VDE 0105-100 | Aufstellung von Heizgeräten so, dass keine Brandgefahr entsteht | 
| VDE 0701 (Nach Instandsetzung) | Nach Reparatur nur durch Elektrofachkraft prüfen | 
| VDE 0701 (Nach Instandsetzung) | Prüfung abbrechen, wenn Sicherheit beeinträchtigt ist | 
| VDE 0701 (Nach Instandsetzung) | Vorgegebener Prüfablauf nach Reparatur (visuell, Schutzmaßnahmen, Dokumentation, Funktionstest) unter Einsatz kalibrierter Messgeräte | 
| VDE 0702 (Wiederkehrende Prüfung) | Regelmäßige Prüfungen durch/unter Leitung einer Elektrofachkraft | 
| VDE 0702 (Wiederkehrende Prüfung) | Prüfung abbrechen, wenn Sicherheit beeinträchtigt ist | 
| VDE 0702 (Wiederkehrende Prüfung) | Vorgegebener Prüfablauf (analog VDE 0701) mit kalibrierten Prüfgeräten | 
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
Portabel elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die nicht fest installiert sind und während des Betriebs bewegt oder zwischen Einsätzen leicht transportiert werden können. Beispiele sind Baustellenlampen, Steckdosenverteiler oder Transportheizer. Die Schutzartklassen (I/II/III) bezeichnen den elektrischen Schutz: Schutzklasse II etwa verfügt über eine doppelte Isolierung. Nach DGUV-Information 203-005 werden portable Geräte in die Kategorien K1 (normale Einsatzbedingungen) und K2 (harte Einsatzbedingungen mit hoher Beanspruchung) eingeteilt. Diese Klassifikation wird bei Anschaffung festgelegt und bleibt für den gesamten Lebenszyklus gültig. Zum Anwendungsbereich zählen neben Endgeräten auch Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Ladegeräte und Prüfeinrichtungen.
Governance, Rollen und Fachkompetenz
Der Betreiber benennt eine Elektrofachkraft, die für die Instandhaltung und Prüfung der elektrischen Betriebsmittel verantwortlich ist. Diese Elektrofachkraft beaufsichtigt unterwiesene Personen (z.B. Sachkundige) und koordiniert gegebenenfalls externe Dienstleister. Die Elektrofachkraft muss die Qualifikationsanforderungen der DGUV-Vorschrift 3 erfüllen. Externe Prüf- und Wartungsfirmen dürfen nur beauftragt werden, wenn ihre fachliche Eignung nachgewiesen ist. Wesentlich ist die Trennung der Zuständigkeiten: Die Elektrofachkraft prüft keine Geräte, an denen sie selbst gearbeitet hat, um Objektivität zu gewährleisten. Jede Prüfperson sollte bei Bedarf vom Rest des Betriebs unabhängig agieren können.
| Verpflichtung | Betreiber | Elektrofachkraft | Unterwiesene Person | Auftragnehmer | 
|---|---|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung & Prüfplanung | V (verantwortlich) | D (durchführend) | E (einbezogen) | E (einbezogen) | 
| Erst- & Wiederkehrende Prüfungen | D (durchführend) | V (verantwortlich) | E (einbezogen) | D (bei Fremdvergabe) | 
| Außerbetriebnahme defekter Geräte | V (verantwortlich) | D (durchführend) | E (einbezogen) | – | 
| Führen des Prüfungsbuchs | V (verantwortlich) | D (durchführend) | E (einbezogen) | E (einbezogen) | 
Anlagenverzeichnis und Kennzeichnung
Vor den Prüfungen ist eine vollständige Inventarisierung aller portablen Betriebsmittel durchzuführen (DGUV-I 203-071). Jedes Gerät erhält eine eindeutige Kennung (Inventarnummer oder Seriennummer) und wird im Anlagenverzeichnis mit Schutzklasse, Kategorie (K1/K2), Standort und Einsatzzweck erfasst. Optional können bei Erstinventarisierung Fotos und Herstellerdaten ergänzt werden. Nach jeder Prüfung werden Prüfungsergebnisse und Mängel im Verzeichnis eingetragen, sodass sich aktuelle Prüftermine und -befunde jederzeit nachvollziehen lassen.
| Feld | Beschreibung | 
|---|---|
| Inventarnummer / Standort | Eindeutige Gerätekennung und Standort | 
| Schutzklasse / Kategorie | Schutzklasse I/II/III; Kategoriestatus (K1 oder K2) | 
| Umgebung & Verwendung | Einsatzort (Büro, Werkstatt, Außen) und Einsatzzweck | 
| Letzte / nächste Prüfung | Datum der letzten und der geplanten nächsten Prüfung | 
| Befund / Maßnahmen | Festgestellte Mängel und die durchgeführten Abhilfemaßnahmen | 
| WEEE-Status | „In Betrieb“ oder „zur Entsorgung (WEEE) bereit“ | 
Betriebs- und Nutzungsrichtlinien
Portable Betriebsmittel dürfen nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Es ist zu beachten, ob ein Gerät als Kategorie K1 (normale Bedingungen) oder K2 (harte Bedingungen) eingestuft ist. Vor jeder Benutzung muss eine Sichtprüfung gemäß DIN VDE 0105-100 erfolgen: Sind Stecker, Kabel und Gehäuse unbeschädigt? Bei Heizgeräten ist zusätzlich der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien einzuhalten (VDE 0105-100, Abschn. 4.1.111.2). Geräte, die während des Betriebs Mängel aufweisen oder Schäden erleiden, sind sofort außer Betrieb zu nehmen und deutlich als „nicht benutzen“ zu kennzeichnen (DGUV V3 § 3 Abs. 2). In solchen Fällen ist umgehend eine Prüfung oder Reparatur durchzuführen, bevor das Gerät wieder verwendet wird.
Instandhaltung und Reparatur
Reparaturen und Instandsetzungen dürfen nur durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden (DGUV-V3 § 3 Abs. 1). Nach jeder Reparatur ist eine Nachprüfung gemäß DIN VDE 0701 erforderlich. Der Prüfablauf umfasst mindestens: eine visuelle Inspektion (Gehäuse, Kabel, Stecker), Überprüfung der Schutzleiterverbindung und Isolationsmessung sowie ergänzende Kontrollen (z.B. Polung, FI-Schutzschalter). Messergebnisse und Prüfergebnis sind zu dokumentieren. Wird während der Prüfung ein sicherheitsrelevantes Problem festgestellt (etwa zu niedriger Isolationswiderstand), muss die Prüfung sofort abgebrochen und das Gerät weiterhin außer Betrieb gehalten werden (Stop-Regel nach VDE 0701 Abs. 4 (9)). Alle verwendeten Prüfgeräte müssen kalibriert sein; die Kalibrierungsnachweise sind zu führen (VDE 0701 § 7).
| Prüfschritt | Beschreibung | Dokumentation | 
|---|---|---|
| Visuelle Prüfung | Gehäuse, Kabel, Stecker auf Schäden prüfen | Abhaken in Prüfliste | 
| Schutzleiterprüfung | Schutzleiterwiderstand, PE-Kontinuität messen | Messwerte im Protokoll | 
| Isolationsmessung | Isolationswiderstand prüfen | Messwerte im Protokoll | 
| Weitere Prüfungen | Polung, FI-Funktion prüfen | Ergebnis im Protokoll | 
| Funktionsprüfung | Gerät in Betrieb nehmen und Funktionstest | Prüfergebnis (OK/nicht OK) | 
Prüfprogramm – Erst- und Wiederholungsprüfungen
Vor der ersten Inbetriebnahme eines Geräts und nach jeder Änderung oder Reparatur ist eine Erstprüfung durchzuführen (DGUV V3 § 5 Abs. 1 Nr. 1). Diese erfolgt nach VDE 0701 mit vollem Prüfablauf. Alle tragbaren Geräte müssen anschließend regelmäßig wiederkehrend geprüft werden (VDE 0702). Die Elektrofachkraft ist für die Einhaltung der Prüfintervalle verantwortlich. Auch dabei gilt die Stop-Regel: Wird ein Sicherheitsmangel erkannt, ist die Prüfung abzubrechen und das Gerät gesondert zu kennzeichnen. Die Prüfungen enthalten mindestens Sicht-, Schutzmaßnahmen- und Funktionstests gemäß DIN VDE 0701/0702.
Die Intervalle werden durch die Gefährdungsbeurteilung bestimmt (z.B. DGUV-I 203-071 § 7). Faktoren sind Einsatzumgebung, Benutzungshäufigkeit und bisherige Mängelhäufigkeit. Beispielintervalle liefern die folgende Tabelle:
| Gerätegruppe | Typische Umgebung | Prüfintervall (Beispiel) | Anmerkungen | 
|---|---|---|---|
| Büro-IT (Computer, Drucker) | Trockenes Büro | 12–24 Monate | Abhängig von Risikoanalyse und Nutzungsdauer | 
| Elektrowerkzeuge | Werkstatt (staubig) | 3–12 Monate | Intensive Nutzung → kürzere Intervalle | 
| Verlängerungskabel | Büro/Baustelle | 6–12 Monate | Vor jedem Einsatz Sichtprüfung empfohlen | 
Arbeiten an elektrischen Anlagen
Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur nach Freischalten, Sichern und Feststellen der Spannungsfreiheit ausgeführt werden (DGUV-V3 § 6 Abs. 2–4). Vor Beginn ist die Spannung am Gerät abzuschalten, gegen Wiedereinschalten zu sichern und die Spannungsfreiheit zu prüfen. Unter Spannung stehende Teile dürfen nur im Ausnahmefall und mit besonderen Schutzmaßnahmen bearbeitet werden (§ 7 DGUV-V3). Während Prüfungen und Wartungen ist der Zugang für Unbefugte zu sperren (DGUV-I 203-071). Externe Prüfer erhalten vor Ort eine Einweisung zu örtlichen Gefahren und Notmaßnahmen. Alleinarbeitende müssen informiert sein (z.B. Telefon oder Funk) und es muss eine Rettungskette bereitstehen.
Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen
Jeder Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln erfordert eine vorherige Gefährdungsbeurteilung. Mögliche Gefährdungen sind etwa Stromschlag, Lichtbögen, bewegliche Teile oder thermische Gefahren (z.B. bei Heizgeräten). Darauf basierend werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt (z.B. Schutzleiterverbund, FI-Schalter, persönliche Schutzausrüstung). Beschäftigte sind vor ihrer ersten Tätigkeit mit elektrischen Geräten zu unterweisen (DGUV-I 203-004 § 8), insbesondere über spezifische Gefährdungen und notwendige Schutzmaßnahmen. Regelmäßige Auffrischungsunterweisungen und Besprechungen (Toolbox Talks) stellen den Wissenstransfer für den sicheren Umgang sicher.
Dokumentation, Prüfungsbuch und Aufzeichnungen
Für jede Prüfung ist ein Prüfprotokoll oder Prüfungsbuch zu führen (DGUV-V3 § 5 Abs. 3). Dieses enthält unter anderem die Inventarnummer, Prüfdatum, Namen des Prüfers, die gemessenen Werte, den Befund (Bestanden/Nicht bestanden) und erkannte Mängel. Ergriffene Korrekturmaßnahmen und das Abschlussdatum werden ebenfalls vermerkt. Die systematische Auswertung dieser Protokolle ermöglicht, wiederkehrende Fehler zu erkennen und Prozessverbesserungen abzuleiten. Aufzeichnungen werden gemäß Firmenrichtlinie (typischerweise mehrere Jahre) aufbewahrt und der zuständigen Unfallversicherung auf Anforderung vorgelegt.
Bereitstellung von Prüfmitteln, Werkzeugen und PSA
Der Betreiber stellt sicher, dass alle erforderlichen Prüf- und Messgeräte, sowie passendes Zubehör und persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorhanden sind. Insbesondere werden Isolationsmessgeräte, Durchgangsprüfgeräte für Schutzleiter und Fehlerstrommessgeräte bereitgehalten. Diese Geräte sind regelmäßig (mindestens jährlich) zu kalibrieren bzw. auf Funktion zu prüfen (vgl. VDE 0701/0702 § 7). Die Kalibrierungsnachweise werden dokumentiert. Prüf- und Messleitungen sowie Adapter werden sachgerecht gelagert und transportiert (z.B. in gepolsterten Behältern), um Schäden zu vermeiden.
Entsorgungspflichten (ElektroG § 10 Abs. 1)
Das ElektroG schreibt vor, dass ausgediente elektrische und elektronische Geräte getrennt vom übrigen Abfall gesammelt werden (§ 10 Abs. 1). Der Betreiber richtet Sammelstellen für Elektro-Altgeräte ein und kennzeichnet diese entsprechend (durchgestrichenes Radkreuz-Symbol). Batterien und Akkus werden separat entsorgt. Ausgemusterte Geräte dürfen nur an autorisierte Sammel- und Recyclingstellen übergeben werden. Jeder Schritt (z.B. Übergabeprotokoll, Bestätigung des Entsorgers) wird dokumentiert. Im Gerätestammdatenverzeichnis wird der Status des Geräts auf „Außer Betrieb/WEEE“ gesetzt.
| Schritt | Verantwortlich | Dokument | 
|---|---|---|
| Außerbetriebnahme des Geräts | Betreiber | Aussonderungsformular | 
| Datenträgerlöschung (falls nötig) | IT/Betreiber | Löschprotokoll | 
| Transport zur WEEE-Sammelstelle | Anwender/Lager | Eintrag im Inventar | 
| Übergabe an zertifizierten Recycler | Betreiber | Entsorgungsnachweis | 
| Endgültige Dokumentation | Betreiber | Entsorgungszertifikat | 
Stör-, Mängel- und Vorfallmanagement
Beschädigte oder mangelhafte Geräte sind sofort zu melden und zu reparieren (DGUV-V3 § 3 Abs. 2). Geräte mit sicherheitskritischen Mängeln dürfen nicht betrieben werden – sie werden außer Betrieb genommen und entsprechend gekennzeichnet. Wird bei einer Prüfung ein Fehler entdeckt, greift die Stop-Regel: Die Prüfung wird sofort abgebrochen, das Gerät bleibt gesperrt. Alle Vorfälle und Beinaheunfälle werden dokumentiert, um Ursachen zu analysieren und dauerhafte Korrektur- und Präventionsmaßnahmen abzuleiten.
Fremdfirmen- und Besucherregelungen
Eingesetzte Fremdfirmen (z.B. Prüf- und Wartungsdienstleister) müssen qualifiziert sein und ihre Befähigung nachweisen. Sie erhalten vor Arbeitsbeginn eine Unterweisung über die betrieblichen Besonderheiten, elektrische Gefahren und Notfallmaßnahmen (DGUV-I 203-071). Arbeiten an elektrischen Anlagen können ein gesondertes Freischaltverfahren („Arbeiten-unter-Spannung“-Erlaubnis) erfordern. Unbefugten Besuchern ist der Zugang zu Prüf- und Arbeitsbereichen zu untersagen oder sie werden durch befugtes Personal begleitet.
Kennzahlen, Monitoring und kontinuierliche Verbesserung
Der Betreiber erfasst Kennzahlen (KPIs), um die Wirksamkeit des Prüfprogramms zu überwachen. Beispiele sind: Anteil fristgerecht durchgeführter Prüfungen, Prüfungsbestandquote, Wiederholungsrate von Mängeln, Termintreue bei Kalibrierungen und WEEE-Abgabekonformität. Diese KPIs werden regelmäßig (monatlich/vierteljährlich) ausgewertet und in Management-Reviews besprochen. Auf Grundlage der Ergebnisse können Prüfintervalle angepasst, Schulungsbedarf ermittelt und Prozessverbesserungen eingeleitet werden, um die Sicherheit kontinuierlich zu erhöhen.
| KPI | Ziel | Berichtsintervall | 
|---|---|---|
| Prüfplan-Erfüllungsquote (%) | ≥ 98 % | Monatlich | 
| Kalibrierungen fristgerecht (%) | 100 % | Vierteljährlich | 
| Mängel-Wiederholungsrate (p.a.) (%) | ≤ 5 % | Vierteljährlich | 
| WEEE-Abgabequote (%) | 100 % | Monatlich | 
Der Betreiber muss alle portablen elektrischen Betriebsmittel über deren gesamten Lebenszyklus hinweg sicher und vorschriftsmäßig betreiben. Dazu gehören die richtige Auswahl (Kategorie K1/K2 gemäß Einsatzbedingungen), qualifizierte Wartung und Reparatur durch Elektrofachkräfte sowie Erst- und Wiederholungsprüfungen mit kalibrierten Messgeräten. Alle Maßnahmen sind lückenlos zu dokumentieren und auszuwerten. Defekte Geräte sind umgehend außer Betrieb zu nehmen. Am Ende der Lebensdauer ist eine getrennte Erfassung und Entsorgung gemäß ElektroG § 10 sicherzustellen. Nur durch ein systematisches, risikoorientiertes Vorgehen und umfassende Dokumentation können alle gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen durchgängig nachgewiesen werden.
