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Tragbare Elektrische Betriebsmittel

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Tragbare elektrische Betriebsmittel

Tragbare elektrische Betriebsmittel

Der Betreiber eines Gebäudes trägt die Verantwortung für den sicheren Betrieb aller tragbaren elektrischen Betriebsmittel. Dies umfasst insbesondere mobile Geräte wie Verlängerungsleitungen, Ladegeräte oder Heizlüfter. Ziel dieses Dokuments ist es, den Zweck und den Umfang der Betreiberpflichten festzulegen, um die Rechtskonformität (z.B. Einhaltung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sowie der DGUV-Regelwerke) sicherzustellen sowie Arbeitsschutz und Betriebskontinuität zu gewährleisten. Es legt dar, wie portable Betriebsmittel ausgewählt, betrieben, geprüft und dokumentiert werden müssen, sodass jederzeit nachgewiesen werden kann, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.

Sicherheit im Umgang mit tragbaren Betriebsmitteln

Normative Referenzen und Rechtsgrundlagen

Die in Tabelle 1 aufgeführten Gesetze, Vorschriften und Normen bilden die Grundlage der Betreiberpflichten für tragbare elektrische Geräte. Bundesgesetze regeln die Entsorgung von Elektro-Altgeräten, während die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Verantwortlichkeiten für Betrieb und Instandhaltung elektrischer Anlagen definieren. Ergänzend legen einschlägige DIN VDE Normen Anforderungen an Prüfung und Umgang fest.

Regelwerk/Norm

Wesentliche Verpflichtung

ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)

Getrennte Sammlung von Elektro-Altgeräten; keine Entsorgung im Hausmüll

DGUV Vorschrift 3

Wartung nur durch Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht gemäß elektrotechnischer Regeln

DGUV Vorschrift 3

Betrieb nur nach den elektrotechnischen Vorschriften

DGUV Vorschrift 3

Mängel müssen sofort behoben werden

DGUV Vorschrift 3

Verbot der Benutzung gefährlich defekter Geräte

DGUV Vorschrift 3

Geräte stets in sicherem Zustand halten, wenn keine besonderen Regeln bestehen

DGUV Vorschrift 3

Nur bei betriebsbereitem und sicherem Zustand verwenden

DGUV Vorschrift 3

Erstprüfung vor Erstinbetriebnahme bzw. nach Änderung/Reparatur

DGUV Vorschrift 3

Wiederkehrende Prüfungen inklusive Schutz- und Hilfseinrichtungen

DGUV Vorschrift 3

Prüfungen nach den elektrotechnischen Regeln durchführen

DGUV Vorschrift 3

Führen eines Prüfungsbuchs; Einträge auf Verlangen der Unfallversicherung

DGUV Vorschrift 3

Spannungsfreiheit durch Freischalten/Sichern vor Arbeiten sicherstellen

DGUV Vorschrift 3

Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen nur unter definierten Bedingungen

DGUV-I 203-004

Unterweisung der Beschäftigten zu elektrischen Gefährdungen vor der ersten Tätigkeit

DGUV-I 203-005

Geräte nur bestimmungsgemäß verwenden; Kategorie K1/K2 je nach Einsatzbedingungen

DGUV-I 203-071

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für elektrische Prüfungen festlegen

DGUV-I 203-071

Unbefugte fernhalten; Fremdprüfer einweisen; Rettungskette bei Alleinarbeit sicherstellen

DGUV-I 203-071

Inventarisierung vor Prüfungen; Bereitstellung von Prüfmitteln, PSA und Werkzeugen

DGUV-I 203-071

Sachgerechte Prüfung durchführen; Prüffristen festlegen; Dokumentation und Auswertung

DIN VDE 0105-100

Verlängerungsleitungen nur verwenden, wenn Schutzfunktion erhalten ist (Sichtprüfung)

DIN VDE 0105-100

Aufstellung von Heizgeräten so, dass keine Brandgefahr entsteht

VDE 0701 (Nach Instandsetzung)

Nach Reparatur nur durch Elektrofachkraft prüfen

VDE 0701 (Nach Instandsetzung)

Prüfung abbrechen, wenn Sicherheit beeinträchtigt ist

VDE 0701 (Nach Instandsetzung)

Vorgegebener Prüfablauf nach Reparatur (visuell, Schutzmaßnahmen, Dokumentation, Funktionstest) unter Einsatz kalibrierter Messgeräte

VDE 0702 (Wiederkehrende Prüfung)

Regelmäßige Prüfungen durch/unter Leitung einer Elektrofachkraft

VDE 0702 (Wiederkehrende Prüfung)

Prüfung abbrechen, wenn Sicherheit beeinträchtigt ist

VDE 0702 (Wiederkehrende Prüfung)

Vorgegebener Prüfablauf (analog VDE 0701) mit kalibrierten Prüfgeräten

Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Portabel elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die nicht fest installiert sind und während des Betriebs bewegt oder zwischen Einsätzen leicht transportiert werden können. Beispiele sind Baustellenlampen, Steckdosenverteiler oder Transportheizer. Die Schutzartklassen (I/II/III) bezeichnen den elektrischen Schutz: Schutzklasse II etwa verfügt über eine doppelte Isolierung. Nach DGUV-Information 203-005 werden portable Geräte in die Kategorien K1 (normale Einsatzbedingungen) und K2 (harte Einsatzbedingungen mit hoher Beanspruchung) eingeteilt. Diese Klassifikation wird bei Anschaffung festgelegt und bleibt für den gesamten Lebenszyklus gültig. Zum Anwendungsbereich zählen neben Endgeräten auch Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Ladegeräte und Prüfeinrichtungen.

Gerätetyp

Typische Umgebung

Kategorie

Beispiele

Bürogeräte

Trockenes Büro

K1

Laptop, Smartphone-Ladegerät, Drucker

Elektrowerkzeuge

Staubige Werkstatt/Schmutz

K2

Akkubohrmaschine, Winkelschleifer

Mobile Heizgeräte

Büro oder Werkstatt (trocken)

K1/K2

Gebläseheizer, Keramikheizer

Governance, Rollen und Fachkompetenz

Der Betreiber benennt eine Elektrofachkraft, die für die Instandhaltung und Prüfung der elektrischen Betriebsmittel verantwortlich ist. Diese Elektrofachkraft beaufsichtigt unterwiesene Personen (z.B. Sachkundige) und koordiniert gegebenenfalls externe Dienstleister. Die Elektrofachkraft muss die Qualifikationsanforderungen der DGUV-Vorschrift 3 erfüllen. Externe Prüf- und Wartungsfirmen dürfen nur beauftragt werden, wenn ihre fachliche Eignung nachgewiesen ist. Wesentlich ist die Trennung der Zuständigkeiten: Die Elektrofachkraft prüft keine Geräte, an denen sie selbst gearbeitet hat, um Objektivität zu gewährleisten. Jede Prüfperson sollte bei Bedarf vom Rest des Betriebs unabhängig agieren können.

Verpflichtung

Betreiber

Elektrofachkraft

Unterwiesene Person

Auftragnehmer

Gefährdungsbeurteilung & Prüfplanung

V (verantwortlich)

D (durchführend)

E (einbezogen)

E (einbezogen)

Erst- & Wiederkehrende Prüfungen

D (durchführend)

V (verantwortlich)

E (einbezogen)

D (bei Fremdvergabe)

Außerbetriebnahme defekter Geräte

V (verantwortlich)

D (durchführend)

E (einbezogen)

Führen des Prüfungsbuchs

V (verantwortlich)

D (durchführend)

E (einbezogen)

E (einbezogen)

Anlagenverzeichnis und Kennzeichnung

Vor den Prüfungen ist eine vollständige Inventarisierung aller portablen Betriebsmittel durchzuführen (DGUV-I 203-071). Jedes Gerät erhält eine eindeutige Kennung (Inventarnummer oder Seriennummer) und wird im Anlagenverzeichnis mit Schutzklasse, Kategorie (K1/K2), Standort und Einsatzzweck erfasst. Optional können bei Erstinventarisierung Fotos und Herstellerdaten ergänzt werden. Nach jeder Prüfung werden Prüfungsergebnisse und Mängel im Verzeichnis eingetragen, sodass sich aktuelle Prüftermine und -befunde jederzeit nachvollziehen lassen.

Feld

Beschreibung

Inventarnummer / Standort

Eindeutige Gerätekennung und Standort

Schutzklasse / Kategorie

Schutzklasse I/II/III; Kategoriestatus (K1 oder K2)

Umgebung & Verwendung

Einsatzort (Büro, Werkstatt, Außen) und Einsatzzweck

Letzte / nächste Prüfung

Datum der letzten und der geplanten nächsten Prüfung

Befund / Maßnahmen

Festgestellte Mängel und die durchgeführten Abhilfemaßnahmen

WEEE-Status

„In Betrieb“ oder „zur Entsorgung (WEEE) bereit“

Betriebs- und Nutzungsrichtlinien

Portable Betriebsmittel dürfen nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Es ist zu beachten, ob ein Gerät als Kategorie K1 (normale Bedingungen) oder K2 (harte Bedingungen) eingestuft ist. Vor jeder Benutzung muss eine Sichtprüfung gemäß DIN VDE 0105-100 erfolgen: Sind Stecker, Kabel und Gehäuse unbeschädigt? Bei Heizgeräten ist zusätzlich der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien einzuhalten (VDE 0105-100, Abschn. 4.1.111.2). Geräte, die während des Betriebs Mängel aufweisen oder Schäden erleiden, sind sofort außer Betrieb zu nehmen und deutlich als „nicht benutzen“ zu kennzeichnen (DGUV V3 § 3 Abs. 2). In solchen Fällen ist umgehend eine Prüfung oder Reparatur durchzuführen, bevor das Gerät wieder verwendet wird.

Prüfschritt

OK/NOK

Maßnahme bei Abweichung

Stecker und Zugentlastung

Gerät außer Betrieb nehmen und sichern

Kabelmantel unbeschädigt

Kabel austauschen oder reparieren

Gehäuse/Abdeckungen intakt

Gerät außer Betrieb nehmen und melden

Heizgerät: Sicherheitsabstand

Gerät umstellen und Abstand prüfen

Instandhaltung und Reparatur

Reparaturen und Instandsetzungen dürfen nur durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden (DGUV-V3 § 3 Abs. 1). Nach jeder Reparatur ist eine Nachprüfung gemäß DIN VDE 0701 erforderlich. Der Prüfablauf umfasst mindestens: eine visuelle Inspektion (Gehäuse, Kabel, Stecker), Überprüfung der Schutzleiterverbindung und Isolationsmessung sowie ergänzende Kontrollen (z.B. Polung, FI-Schutzschalter). Messergebnisse und Prüfergebnis sind zu dokumentieren. Wird während der Prüfung ein sicherheitsrelevantes Problem festgestellt (etwa zu niedriger Isolationswiderstand), muss die Prüfung sofort abgebrochen und das Gerät weiterhin außer Betrieb gehalten werden (Stop-Regel nach VDE 0701 Abs. 4 (9)). Alle verwendeten Prüfgeräte müssen kalibriert sein; die Kalibrierungsnachweise sind zu führen (VDE 0701 § 7).

Prüfschritt

Beschreibung

Dokumentation

Visuelle Prüfung

Gehäuse, Kabel, Stecker auf Schäden prüfen

Abhaken in Prüfliste

Schutzleiterprüfung

Schutzleiterwiderstand, PE-Kontinuität messen

Messwerte im Protokoll

Isolationsmessung

Isolationswiderstand prüfen

Messwerte im Protokoll

Weitere Prüfungen

Polung, FI-Funktion prüfen

Ergebnis im Protokoll

Funktionsprüfung

Gerät in Betrieb nehmen und Funktionstest

Prüfergebnis (OK/nicht OK)

Prüfprogramm – Erst- und Wiederholungsprüfungen

Vor der ersten Inbetriebnahme eines Geräts und nach jeder Änderung oder Reparatur ist eine Erstprüfung durchzuführen (DGUV V3 § 5 Abs. 1 Nr. 1). Diese erfolgt nach VDE 0701 mit vollem Prüfablauf. Alle tragbaren Geräte müssen anschließend regelmäßig wiederkehrend geprüft werden (VDE 0702). Die Elektrofachkraft ist für die Einhaltung der Prüfintervalle verantwortlich. Auch dabei gilt die Stop-Regel: Wird ein Sicherheitsmangel erkannt, ist die Prüfung abzubrechen und das Gerät gesondert zu kennzeichnen. Die Prüfungen enthalten mindestens Sicht-, Schutzmaßnahmen- und Funktionstests gemäß DIN VDE 0701/0702.

Die Intervalle werden durch die Gefährdungsbeurteilung bestimmt (z.B. DGUV-I 203-071 § 7). Faktoren sind Einsatzumgebung, Benutzungshäufigkeit und bisherige Mängelhäufigkeit. Beispielintervalle liefern die folgende Tabelle:

Gerätegruppe

Typische Umgebung

Prüfintervall (Beispiel)

Anmerkungen

Büro-IT (Computer, Drucker)

Trockenes Büro

12–24 Monate

Abhängig von Risikoanalyse und Nutzungsdauer

Elektrowerkzeuge

Werkstatt (staubig)

3–12 Monate

Intensive Nutzung → kürzere Intervalle

Verlängerungskabel

Büro/Baustelle

6–12 Monate

Vor jedem Einsatz Sichtprüfung empfohlen

Arbeiten an elektrischen Anlagen

Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur nach Freischalten, Sichern und Feststellen der Spannungsfreiheit ausgeführt werden (DGUV-V3 § 6 Abs. 2–4). Vor Beginn ist die Spannung am Gerät abzuschalten, gegen Wiedereinschalten zu sichern und die Spannungsfreiheit zu prüfen. Unter Spannung stehende Teile dürfen nur im Ausnahmefall und mit besonderen Schutzmaßnahmen bearbeitet werden (§ 7 DGUV-V3). Während Prüfungen und Wartungen ist der Zugang für Unbefugte zu sperren (DGUV-I 203-071). Externe Prüfer erhalten vor Ort eine Einweisung zu örtlichen Gefahren und Notmaßnahmen. Alleinarbeitende müssen informiert sein (z.B. Telefon oder Funk) und es muss eine Rettungskette bereitstehen.

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen

Jeder Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln erfordert eine vorherige Gefährdungsbeurteilung. Mögliche Gefährdungen sind etwa Stromschlag, Lichtbögen, bewegliche Teile oder thermische Gefahren (z.B. bei Heizgeräten). Darauf basierend werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt (z.B. Schutzleiterverbund, FI-Schalter, persönliche Schutzausrüstung). Beschäftigte sind vor ihrer ersten Tätigkeit mit elektrischen Geräten zu unterweisen (DGUV-I 203-004 § 8), insbesondere über spezifische Gefährdungen und notwendige Schutzmaßnahmen. Regelmäßige Auffrischungsunterweisungen und Besprechungen (Toolbox Talks) stellen den Wissenstransfer für den sicheren Umgang sicher.

Faktor

Beispiele

Umgebung

Feuchtigkeit, Staub, extrem hohe/ niedrige Temperaturen

Einsatzprofil

Nutzungsdauer, Häufigkeit, Mobilität des Geräts

Geräteeigenschaften

Schutzklasse (I/II/III), Kategorie (K1/K2)

Vorfallhistorie

Frühere Defekte oder Zwischenfälle

Dokumentation, Prüfungsbuch und Aufzeichnungen

Für jede Prüfung ist ein Prüfprotokoll oder Prüfungsbuch zu führen (DGUV-V3 § 5 Abs. 3). Dieses enthält unter anderem die Inventarnummer, Prüfdatum, Namen des Prüfers, die gemessenen Werte, den Befund (Bestanden/Nicht bestanden) und erkannte Mängel. Ergriffene Korrekturmaßnahmen und das Abschlussdatum werden ebenfalls vermerkt. Die systematische Auswertung dieser Protokolle ermöglicht, wiederkehrende Fehler zu erkennen und Prozessverbesserungen abzuleiten. Aufzeichnungen werden gemäß Firmenrichtlinie (typischerweise mehrere Jahre) aufbewahrt und der zuständigen Unfallversicherung auf Anforderung vorgelegt.

Feld

Pflichtfeld

Inventarnummer / Standort

Prüfdatum und -art

Messwerte

Prüfergebnis (Bestanden/Nicht bestanden)

Abhilfemaßnahmen & Abschlussdatum

Bereitstellung von Prüfmitteln, Werkzeugen und PSA

Der Betreiber stellt sicher, dass alle erforderlichen Prüf- und Messgeräte, sowie passendes Zubehör und persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorhanden sind. Insbesondere werden Isolationsmessgeräte, Durchgangsprüfgeräte für Schutzleiter und Fehlerstrommessgeräte bereitgehalten. Diese Geräte sind regelmäßig (mindestens jährlich) zu kalibrieren bzw. auf Funktion zu prüfen (vgl. VDE 0701/0702 § 7). Die Kalibrierungsnachweise werden dokumentiert. Prüf- und Messleitungen sowie Adapter werden sachgerecht gelagert und transportiert (z.B. in gepolsterten Behältern), um Schäden zu vermeiden.

Prüfgerät

Norm/Standard

Intervall

Nachweis

Isolationsmessgerät

VDE 0701/0702 § 7

12 Monate

Kalibrierschein

Durchgangsprüfgerät (PE)

VDE 0701/0702 § 7

12 Monate

Kalibrierschein

Fehlerstrommessgerät

VDE 0701/0702 § 7

12 Monate

Kalibrierschein

Entsorgungspflichten (ElektroG § 10 Abs. 1)

Das ElektroG schreibt vor, dass ausgediente elektrische und elektronische Geräte getrennt vom übrigen Abfall gesammelt werden (§ 10 Abs. 1). Der Betreiber richtet Sammelstellen für Elektro-Altgeräte ein und kennzeichnet diese entsprechend (durchgestrichenes Radkreuz-Symbol). Batterien und Akkus werden separat entsorgt. Ausgemusterte Geräte dürfen nur an autorisierte Sammel- und Recyclingstellen übergeben werden. Jeder Schritt (z.B. Übergabeprotokoll, Bestätigung des Entsorgers) wird dokumentiert. Im Gerätestammdatenverzeichnis wird der Status des Geräts auf „Außer Betrieb/WEEE“ gesetzt.

Schritt

Verantwortlich

Dokument

Außerbetriebnahme des Geräts

Betreiber

Aussonderungsformular

Datenträgerlöschung (falls nötig)

IT/Betreiber

Löschprotokoll

Transport zur WEEE-Sammelstelle

Anwender/Lager

Eintrag im Inventar

Übergabe an zertifizierten Recycler

Betreiber

Entsorgungsnachweis

Endgültige Dokumentation

Betreiber

Entsorgungszertifikat

Stör-, Mängel- und Vorfallmanagement

Beschädigte oder mangelhafte Geräte sind sofort zu melden und zu reparieren (DGUV-V3 § 3 Abs. 2). Geräte mit sicherheitskritischen Mängeln dürfen nicht betrieben werden – sie werden außer Betrieb genommen und entsprechend gekennzeichnet. Wird bei einer Prüfung ein Fehler entdeckt, greift die Stop-Regel: Die Prüfung wird sofort abgebrochen, das Gerät bleibt gesperrt. Alle Vorfälle und Beinaheunfälle werden dokumentiert, um Ursachen zu analysieren und dauerhafte Korrektur- und Präventionsmaßnahmen abzuleiten.

Fremdfirmen- und Besucherregelungen

Eingesetzte Fremdfirmen (z.B. Prüf- und Wartungsdienstleister) müssen qualifiziert sein und ihre Befähigung nachweisen. Sie erhalten vor Arbeitsbeginn eine Unterweisung über die betrieblichen Besonderheiten, elektrische Gefahren und Notfallmaßnahmen (DGUV-I 203-071). Arbeiten an elektrischen Anlagen können ein gesondertes Freischaltverfahren („Arbeiten-unter-Spannung“-Erlaubnis) erfordern. Unbefugten Besuchern ist der Zugang zu Prüf- und Arbeitsbereichen zu untersagen oder sie werden durch befugtes Personal begleitet.

Kennzahlen, Monitoring und kontinuierliche Verbesserung

Der Betreiber erfasst Kennzahlen (KPIs), um die Wirksamkeit des Prüfprogramms zu überwachen. Beispiele sind: Anteil fristgerecht durchgeführter Prüfungen, Prüfungsbestandquote, Wiederholungsrate von Mängeln, Termintreue bei Kalibrierungen und WEEE-Abgabekonformität. Diese KPIs werden regelmäßig (monatlich/vierteljährlich) ausgewertet und in Management-Reviews besprochen. Auf Grundlage der Ergebnisse können Prüfintervalle angepasst, Schulungsbedarf ermittelt und Prozessverbesserungen eingeleitet werden, um die Sicherheit kontinuierlich zu erhöhen.

KPI

Ziel

Berichtsintervall

Prüfplan-Erfüllungsquote (%)

≥ 98 %

Monatlich

Kalibrierungen fristgerecht (%)

100 %

Vierteljährlich

Mängel-Wiederholungsrate (p.a.) (%)

≤ 5 %

Vierteljährlich

WEEE-Abgabequote (%)

100 %

Monatlich

Der Betreiber muss alle portablen elektrischen Betriebsmittel über deren gesamten Lebenszyklus hinweg sicher und vorschriftsmäßig betreiben. Dazu gehören die richtige Auswahl (Kategorie K1/K2 gemäß Einsatzbedingungen), qualifizierte Wartung und Reparatur durch Elektrofachkräfte sowie Erst- und Wiederholungsprüfungen mit kalibrierten Messgeräten. Alle Maßnahmen sind lückenlos zu dokumentieren und auszuwerten. Defekte Geräte sind umgehend außer Betrieb zu nehmen. Am Ende der Lebensdauer ist eine getrennte Erfassung und Entsorgung gemäß ElektroG § 10 sicherzustellen. Nur durch ein systematisches, risikoorientiertes Vorgehen und umfassende Dokumentation können alle gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen durchgängig nachgewiesen werden.