Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen
Facility Management: Elektrische Sicherheit » Handbuch » Betreiberpflichten » Regelmäßige Prüfungen
Elektrische Anlagen – Regelmäßige Prüfungen und Mängelbeseitigung
Elektrische Anlagen erfordern einen rechtssicheren und versicherungskonformen Betrieb. Die Brandschutzklausel SK 3602 der Feuerversicherung schreibt eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung dieser Anlagen durch einen anerkannten Elektrosachverständigen vor. Grundlage für diese Überprüfungen sind die VdS‑Richtlinien 2046 und 2871. Ziel dieser Dokumentation ist es, die Pflichten des Betreibers zu beschreiben, einen strukturierten Prüfplan darzustellen, das Mängelmanagement zu erläutern sowie die Dokumentations‑ und Kommunikationswege zu definieren. Der Schwerpunkt liegt auf der Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit der Vorgaben in einem industriellen Umfeld.
- Rechtliche
- Prüfplanung
- Mängelmanagement
- Verantwortlichkeiten
- Dokumentation
- Kommunikationswege
- Koordination
- Qualitätssicherung
Grundlegende Verpflichtungen
Die VdS‑Richtlinie 2046 benennt die Pflichten des Versicherungsnehmers im Umgang mit elektrischen Anlagen. Bei Neubau, Umbau oder Instandhaltungsarbeiten ist stets eine Elektrofachkraft hinzuzuziehen. Diese muss gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften sowie die VDE‑Bestimmungen einhalten und ihre Arbeit dokumentieren. Zudem muss der Versicherungsnehmer alle nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter umsetzen und die elektrische Anlage vorschriftsmäßig betreiben. Alle Beschäftigten sind regelmäßig über das Verhalten im Brandfall zu unterweisen.
Die Feuerversicherer können im Versicherungsvertrag die Klausel SK 3602 vereinbaren. In diesem Fall müssen elektrische Anlagen durch einen hierfür anerkannten Sachverständigen geprüft und festgestellte Mängel fachgerecht und fristgerecht beseitigt werden. Diese Prüfung ergänzt die gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen (z. B. DGUV Vorschrift 3) und ersetzt sie nicht.
Ziele und Geltungsbereich der SK 3602‑Prüfung
Die VdS‑Richtlinie 2871 beschreibt die Prüfrichtlinien nach Klausel SK 3602. Sie stellt klar, dass die Prüfung der elektrischen Anlagen auf einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherer basiert und nicht von anderen gesetzlichen Prüfpflichten entbindet. Ziel der Prüfung ist es, die besonderen Anforderungen des Versicherers an den Sachschutz zu erfüllen. Im Rahmen der Prüfung werden Besichtigungen, Funktionsprüfungen, Messungen und Ordnungsprüfungen durchgeführt.
Die Prüfung darf sich ausschließlich auf den vertraglich vereinbarten Umfang beziehen; wenn keine weiteren Angaben vorliegen, wird der gesamte Standort geprüft. Bereiche, die während der Hauptprüfung nicht zugänglich sind, müssen zeitnah nachgeprüft werden. Die Prüfung erstreckt sich auf sämtliche Anlagenteile wie Transformatoren, Schaltanlagen und Verteiler, Erdungs‑ und Potentialausgleichssysteme, Überspannungsschutz sowie sichtbare Teile der Kabel‑ und Leitungsanlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung nach SK 3602 keine Blitzschutzprüfung im Sinne der DIN EN 62305‑3 darstellt.
Aufbau eines Prüfplans
Inventarisierung aller elektrischen Anlagen mit eindeutiger Kennzeichnung.
Festlegung der Prüffristen basierend auf Risikoeinstufung, Nutzung und Vorgaben des Versicherers.
Koordination der Prüfungen in betriebsarmen Zeiträumen (z. B. Betriebsferien oder Wochenenden).
Einbindung der Sachverständigen frühzeitig in die Terminplanung zur Sicherstellung der Verfügbarkeit.
Die Prüffristen für Wiederholungsprüfungen orientieren sich an der SK 3602‑Vorgabe (in der Regel jährlich) und können bei Bedarf mit Stichproben ergänzt werden.
| Komponente | Prüfmaßnahme | Prüfintervall | Verantwortlich |
|---|---|---|---|
| Transformatoren und Schaltanlagen | Sicht , Funktions und Messprüfung | jährlich (SK 3602) | Betreiber (Organisation), Sachverständiger (Durchführung) |
| Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD/AFDD) | Funktionstest mit Prüftaste | monatlich (Eigentest), jährlich (SK 3602) | Betreiber (Eigenprüfung), Sachverständiger (Kontrolle) |
| Überspannungsschutz | Sichtprüfung und Funktionskontrolle | jährlich | Betreiber |
| Leitungs- und Kabelanlagen | Isolations und Durchgangsmessung | mindestens jährlich, anlassbezogen bei Umbauten | Elektrofachkraft |
| Not- und Sicherheitsstromversorgung | Funktions- und Lastprüfung | jährlich | Sachverständiger |
| Dokumentation | Erstellung des VdS Befundscheins | nach jeder Hauptprüfung | Sachverständiger |
Die Prüfungen bestehen aus mehreren Elementen:
Besichtigungen: Alle relevanten Teile der elektrischen Anlage müssen besichtigt werden. Dazu gehören Transformatorstationen, Hauptverteilungen, Unterverteilungen, Steuer‑ und Maschinenverteiler, sichtbare Teile der Installation an Maschinen, Kabel‑ und Leitungsanlagen sowie Erdungs‑ und Potentialausgleichseinrichtungen.
Funktionsprüfungen: Überprüfung der Funktion von Schaltgeräten, Notstromumschaltungen, Fehlerstrom-Schutzschaltern und Steuerungen. Für die Not‑ und Sicherheitsstromversorgung sind Lasttests und Umschaltungen zu dokumentieren.
Messungen: Widerstandsmessungen (Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Schutzleiterdurchgängigkeit), Spannungsfallmessungen und RCD-Auslöseprüfungen. Messwerte aus vorangegangenen Prüfungen können berücksichtigt werden, müssen aber durch Stichproben bestätigt werden. Auffällige Abweichungen sind durch zusätzliche Messungen zu klären.
Thermografie: Teil der SK 3602‑Prüfung ist eine Temperaturmessung mittels Infrarotkamera oder -thermometer, um Wärmeauffälligkeiten an Verbindungen und Komponenten zu erkennen.
Ordnungsprüfungen: Prüfung der Dokumentation, Beschilderung und Kennzeichnung (z. B. Aktualität der Schaltpläne) sowie der Organisation von Freischaltungen und Arbeitsgenehmigungen.
Anforderungen an den Sachverständigen
Der beauftragte Sachverständige muss von der VdS Schadenverhütung anerkannt sein und unabhängig vom Anlagenerrichter oder -betreiber arbeiten. Er hat für jeden Prüfauftrag einen detaillierten Prüfplan zu erstellen und die Ergebnisse im Befundschein VdS 2229 zu dokumentieren. Auf der ersten Seite des Befundscheins ist eine Bewertung des Gesamtzustands der Anlage vorzunehmen. Die Richtlinie sieht vier Kategorien vor, die von „Anlage in gutem Zustand“ bis „Anlage in schlechtem Zustand“ reichen. Der Sachverständige muss zudem die Prüfzeit für die Tätigkeit vor Ort angeben und einen Anhang mit einer hierarchischen Mängelstruktur erstellen, damit der Versicherer die Gebäudestruktur nachvollziehen kann.
Im Befundschein sind zu jedem Mangel eine Gefahreneinstufung, eine Beschreibung und eine empfohlene Maßnahme zu nennen. Ergänzende Erläuterungen können beigefügt werden, beispielsweise besondere betriebliche Risiken oder Hinweise zu Ersatzmaßnahmen.
Klassifizierung von Mängeln. Diese Einteilung dient der Priorisierung der Mängelbeseitigung:
Kritische Mängel (z. B. defekte Schutzgeräte, Brandgefahr) sind unverzüglich zu beheben; Betriebsbereiche können bis zur Behebung außer Betrieb genommen werden.
Schwere Mängel (z. B. unzureichende Erdung) sollten innerhalb weniger Wochen beseitigt werden.
Mittlere Mängel (z. B. fehlerhafte Kennzeichnung) sind innerhalb von drei Monaten zu beheben.
Geringe Mängel (z. B. fehlende Dokumentationsangaben) können im Rahmen der nächsten Wartung korrigiert werden.
Der Sachverständige dokumentiert alle Mängel mit den entsprechenden Gefahrenkategorien im Befundschein. Der Betreiber führt ein Mängelregister, in dem alle offenen Punkte mit Verantwortlichen, Fristen und Bearbeitungsstatus erfasst werden. Nach der Beseitigung wird der Mangel im Register als erledigt markiert und beim nächsten Audit kontrolliert.
Re‑Prüfung
Bei kritischen und schweren Mängeln sollte die Beseitigung durch eine qualifizierte Elektrofachkraft oder ein Fachunternehmen erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Wirksamkeit der Maßnahmen zu verifizieren, z. B. durch Messungen oder Funktionsprüfungen. Gegebenenfalls wird der Sachverständige zur Re‑Prüfung hinzugezogen, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Mängeln.
Ein Ablaufschema könnte wie folgt aussehen:
| Schritt | Verantwortung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Meldung der Mängel | Sachverständiger an Betreiber | Mängelbericht mit Fristen erstellen |
| Umsetzung der Maßnahmen | Betreiber / Elektrofachkraft | Reparatur durchführen, Dokumentation erstellen |
| Re Prüfung | Sachverständiger (bei Bedarf) | Kontrolle der Mängelbeseitigung, ggf. Stichprobenprüfung |
| Freigabe | Betreiber | Aktualisierung des Mängelregisters, Archivierung |
Die Rollenverteilung ist entscheidend für einen reibungslosen Prüf- und Wartungsprozess. Die folgende Matrix weist den wichtigsten Aufgaben klare Zuständigkeiten zu:
| Aufgabe | Betreiber | Sachverständiger | Elektrofachkraft/Fachbetrieb | Versicherer |
|---|---|---|---|---|
| Prüfplan erstellen und Termine festlegen | A/R | C | C | I |
| SK 3602 Prüfung durchführen | I | A/R | C | I |
| Mängel klassifizieren und Fristen setzen | A/R | C | C | I |
| Mängelbeseitigung durchführen | I | C | A/R | I |
| Dokumentation und Befundschein übermitteln | A/R | C | I | E |
| Kommunikation mit Versicherer | A/R | C | I | E |
Legende:
A = Accountable (verantwortlich)
R = Responsible (ausführend)
C = Consulted (konsultiert)
I = Informed (zu informieren)
E = Empfänger
Betreiber (Versicherungsnehmer): Der Betreiber trägt die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen und hat dafür zu sorgen, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften eingehalten werden. Er muss Fachkräfte beauftragen und sicherstellen, dass deren Arbeit dokumentiert wird. Außerdem hat er die Mitarbeiter in Brandschutz‑ und Elektrosicherheitsfragen zu unterweisen. Der Betreiber koordiniert die Prüfungen, organisiert erforderliche Abschaltungen und kommuniziert mit dem Versicherer.
Anerkannter Sachverständiger: Der Sachverständige ist für die fachgerechte Durchführung der SK 3602‑Prüfung verantwortlich. Er erstellt den Befundschein nach VdS 2229, beurteilt den Anlagenzustand und weist auf notwendige Maßnahmen hin. Er beurteilt, ob Messungen aus vorangegangenen Prüfungen ausreichend sind und führt gegebenenfalls eigene Messungen durch.
Elektrofachkraft/Fachbetrieb: Die Elektrofachkraft ist zuständig für die Instandhaltung und Reparatur der elektrischen Anlagen. Sie führt Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durch, setzt die vom Sachverständigen festgestellten Mängel um und dokumentiert die durchgeführten Maßnahmen. Bei Neuinstallationen oder Umbauten muss die Elektrofachkraft sicherstellen, dass alle relevanten Normen und Herstellervorgaben beachtet werden.
Versicherer: Der Versicherer stellt die Anforderungen an die Prüfung nach SK 3602. Der Befundschein mit der Mängelliste und den Fristen wird an den Versicherer übermittelt, damit dieser den Sachschutz beurteilen kann. Der Versicherer kann auf die Wiederholungsprüfung verzichten, wenn bei der vorangegangenen Prüfung keine sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt wurden.
Befundschein VdS 2229
Die Ergebnisse der SK 3602‑Prüfung werden ausschließlich im Befundschein VdS 2229 dokumentiert. Auf der ersten Seite bewertet der Sachverständige den Gesamtzustand der Anlage in vier Stufen. Der Anhang des Befundscheins muss die geprüften Bereiche in einer hierarchischen Struktur aufführen und jedem Mangel eine eindeutige Ortsangabe zuweisen. Es muss dokumentiert werden, ob bestimmte Bereiche nicht geprüft werden konnten und ob Ersatzmaßnahmen vereinbart wurden.
Der Sachverständige hat ausschließlich dieses standardisierte Druckstück zu verwenden und dem Versicherer so zu ermöglichen, den Standort ohne genaue Ortsangaben nachzuvollziehen. Prüfzeit, Mängelklassifikation und empfohlene Maßnahmen sind exakt einzutragen; Messwerte, die Normgrenzen nicht erfüllen oder auffällig abweichen, sind gesondert zu vermerken.
Zusätzlich zum Befundschein hält der Betreiber weitere Unterlagen bereit:
Prüfprotokolle der DGUV Vorschrift 3 und anderer gesetzlicher Prüfungen.
Schaltpläne, Übersichtspläne und Dokumentationsunterlagen (z. B. Bedienungsanleitungen). Für jede Anlage muss eine Dokumentation mit Schaltplänen vorliegen.
Nachweise über die Qualifikationen der beauftragten Elektrofachkräfte (z. B. Meisterbriefe, Schulungszertifikate).
Unterweisungsnachweise des Personals.
Nachweise über durchgeführte Wartungen und Reparaturen.
Kommunikationswege und Berichtswesen
Eine klare Kommunikation zwischen Betreiber, Sachverständigem und Versicherer ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Prüfungen entscheidend. Der Betreiber meldet den Prüftermin, Koordinationsanforderungen und Besonderheiten an den Sachverständigen. Kritische Mängel werden unverzüglich dem Betreiber und – falls vertraglich gefordert – dem Versicherer gemeldet, damit Sofortmaßnahmen eingeleitet werden können. Der vollständige Befundschein wird fristgerecht an den Versicherer übermittelt, verbunden mit dem Hinweis auf die gesetzten Fristen und geplanten Maßnahmen.
Interne Meldungen gehen an die Betriebsleitung, Sicherheitsbeauftragte und das Wartungsteam. Änderungen an der Anlage, insbesondere Umbauten oder Erweiterungen, werden dokumentiert und an alle beteiligten Stellen kommuniziert. Schulungen und Unterweisungen zum Verhalten im Brandfall sowie zur elektrischen Sicherheit werden regelmäßig durchgeführt.
Zeitliche Abstimmung
Prüfungen sollten so geplant werden, dass Betriebsabläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden. Idealerweise finden sie in produktionsfreien Zeiten, an Wochenenden oder in geplanten Stillstandsphasen statt. Vor Beginn der Prüfung sind Arbeitsfreigaben, Schaltpläne, Sperr- und Sicherheitsmaßnahmen zu klären. Der Betreiber sollte Ersatzstromversorgungen bereitstellen, wenn während der Prüfung Teile der Anlage spannungsfrei geschaltet werden müssen.
Eine beispielhafte Jahresplanung könnte Quartale wie folgt nutzen:
Q1: Hauptprüfungen nach SK 3602 mit Fokus auf zentrale Schaltanlagen.
Q2: Re‑Prüfungen und Umsetzung von Maßnahmen.
Q3: Thermografische Untersuchungen in wärmeren Monaten zur Erkennung von Überhitzungen.
Q4: Erstellung des Jahresberichts an den Versicherer und Planung der nächsten Prüfperiode.
Abgrenzung zu anderen Prüfungen
Die SK 3602‑Prüfung ergänzt bestehende Prüfpflichten, wie die DGUV V3‑Wiederholungsprüfung. Messungen aus behördlich vorgeschriebenen Prüfungen dürfen in der SK 3602‑Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie regelmäßig durchgeführt werden und die Protokolle geeignet sind. Die Sachverständigen kontrollieren stichprobenartig, ob die Messwerte plausibel sind. Für Messungen, die aufgrund organisatorischer Gründe nicht durchgeführt werden können, wird eine erneute Messung zu einem späteren Zeitpunkt vermerkt.
Um den Erfolg des Prüfprozesses zu messen, empfiehlt sich die Einführung von Kennzahlen (Key Performance Indicators – KPIs). Beispiele sind:
Termintreue der SK 3602‑Prüfungen: Anteil der Prüfungen, die innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens durchgeführt werden.
Erledigungsquote bei kritischen Mängeln: Anteil der kritischen Mängel, die innerhalb der gesetzten Frist behoben wurden.
Dokumentationsvollständigkeit: Anteil der Prüfberichte und Begleitunterlagen, die vollständig vorliegen.
Wiederholungsquote schwerer Mängel: Wie oft treten dieselben Mängel erneut auf, was auf eine mangelhafte Mängelbeseitigung hinweisen kann.
Anhand dieser Kennzahlen lässt sich der Prüfprozess steuern und bei Abweichungen zeitnah gegensteuern (z. B. durch zusätzliche Schulungen oder Anpassung der Prüfintervalle).
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen gemäß SK 3602 durch einen anerkannten Sachverständigen bildet einen wesentlichen Baustein des betrieblichen Brandschutzes. Diese Prüfung ergänzt gesetzliche Pflichtprüfungen und stärkt den Sachschutz. Mit einem strukturierten Prüfplan, klaren Rollen, einem konsequenten Mängelmanagement und einer lückenlosen Dokumentation erfüllen Betreiber ihre Pflichten gegenüber Versicherer und Behörden. Die Einhaltung der VdS‑Richtlinien 2046 und 2871 sichert zudem den Versicherungsschutz und schafft Transparenz für alle Beteiligten.
