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Hoch- und Mittelspannungsanlagen

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Hoch- und Mittelspannungsanlagen

Dieses Dokument definiert die verbindlichen Betreiberpflichten in Planung, Betrieb und Instandhaltung von ortsfesten Hoch- und Mittelspannungsanlagen (KG 441) eines Industriegebäudes. Grundlage sind die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase sowie das VDMA-Einheitsblatt 24186-5 für elektrotechnische Wartung. Ziel ist die rechtskonforme Umsetzung der F-Gas-Vorgaben (einschließlich SF₆-Ausstieg), die Minimierung von Emissionen, der Erhalt sicherer Betriebszustände sowie eine auditfeste Dokumentation im Rahmen des Facility Managements. Die nachfolgenden Bestimmungen dienen der konsistenten Vertragsgestaltung und konkreten Vorgabe von Prüfkriterien.

Vertragsgegenstand ist die vollständige, frist- und normenkonforme Leistungserbringung einschließlich zertifikatsgebundener Ausführung, SF₆-Ausstiegsplanung, Dichtheits- und Re-Prüfprozessen, regelmäßiger Kontrolle der Leckage-Erkennungssysteme sowie der planmäßigen Wartung von Schaltanlagen und Transformatoren. Sämtliche Nachweise sind revisionssicher zu führen; Abweichungen sind gemäß der Eskalationslogik zügig zu beheben. Diese Maßnahmen gewährleisten den sicheren, umweltgerechten und störungsfreien Betrieb der Anlagen.

Sichere Betriebsführung von Hoch- und Mittelspannungsanlagen

Anwendungsbereich und Anlagenabgrenzung

Der Anwendungsbereich umfasst alle ortsfesten elektrischen Schaltanlagen und zugehörigen Komponenten im Hoch- und Mittelspannungsbereich, einschließlich Transformatorenstationen. Hierzu zählen insbesondere gasisolierte Schaltfelder mit fluorierten Treibhausgasen (z. B. SF₆). Ausgenommen sind Einrichtungen ohne F-Gas-Bezug oder Anlagen ohne elektrotechnische Komponenten, die nicht in den Wartungsumfang des VDMA 24186-5 fallen. Die exakten Schnittstellen zu anderen Gewerken (z. B. Kälte- oder Löschanlagen) werden vertraglich separat geklärt.

Rechts- und Normenüberblick

Zentrale Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gas-VO). Sie enthält verschiedene Betreiberpflichten. Dazu zählen eine generelle Emissionsminderungspflicht (Art. 4 Abs. 1 u. 3), die sofortige Reparatur von Leckagen (Art. 4 Abs. 5) und die regelmäßige Durchführung von Dichtheitskontrollen (Art. 5), sowie die Ausstattung der Anlagen mit Leckage-Erkennungssystemen (Art. 6). Ferner schreibt die Verordnung die Zertifizierung des Fachpersonals und der Wartungsunternehmen vor (Art. 4 Abs. 7). Das VDMA-Einheitsblatt 24186-5 ergänzt diese Vorgaben um ein umfassendes Wartungsprogramm für elektrotechnische Geräte und Anlagen (z. B. Schaltanlagen, Transformatoren). Nachfolgend sind zentrale Regelwerke und Pflichten beispielhaft zusammengefasst:

Kategorie

Regelwerk

KL

Textstelle

Verpflichtung (Kurzbeschreibung)

EU-Verordnung

VO (EU) 2024/573

KL1

Art. 13 Abs. 7

Verbot der SF₆-Verwendung in der Instandhaltung ab 01.01.2035; Ausnahmen nur mit Nachweisdokumentation

EU-Verordnung

VO (EU) 2024/573

KL1

Art. 4 Abs. 1

Verbot absichtlicher F-Gas-Freisetzungen (sofern nicht technisch notwendig)

EU-Verordnung

VO (EU) 2024/573

KL1

Art. 4 Abs. 3

Pflicht zur Vorbeugung unbeabsichtigter Freisetzungen; technisch/wirtschaftlich zumutbare Minimierungsmaßnahmen

EU-Verordnung

VO (EU) 2024/573

KL1

Art. 4 Abs. 5

Unverzügliche Reparatur festgestellter Leckagen; Nachprüfung 24 h – 1 Monat nach Abschluss der Reparatur

EU-Verordnung

VO (EU) 2024/573

KL1

Art. 4 Abs. 7

Zertifizierungspflicht für Personal und Unternehmen; Vorsorgemaßnahmen gegen Gas-Austritt

EU-Verordnung

VO (EU) 2024/573

KL1

Art. 5 Abs. 1

Dichtheitskontrollen bei ≥ 5 t CO₂-Äq. F-Gase oder ≥ 1 kg F-Gase (Gruppe 1); Ausnahmen für hermetisch geschlossene Anlagen

EU-Verordnung

VO (EU) 2024/573

KL1

Art. 6 Abs. 4 i.V.m. Art. 5 Abs.2 f

Regelmäßige Kontrolle von Leckage-Erkennungssystemen bei Schaltanlagen ab 500 t CO₂-Äq. (seit Inbetriebnahme ≥ 2017)

VDMA-Einheitsblatt

VDMA 24186-5

KL3

Pos. 1

Regelmäßige Wartung elektrotechnischer Anlagen gemäß den Wartungsprogrammen (Teil 5: Elektro)

Begriffe und Referenzgrößen

Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe entsprechen den Definitionen der VO (EU) 2024/573. Dies betrifft insbesondere „fluorierte Treibhausgase (F-Gase)“, „SF₆“, „CO₂-Äquivalent“, „Dichtheitskontrolle“, „Leckage-Erkennungssystem“ und „Re-Prüfung“. Für Wartungstermine und -arbeiten gelten die Begriffsdefinitionen aus dem VDMA 24186-5. Diese einheitliche Verwendung stellt sicher, dass alle Verpflichtungen nach den geltenden Normen interpretiert werden.

SF₆-Ausstiegsplanung und Ausnahmemanagement (Art.13 Abs.7)

Gemäß VO (EU) 2024/573 ist ab dem 1. Januar 2035 der Einsatz von SF₆ in der Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verboten, sofern nicht recyceltes SF₆ verwendet wird oder sein Einsatz aus technischen Gründen ausgeschlossen ist. Deshalb erstellt der Betreiber eine verbindliche SF₆-Ausstiegs-Roadmap, die alle betroffenen Anlagen mit ihren aktuellen SF₆-Füllmengen (in CO₂-Äq.), den geplanten Ersatztechnologien und Meilensteinen umfasst. Die Roadmap enthält Budget- und Stillstandsplanungen, Liefer- und Qualifikationsanforderungen sowie konkrete Termine für die Migration auf SF₆-freie Systeme. Für Anlagen, bei denen eine gesetzliche Ausnahme nötig ist, werden vor einer weiteren SF₆-Nutzung detaillierte Begründungs- und Nachweisdossiers angefertigt, genehmigt und im CAFM abgelegt.

Anlage/ID

Gas/Füllmenge (CO₂-Äq.)

Status

Substitutionsoption

Meilenstein

Ausnahme

Nachweisreferenz

Schaltfeld A

SF₆ / 60 t

aktiv

Gasalternative (CO₂)

31.12.2034

nein

Schaltfeld B

SF₆ / 120 t

Bestand

SF₆-freie Schaltanlage

30.06.2025

ja

Dossier_B

Emissionsvermeidung und Leckageprävention

  • Dichte Verbindungen und geprüfte Dichtungen: Einsatz von gasdichtem Material und regelmäßige Prüfung auf Undichtigkeiten.

  • Zertifiziertes Personal: Montage und Wartung nur durch nach VO zertifiziertes Fachpersonal nach festgelegten Verfahren.

  • Regelmäßige Inspektionen: Sicht- und Dichtheitsprüfungen gemäß den Füllmengen und gesetzlichen Schwellenwerten.

  • Sauberes Handling: Sichere Prozesse beim Befüllen und Entleeren (geschlossene Systeme, Leckage-sicheres Equipment).

  • Störfallmanagement: Alarmpläne und Reparaturkonzepte zur sofortigen Eindämmung von austretenden Gasen.

Leckreparatur und Re-Prüfung

Festgestellte Undichtigkeiten sind unverzüglich zu beseitigen. Nach Abschluss einer Reparatur führt der Betreiber eine Bestätigungsprüfung der Dichtheit durch. Bei ortsfesten Anlagen erfolgt diese Re-Prüfung frühestens 24 Stunden nach der Reparatur und spätestens innerhalb eines Monats. Bei mobilen Anlagen kann die Prüfung unmittelbar nach der Reparatur erfolgen. Sämtliche Schritte werden protokolliert und in einem Maßnahmenregister dokumentiert.

Schritt

Verantwortlich

Frist

Nachweis/Dokument

Meldung/Erfassung

Betrieb/Leitwarte

sofort

Störmeldung (Ticket)

Sicherung/Abschottung

Instandhaltung

sofort

Abschottungsprotokoll

Reparatur

Zertifiziertes Fachunternehmen

unverzüglich

Reparaturnachweis

Re-Prüfung

Zertifizierte Prüfstelle

24 h – 1 Monat

Prüfbericht

Abschluss/Review

Betreiber/FM

5 Arbeitstage

Abschlussbericht

Dichtheitskontrollen und Schwellen

Für ortsfeste Anlagen mit F-Gas-Füllungen gelten die in der Verordnung genannten Schwellen: Eine Dichtheitsprüfung ist vorgeschrieben, wenn die Anlage ≥ 5 t CO₂-Äquivalent an F-Gasen (Anhang I) oder ≥ 1 kg F-Gase der Gruppe 1 (Anhang II) enthält. Ausnahmen bestehen für hermetisch geschlossene Einrichtungen, die die im Anhang II genannten Bedingungen erfüllen (z. B. < 10 t oder < 2 kg und entsprechend gekennzeichnet). Die Intervalle für wiederkehrende Prüfungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der gefüllten Menge und dem Anlagentyp und werden im Prüfplan festgelegt und vertraglich fixiert.

Kategorie

Schwelle

Intervall*

Methode

Nachweis

Anhang I (F-Gase)

> 5 t CO₂-Äquivalent

gesetzeskonform*

Dichtheitsprüfung

Prüfbericht

Anhang II (Gruppe 1)

> 1 kg

gesetzeskonform*

Dichtheitsprüfung

Prüfbericht

Leckage-Erkennungssysteme

Elektrische Schaltanlagen, die seit dem 01.01.2017 in Betrieb genommen wurden und ≥ 500 t CO₂-Äquivalent F-Gase enthalten, müssen mit einem Leckage-Erkennungssystem ausgerüstet sein. Die Betreiber dieser Anlagen stellen zudem sicher, dass die Leckage-Erkennungssysteme mindestens einmal jährlich auf ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft werden. (Für bestimmte festgelegte Anlagenkategorien gelten Prüfzyklen von bis zu sechs Jahren.) Der Inspektionsplan dokumentiert die erforderlichen Funktions- und Alarmtests, Prüfzyklen und Eskalationswege.

Anlage/ID

Füllmenge (CO₂-Äq.)

Systemtyp

Kontrollintervall

Prüfumfang

Ergebnis

Schaltanlage A

600 t

Optisches Gassensor

jährlich

Funktionstest, Alarmprüfung

i.O.

Schaltanlage B

800 t

Drucküberwachung

jährlich

Sensor-Kalibrierung, Alarmtest

i.O.

Zertifizierungspflichten und Vorsorgemaßnahmen

Arbeiten an F-Gas-haltigen Anlagen dürfen nur von entsprechend zertifiziertem Personal und zertifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. Der Betreiber führt ein aktuelles Register aller relevanten Zertifikate, überwacht deren Gültigkeit und Umfang und stellt sicher, dass vor Tätigkeiten alle Nachweise geprüft sind. Vorsorgemaßnahmen (z. B. spezielle Werkzeuge, Notfall-Konzept) sind zu implementieren, um unbeabsichtigte Freisetzungen zu verhindern. Freigaben für F-Gas-Tätigkeiten werden ausschließlich bei vollständiger Qualifikationsnachweisführung erteilt.

Rolle/Firma

Zertifikatsart

Gültig bis

Tätigkeitsumfang

Freigabestatus

Elektro-Instandhaltung GmbH

SF₆-Schaltanlagen

31.12.2024

SF₆-Schaltanlagenwartung

Freigegeben

Max Mustermann (Sachkundiger)

Elektrofachkraft

30.06.2023

Inspektion und Wartung

Gesperrt

VDMA 24186-5 – Wartungsprogramm Hoch-/Mittelspannungs-Schaltanlagen

Nach VDMA 24186-5 werden für Hoch- und Mittelspannungs-Schaltanlagen planmäßige Wartungen definiert. Inhalte sind u. a. Zustands- und Funktionsprüfungen der Gasdruckkammern, Dichtungskontrollen, sowie Prüfen der Betätigungs- und Schutztechnik. Sicht- und Reinheitsprüfungen der Schaltfelder und Justagen (z. B. Spaltabstände) werden bei Bedarf durchgeführt. Die Wartungsintervalle richten sich nach Herstellerangaben und Betriebsbedingungen. Alle Arbeiten werden anhand freigegebener Checklisten systematisch durchgeführt und dokumentiert.

Objekt

Tätigkeiten (Beispiel)

Intervall

Qualifikation

Nachweis

Gasisolierte Schaltfelder

Dichtheits-/Druckprüfung, Sichtkontrolle, Funktionsprobe

vertraglich

Elektrofachkraft / HS-Sachkunde

Wartungsprotokoll

Schutzeinrichtungen

Funktions- und Plausibilitätsprüfung

vertraglich

Schutztechnik-Sachkunde

Prüfbericht

Mechanik/Antrieb

Schmierung, Justage, Betätigungstest

vertraglich

Instandhaltungspersonal

Checkliste

VDMA 24186-5 – Wartungsprogramm Transformatorenstationen

Für Transformatorenstationen umfasst das Wartungsprogramm (441.20) u. a. Sicht- und Funktionsprüfungen des Transformators und seiner Anschlussklemmen, Kontrollen von Erwärmung und Geräuschen, sowie die Überprüfung der Kühlung/Lüftung (z. B. Filter, Luftwege). Sekundäre Betriebssysteme (Steuerung, Signalisierung, Alarme) werden ebenfalls geprüft. Bei Abweichungen in Messwerten oder Betriebszustand sind fristgerecht Korrekturmaßnahmen durchzuführen. Intervallvereinbarungen erfolgen gemäß Herstellerempfehlungen. Alle Prüfergebnisse und Anpassungen werden dokumentiert.

Objekt

Tätigkeiten (Beispiel)

Intervall

Qualifikation

Nachweis

Transformator/Anschlüsse

Sichtprüfung, Temperatur-/Geräuschkontrolle

vertraglich

Elektrofachkraft

Wartungsprotokoll

Kühlung/Belüftung

Filter prüfen, Durchgängigkeit sicherstellen

vertraglich

Instandhaltungspersonal

Checkliste

Sekundärtechnik

Steuerungsprüfung, Signale/Alarme testen

vertraglich

Elektrotechnik-Sachkunde

Prüfbericht

Prüf-, Inspektions- und Maßnahmenplanung

Monat/Quartal

Dichtheitskontrolle

Leckage-Erkennung

Wartung 441.10

Wartung 441.20

Bemerkungen

Q1

X

X

X

Jahresrevision, Schulung

Q2

X

X

Ölwechsel Transformator

Dokumentation, Nachweise und CAFM-Führung

Nachweis

Inhalt

Auslöser

Aufbewahrung

Dichtheitsprüfung

Prüfverfahren, Ergebnis, Schwellenwert

Intervall/Anlass

CAFM (≥ 5 Jahre)

Re-Prüfung nach Leck

Datum, Einhaltung Frist (24 h–1 M)

nach Reparatur

CAFM (≥ 5 Jahre)

SF₆-Ausnahme-Dossier

Begründung, Zeitraum, Umfang der Ausnahme

vor Verwendung

CAFM / Compliance

Zertifikate

Personal/Unternehmen, Status des Zertifikats

laufend

Zertifikatsregister

Rollen, Verantwortlichkeiten, Freigaben

Aufgabe

Betreiber (A)

Anlagenverantw. (R)

Fachunternehmen (zert.) (R)

Prüfstelle (C)

FM/CAFM (C)

Dichtheitskontrollen

A

R

R

C

C

Leckreparatur/Re-Prüfung

C

C

R

R

C

Zertifikatsprüfung

A

C

R

C

SF₆-Ausnahmeprüfung

A

R

C

C

Leistungskennzahlen (KPI) und Reporting

KPI

Zielwert

Intervall

Quelle

Reaktion bei Abweichung

Anteil termingerechter Dichtheitsprüfungen (%)

≥ 98 %

monatlich

CAFM/Prüfplan

Nachsteuerung, Eskalation

Termingerechte Re-Prüfungen (24h–1M) (%)

100 %