Elektrische Anlagen, Schutzvorrichtungen und Zähler
Facility Management: Elektrische Sicherheit » Handbuch » Betreiberpflichten » Elektrische Anlagen
Elektrische Anlagen, Schutzvorrichtungen und Zähler
Das Zusammenwirken von MessEG/MessEV, HBauO, DGUV-Vorschrift 3/4 und VDMA-Standards bildet einen umfassenden Rahmen für die Betreiberpflichten. Daraus ergeben sich klare Anforderungen: Es dürfen ausschließlich zugelassene und geeichte Zähler verwendet werden; elektrische Anlagen und Schutzvorrichtungen müssen in regelmäßigen Intervallen fachgerecht geprüft werden; und alle Wartungs- sowie Inspektionsarbeiten sind lückenlos zu dokumentieren. Durch die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben im Facility Management werden rechtliche Vorgaben eingehalten und die Betriebssicherheit erhöht. Dies trägt nicht nur zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken und ungenauen Abrechnungen bei, sondern sichert insgesamt die Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Anlage.
Ziel ist es, durch klare Vorgaben zu Inspektion, Wartung und Dokumentation die Rechtskonformität sicherzustellen, Anlagenrisiken zu minimieren und eine exakte Verbrauchserfassung für Abrechnungszwecke zu ermöglichen.
- Rechtliche
- Stromzähler
- Niederspannungsanlagen
- Schutzvorrichtungen
- Gebäudeautomation
- Elektrotechnische
- Instandhaltungskonzept
- Verantwortlichkeiten
- Sicherheitsmanagement
- Dokumentationsanforderungen
- Integration
Rechtliche und technische Grundlagen
| Kategorie | Rechtsquelle | Verpflichtung |
|---|---|---|
| Bundes-Gesetz | MessEG | Verwendung von Zählern nur im vorgesehenen Einsatzbereich; Einhaltung der Eichvorschriften; Dokumentation von Wartung und Reparatur |
| Bundes-Gesetz | MessEG | Verwendung von Messwerten im Rechtsverkehr nur bei geeichten und konformen Messeinrichtungen |
| Bundes-Verordnung | MessEV | Einhaltung der Eichfristen für Messgeräte (siehe Anhang 7) und fristgerechte Kalibrierung |
| Landes-Gesetz | HBauO (HH) | Keine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch elektrische Anlagen; bauliche Sicherheitsanforderungen einhalten |
| DGUV-Vorschrift | DGUV Vorschrift 3/4 | Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, einschließlich Schutzgeräte und Hilfsmittel |
| VDMA | 24186-4 | Regelmäßige Wartung von MSR-Anlagen (Gebäudeautomation) |
| VDMA | 24186-5 | Regelmäßige Wartung elektrotechnischer Geräte und Systeme |
Inhalte der Pflichten: Nach MessEG dürfen Stromzähler nur bestimmungsgemäß und innerhalb der vorgesehenen Betriebsbedingungen eingesetzt werden (§31 Abs. 1). Die Messgeräte müssen kontinuierlich den wesentlichen Eich- und Messanforderungen genügen (§31 Abs. 2 Nr. 1) und dürfen ausschließlich mit gültiger Eichfrist betrieben werden (§31 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit MessEV §34). Alle Wartungs-, Reparatur- und Kalibriervorgänge an den Zählern sind lückenlos zu dokumentieren (§31 Abs. 2 Nr. 4). Außerdem dürfen in Geschäfts- oder Behördenangelegenheiten nur Messwerte verwendet werden, die von ordnungsgemäß geeichten Geräten stammen (§33 Abs. 1–2 MessEG).
Umsetzung: Zur praktischen Umsetzung wird ein Zählerregister geführt, in dem alle eingesetzten Messeinrichtungen mit ihren Eichfristen und Wartungsintervallen vermerkt sind. Innerhalb der vorgeschriebenen Fristen sind Eichprüfungen durchzuführen oder abgelaufene Zähler zu ersetzen. Die Stromzähler sind fachgerecht zu installieren und gegen Manipulation zu sichern. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Zähler korrekt in die Abrechnungs- und Gebäudemanagementsysteme eingebunden sind, damit die erfassten Daten verlässlich zur Abrechnung oder Laststeuerung genutzt werden können.
Dokumentation: Für alle Stromzähler müssen Konformitäts- und Eichzertifikate vorliegen und archiviert werden. Sämtliche durchgeführten Wartungs-, Kalibrier- und Reparaturmaßnahmen sind in Protokollen festzuhalten. Diese Unterlagen sind mindestens über die Dauer der Eichgültigkeit der jeweiligen Zähler aufzubewahren, um bei Audits oder Eichkontrollen die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen nachweisen zu können.
Inhalte der Pflichten: Gemäß §3 i.V.m. §19 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) dürfen elektrische Niederspannungsanlagen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Sowohl die Errichtung als auch der Zustand während des Betriebs müssen den baulichen Sicherheitsanforderungen genügen. Die Anlagen und Betriebsmittel sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen und zu erhalten, sodass bei normalem Betrieb weder Personen noch Sachwerte durch elektrische Mängel gefährdet werden.
Umsetzung: In der Praxis bedeutet dies, dass die elektrische Installation regelmäßig durch Elektrofachkräfte geprüft wird. Insbesondere sind Leitungen, Schaltanlagen und Erdungssysteme einer Sichtkontrolle und messtechnischen Prüfung zu unterziehen. Erkenntnisse von Schäden oder Mängeln müssen umgehend behoben werden. Zudem sind elektrische Anlagen mit brandschutztechnischen Maßnahmen abzustimmen (z. B. Notbeleuchtung und Brandmeldeanlagen), um im Gefahrenfall die Sicherheit zu gewährleisten.
Dokumentation: Über jede Inspektion und Abnahme der Niederspannungsanlagen ist ein Prüfbericht zu erstellen. Notwendige Übereinstimmungserklärungen, Prüfbescheinigungen oder Abnahmeprotokolle (z. B. bei Neuanlagen oder Umbauten) sollen aufbewahrt werden. Diese Dokumente dienen als Nachweis dafür, dass die baulichen und elektrotechnischen Anforderungen eingehalten wurden.
Inhalte der Pflichten: Nach DGUV Vorschrift 3 sind alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrend zu prüfen. Dazu gehören insbesondere Schutzvorrichtungen wie Fehlerstrom-Schutzschalter (RCDs), Sicherungen und Überspannungsableitungen sowie die verwendeten Prüf- und Hilfsmittel (z. B. Isolationsmessgeräte, persönliche Schutzausrüstung). Diese müssen funktionstüchtig sein, um Personen und Anlagen zuverlässig zu schützen.
Umsetzung: Die Intervalle für die Überprüfung richten sich nach den Vorgaben der DGUV und den relevanten VDE-Normen (z. B. VDE 0105-100, VDE 0100). In der Regel finden diese Prüfungen jährlich statt, können aber abhängig vom Einsatzbereich auch häufiger notwendig sein. Alle Prüfungsergebnisse sind detailliert zu dokumentieren. Mängel sind zu klassifizieren (z. B. betriebssicher, eingeschränkt nutzbar, unsicher) und zeitnah zu beheben. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem funktionellen Test der Schutzvorrichtungen (z. B. Auslösevermögen von RCDs).
Dokumentation: Für Schutzgeräte und deren Prüfung wird ein Prüfprotokollbuch geführt. Jeder Funktions- oder Auslösetest ist mit Datum, Ergebnis und gegebenenfalls gemessenen Strom- oder Zeitwerten zu erfassen. Die Prüfbescheinigungen sind aufzubewahren – mindestens bis zur nächsten fälligen Prüfung – und bei Bedarf den Aufsichtsbehörden vorzulegen. So kann jederzeit nachgewiesen werden, dass alle Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß in Stand gehalten wurden.
Inhalte der Pflichten: VDMA-Richtlinie 24186-4 schreibt vor, dass alle MSR-Anlagen (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) und Systeme der Gebäudeautomation planmäßig instand gehalten werden. Dies umfasst die regelmäßige Kalibrierung von Sensoren und Aktoren, Überprüfung und Anpassung von Regelparametern sowie das Einspielen notwendiger Software-Updates. Wichtiger Bestandteil ist auch die Sicherung der Systemkonfiguration (z. B. Backup von Steuerungsparametern), um bei Ausfällen eine schnelle Wiederherstellung zu ermöglichen.
Umsetzung und Dokumentation: Die Wartungs- und Kalibrierungsmaßnahmen an der Gebäudeautomation erfolgen nach festgelegten Intervallen (z. B. halbjährlich oder jährlich) durch qualifizierte Techniker. Dabei werden alle durchgeführten Einstellungen und Updates in Wartungsprotokollen vermerkt. Ein MSR-Wartungsbuch oder ein digitales Logbuch dokumentiert alle Eingriffe sowie das Ergebnis von Funktionstests. Änderungen an der Software oder an Parametern sind mit Datum und Verantwortlichem zu protokollieren, um die Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
Wartung elektrotechnischer Systeme: VDMA 24186-5 legt fest, dass elektrotechnische Geräte und Systeme (z. B. Schaltanlagen, USV-Anlagen, Notbeleuchtung) regelmäßigen Wartungszyklen unterliegen. Dies beinhaltet planmäßige Inspektionen und Funktionsprüfungen. Beispielsweise werden Schalter, Trennschalter, Relais, Batterien oder Leuchtmittel auf Verschleiß und ordnungsgemäße Funktion geprüft. Alle Befunde sind zu dokumentieren und erforderlichenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Verschleißteile und Vorgaben: Ein Schwerpunkt der Instandhaltung ist der rechtzeitige Austausch verschlissener Komponenten. So sollten etwa die Batterien einer USV-Anlage oder Leuchtmittel der Notbeleuchtung vor ihrem Lebensdauerende erneuert werden. Dabei sind die Herstellervorgaben und Garantie- bzw. Wartungsbedingungen zu beachten. Dies sichert nicht nur die Systemzuverlässigkeit, sondern erhält auch Garantie- und Gewährleistungsansprüche, falls nachfolgend eine Ersatzbeschaffung erforderlich wird.
Prüf- und Instandhaltungskonzept
| Anlagenteil | Rechtsgrundlage | Prüf-/Wartungsintervall | Prüfung / Aktion | Verantwortliche | Dokumentation |
|---|---|---|---|---|---|
| Stromzähler | MessEG/MessEV | Gemäß Eichzyklus (Anhang 7 MessEV) | Eichprüfung, Konformitätskontrolle, Dichtheitsprüfung | Messstellenbetreiber / Elektrofachkraft | Zählerregister |
| Niederspannungsanlage | HBauO, VDMA 24186-5 | Jährlich (grundlegend) / 4-jährlich (per VDE) | Sichtprüfung, Erdungs- und Isolationsmessung | Elektrofachkraft | Sicherheitsinspektionsbuch |
| Schutzvorrichtungen | DGUV V3/4 | Jährlich oder risikobasiert | Funktionstest, Auslöse- und Isolationsmessung | Elektrofachkraft | Prüfprotokoll (Schutzgeräte) |
| Gebäudeautomation (MSR) | VDMA 24186-4 | Halbjährlich / jährlich | Kalibrierung, Software-Update, Sensor-/Aktorkalibrierung | Automatisierungstechniker | MSR-Wartungsbuch |
| Rolle | Verantwortung |
|---|---|
| Betreiber | Gesamthaftung für die Einhaltung aller gesetzlichen und technischen Vorgaben (MessEG, HBauO, DGUV, VDMA) und Abstimmung mit Behörden |
| Facility Manager | Organisation und Überwachung der Prüfungen und Wartungen, Pflege aller Dokumentationen, Koordinierung der beauftragten Dienstleister |
| Elektrofachkräfte (Prüfer) | Durchführung der gesetzlichen Wiederholungsprüfungen, Kalibrierungen und Sicherheitschecks |
| FM-Personal (Instandhaltung) | Tägliche Sichtkontrolle der Anlagen, Meldung von Auffälligkeiten und Unterstützung bei Wartungsarbeiten |
| Aufsichtsbehörden | Überprüfung der Rechtskonformität vor Ort, Einsicht in Eich- und Prüfunterlagen |
Risiko- und Sicherheitsmanagement
Im Betrieb können verschiedene Risiken auftreten: Fehlerhafte oder nicht geprüfte Stromzähler können zu ungenauen Abrechnungen führen; elektrische Defekte (z. B. beschädigte Leitungen oder defekte Schutzeinrichtungen) können Kurzschlüsse, Brände oder Personenschäden verursachen; Ausfälle von USV-Systemen oder Steuerungen können den Anlagenbetrieb beeinträchtigen. Solche Risiken gefährden sowohl die Sicherheit als auch die Wirtschaftlichkeit der Anlage.
Zur Minimierung dieser Risiken dienen präventive Maßnahmen: alle Messeinrichtungen müssen termingerecht geeicht werden, Schutzvorrichtungen regelmäßig funktional geprüft und ein systematisches Wartungskonzept für alle Komponenten verfolgt werden. Schulungen des Wartungspersonals sowie der Einsatz geeigneter Prüfmittel erhöhen zusätzlich die Betriebssicherheit, da mögliche Fehler frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Im Störfall sind umgehende Maßnahmen erforderlich. Defekte Systeme sind sofort abzuschalten oder zu isolieren, um Gefahren auszuschließen. Betroffene Verantwortliche sind zu informieren, damit schnell Reparaturen oder Ausbesserungen durchgeführt werden können. Bei größeren Störungen (z. B. Ausfall wichtiger Versorgungsanlagen) sollte ein Notfallprotokoll greifen, das gegebenenfalls auch die Benachrichtigung von Behörden oder externen Spezialisten vorsieht.
Es sind umfassende Nachweise zu führen: ein Zählerregister für alle Messeinrichtungen, ein Prüfprotokollbuch für die Niederspannungsanlage, Protokollblätter für Schutzgeräte sowie ein Wartungsbuch für die MSR- und Automationssysteme. Diese Aufzeichnungen enthalten alle Inspektionsergebnisse, Zustandsprüfungen und Wartungsmaßnahmen mit Datum, Person und Ergebnis. Sie gewährleisten die lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Prüf- und Wartungsvorgänge.
Alle Unterlagen sind mindestens über die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufzubewahren – in der Regel bis zum Ablauf der Eichgültigkeit der Zähler oder über die erwartete Lebensdauer der Geräte hinaus. Hierdurch ist sichergestellt, dass bei internen oder behördlichen Audits jederzeit alle relevanten Nachweise verfügbar sind. Die Dokumentation soll direkt am Objekt geführt werden (z. B. im CAFM-System oder in gebündelten Protokollbüchern), damit sie bei Bedarf schnell vorgelegt werden kann.
Integration in den Facility-Betrieb
Prüf- und Wartungsmaßnahmen werden in das Facility-Management-System integriert, um Termine und Zuständigkeiten übersichtlich zu verwalten. Die Planung erfolgt so, dass Inspektionen möglichst in Zeiten geringer Anlagenbelastung stattfinden und den laufenden Betrieb nur minimal beeinträchtigen. Gleichzeitig ist ein entsprechendes Budget einzuplanen, um periodische Erneuerungen von Messgeräten, Schaltanlagen oder Automationskomponenten zeitgerecht realisieren zu können. So wird kontinuierlich sichergestellt, dass bei Verschleiß oder neuen Vorschriften schnell Ersatzmaßnahmen erfolgen können.
