Der Systembetreiber ist entweder der Unternehmer selbst oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person, die die unternehmerische Verantwortung für den sicheren Betrieb und den ordnungsgemäßen Zustand des Elektrosystems übernimmt. Bei großen oder komplexen Systemen kann diese Pflicht auch auf bestimmte Teilsysteme übertragen werden. Die Einführung des Begriffs 'Systembetreiber' in der DIN VDE 0105 dient dazu, zwischen der allgemeinen Verantwortung für die Sicherheit und Wartung von Elektrosystemen und der aufgabenorientierten Verantwortung des dafür bestimmten Systemmanagers zu unterscheiden.
Ist der Systembetreiber nicht selbst ein zertifizierter Elektriker, muss er die mit dem Systembetrieb verbundenen Rechte und Pflichten an einen qualifizierten Elektriker, eine interne Organisationseinheit oder ein externes Unternehmen mit geeigneten Elektrikern delegieren.
Die Verantwortung des Betreibers für den sicheren und ordnungsgemäßen Zustand des Elektrosystems ist dauerhaft und umfasst den Schutz seiner Mitarbeiter sowie die Gewährleistung der Sicherheit für andere. Diese Verantwortung umfasst die Koordination aller notwendigen Tätigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit des Elektrosystems, einschließlich seines Betriebs, seiner Inspektion und aller notwendigen Wartungs- und Reparaturarbeiten.
Für Unternehmen könnte der Systembetreiber entweder der Hauptelektriker sein oder, wenn er keine elektrotechnischen Kenntnisse hat, muss er einen hauptverantwortlichen Elektriker ernennen. Diese Ernennung beinhaltet die Übertragung bestimmter Rechte und Pflichten, die für Betreiberverantwortlichkeiten erforderlich sind. Zu diesen Rechten und Pflichten kann auch die Einrichtung einer elektrotechnischen Hierarchie gehören, bei der möglicherweise verschiedene Elektriker für unterschiedliche Ebenen oder Bereiche (wie z.B. einen Chef-Elektriker und Elektriker, die für bestimmte Bereiche oder Systeme wie Niederspannung, Mittelspannung oder Hochspannung verantwortlich sind) ernannt werden.