Kommunikation beinhaltet jegliche Art von Informationsübertragung oder Informationsaustausch zwischen Menschen, sei es mündlich (z.B. Telefon, Radio, direktes Gespräch), schriftlich (z.B. Fax) oder visuell (z.B. visuelle Geräte, Anzeigetafeln, beleuchtete Anzeigen).
Vor Beginn der Arbeit muss die für das System verantwortliche Person über die geplanten Arbeiten informiert werden.
Alle Informationen, die für den sicheren Betrieb des elektrischen Systems erforderlich sind, wie Netzstatus, Schaltanlagenstatus (ein, aus, geerdet), Status der Sicherheitseinrichtungen, müssen mittels einer Mitteilung übermittelt werden. Andere Arten der Informationsübertragung, wie z.B. Funksignale, Computer, beleuchtete Anzeigen usw., dürfen nur genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Übertragungsweg zuverlässig ist und keine Missverständnisse auftreten oder falsche Signale gesendet werden können.
Alle Berichte müssen den Namen und falls erforderlich den Standort der Person, die die Information übermittelt, enthalten.
Um Fehler bei der mündlichen Informationsübermittlung zu vermeiden, muss der Empfänger die Informationen dem Sender wiederholen, der dann bestätigt, dass die Informationen korrekt empfangen und verstanden wurden.
Eine Freigabe zur Arbeit oder Wiedereinschaltung nach der Arbeit darf nicht allein auf Basis von Signalen oder zuvor getroffenen Zeitvereinbarungen erfolgen.