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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Die Prüfung elektrischer Anlagen

Facility Management: Elektrische Sicherheit » Organisation » Sorgfalt » Testen

DIE PRÜFUNG ELEKTRISCHER ANLAGEN IST EIN WICHTIGER ASPEKT DER SORGFALT, DEN UNTERNEHMEN BEI DER ELEKTRISCHEN SICHERHEIT WALTEN LASSEN MÜSSEN.

DIE PRÜFUNG ELEKTRISCHER ANLAGEN IST EIN WICHTIGER ASPEKT DER SORGFALT, DEN UNTERNEHMEN BEI DER ELEKTRISCHEN SICHERHEIT WALTEN LASSEN MÜSSEN.

Die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen kann dazu beitragen, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu größeren Schwierigkeiten führen. Die Prüfung sollte von qualifizierten und erfahrenen Fachleuten durchgeführt werden, die über das notwendige Equipment und Wissen für eine angemessene Testdurchführung verfügen.a

Elektrische Anlagenprüfung: Sorgfalt und Sicherheit

Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit

Der Prüfbericht enthält

1. allgemeine Angaben zum Prüfling, des Prüfers, des Auftraggebers,

2. die Sichtprüfung,

3. die Prüfung

  • des Schutzleiters,

  • der Isolationswiderstandsmessung (unter bestimmten Umständen darf darauf verzichtet werden),

  • der Schutzleiterstrommessung,

  • der Berührungsstrommessung,

4. den Nachweis der

  • Prüfung der sicheren Trennung vom Versorgungsstromkreis,

  • Prüfung der Wirksamkeit weiterer Schutzeinrichtungen,

  • Funktionsprüfung,

  • der Überprüfung von Aufschriften

5. und eine Beurteilung in Form einer Gesamtbeurteilung.

DIN VDE 0100-600:2017-06

Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen

Die nationale Anlage "NA" gibt explizit an, dass eine Dokumentation aller gemessenen Werte nicht erforderlich ist. Spätestens beim nächsten Testdurchlauf stellt sich die Frage, welche Werte verglichen werden sollen. Sind die Werte gesunken? Deuten sie auf Alterung oder Verschleiß hin? An diesem Punkt ist es auch wichtig, genau festzulegen, was aufgezeichnet werden soll. Mögliche Inhalte:

1. Allgemeine Angaben zur Anlage, zu Prüfer und Auftraggeber,

2. Sichtprüfung,

3. Durchgängigkeit von Leitern,

4. Isolationswiderstand

  • allgemein,

  • zur Bestätigung der Wirksamkeit des Schutzes durch SELV, PELV oder durch Schutztrennung,

  • bzw. Isolationsimpedanz von isolierenden Fußböden und Wänden,

5. Prüfung

  • der Spannungspolarität,

  • zur Bestätigung der Wirksamkeit des Schutzes durch automatische Abschaltung der Stromversorgung,

  • zur Bestätigung der Wirksamkeit des zusätzlichen Schutzes,

  • der Phasen folge der Außenleiter,

6. Funktionsprüfung,

7. Spannungsfall.

VDE 0113-1:2019-06

Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen

Teil 1: Allgemeine Anforderungen

In der Norm wird auf den Prüfumfang nach der jeweiligen Produktnorm der Maschine hingewiesen (Abschnitt 18). Fehlt es an einer entsprechenden Produktnorm, sind folgende Prüfungen möglich:

  • Überprüfung
    - der allgemeinen Angaben zur Maschine, des Prüfers und Auftraggebers,
    - der technischen Dokumentation,
    - der Durchgängigkeit der Schutzleiterstromkreise,
    - des Schutzes durch automatische Abschaltung für den Schutz bei indirektem Berühren,
    - der weiteren Anforderungen an die Ausrüstung mit Erdableitströmen >10 mA,

  • Isolationswiderstandsprüfung,

  • Spannungsfestigkeitsprüfung,

  • Schutz gegen Restspannung,

  • Funktionsprüfung.

Beurteilung

Bei der Überprüfung von Testberichten bleibt oft keine andere Wahl, als sie im Rahmen des regulär beauftragten Umfangs zu prüfen. Die Flexibilität, die Normen bieten, beispielsweise durch nicht spezifizierte Stichprobenumfänge, kann mitunter sehr groß sein. Daher sollte bei der Auftragsvergabe klar sein, was geprüft werden soll und wie. Außerdem ist es notwendig festzulegen, welche Messungen durchgeführt werden müssen, wenn Verbraucher aus wirtschaftlichen Gründen nicht abgeschaltet werden können (z. B. bei der Prüfung von Serversystemen).

Fremdfirmeneinsatz

Wenn ein zertifizierter Elektriker mit zusätzlichen Implementierungsfähigkeiten in seinen Aufgaben dazu verpflichtet ist, externe Unternehmen einzubeziehen oder zu beschäftigen, sind sie von bestimmten Pflichten im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz befreit. Für einen zertifizierten Elektriker ohne diese Fähigkeiten bleibt jedoch die Kontrollfunktion des Unternehmers bestehen.

Es ist wichtig zu unterscheiden, ob der Arbeitsvertrag sich auf Zeitarbeitskräfte oder auf Mitarbeiter eines externen Unternehmens bezieht. Zeitarbeitskräfte sollten als Angestellte betrachtet werden, die Verantwortung für Mitarbeiter externer Unternehmen im Bereich Arbeitsschutz liegt jedoch in der Regel beim Auftragnehmer.

Die Bestimmung, ob eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, kann manchmal zu rechtlichen Untersuchungen führen, beispielsweise nach einem Unfall. Anzeichen für einen Zeitarbeiter sind Urlaubsfreistellungen, vollständige Integration in das Unternehmen und direkte Anweisungen. Die Verantwortlichkeiten ergeben sich hauptsächlich aus dem Arbeitsschutzgesetz, einschließlich Abschnitt 8 ArbSchG (Koordination mit dem Auftragnehmer und Sicherstellung, dass seine Mitarbeiter ordnungsgemäß geschult sind), sowie Abschnitt 5 und Abschnitt 6 der DGUV Vorschrift 1 (Koordination, Anforderungsdefinition, Risikobewertung und Zusammenarbeit zwischen Unternehmern). Darüber hinaus verpflichtet § 618 BGB zu Schutzmaßnahmen für bereitgestellte Räume und Geräte. Daraus ergeben sich die folgenden Aufgaben:

  • Wahrnehmung der Auswahlverantwortung: Welche Fremdfirma ist geeignet, die Arbeit durchzuführen?

  • Herstellen der Anlagensicherheit (Abstimmung zwischen dem Anlagenverantwortlichem und dem Arbeitsverantwortlichen).

  • Schutz der Fremdbenutzer vor Gefahren bei zur Verfügung gestellten Räumen, Vorrichtungen und Gerätschaften.

  • Durchführung von Einweisungen und Unterweisungen (bei Fremdfirmenmitarbeitern nur Einweisung im Sinne eines Werkvertrages).

  • Verkehrssicherungspflicht (untereinander und im Verhältnis zur übrigen Belegschaft)

  • Pflicht der Zusammenarbeit

  • Festlegung von Anforderungen bezogen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.

  • Überprüfung, ob die Fremdfirmenmitarbeiter sicherheitsrelevante Anweisungen erhalten haben.

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung.

  • Festlegung eines Aufsichtsführenden (vor allem bei besonderen Gefahren).

  • Klären von Weisungsbefugnissen.

  • Regelmäßige Überwachung und Kontrolle der Fremdfirmenmitarbeiter.

Was die in der Aufzählung erstgenannte Aufgabe der Wahrnehmung der Auswahlverantwortung betrifft, raten wir wie folgt vorzugehen:

  • Erstellung eines Anforderungsprofils (Lasten-/Pflichtenheft) für die zu übertragenen Aufgabe und Abstimmung mit der in Frage kommenden Firma

  • Festlegung der notwendigen Qualifikation der Fremdmitarbeiter und Einforderung der entsprechenden Befähigungsnachweise

  • Gegebenenfalls Unterstützung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, hieraus lassen sich Erkenntnisse über mögliche Gefährdungen für eigene und fremde Mitarbeiter gewinnen (nicht selten tauchen in diesem Zusammenhang Informationen zu Mehrkosten, zum Beispiel für das Stellen von Gerüsten, die Weitervergabe von Teilaufträgen an SubGeschäftsführer etc. auf).

  • Da in der Praxis nicht selten der Fall auf tritt, dass ausgewählte Unternehmen die Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht einhalten, sollte die Vergabe des Auftrages erst erfolgen, nachdem die oben genannten Schritte vollzogen sind.

Aufgaben einer verantwortlichen Elektrofachkraft ohne Umsetzungskompetenzen

Der zertifizierte Elektriker, der keine Implementierungskompetenzen besitzt, ist ausschließlich für die Überwachung und Kontrolle verantwortlich, um die Einhaltung von elektrotechnischen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Bei der Verwendung von externen Unternehmen für die Kontrollfunktion ist es empfehlenswert, eine Checkliste zu verwenden, die die folgenden Themen behandeln sollte:

  • Auflistung aller Tätigkeiten vor Auftragsvergabe

  • Übernahme der einzuhaltenden oder umzusetzenden Punkte aus der Gefährdungsbeurteilung – in Abstimmung mit dem Arbeitsverantwortlichen

  • Eintragung von Terminen, um Überschneidungen zur Vermeidung von Gefahren zu verhindern.

  • Berücksichtigung der Themen Anlagensicherheit, Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften, persönliche Schutzausrüstung

  • Erstellung von Einweisungslisten sowie deren Durchführung

  • Während der Ausführung: Kontrolle des Aufsichtsführenden

  • Während der Ausführung: Kontrolle der Wahrnehmung von Weisungsbefugnissen

  • Während der Ausführung: Kontrolle der eigenen und der Fremdfirmenmitarbeiter im Hinblick auf die Einhaltung von Schutzmaßnahmen, Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) usw.

  • Während der Ausführung: Kontrolle der Verkehrssicherungspflicht

Die erstellte Liste sollte an die betrieblichen Bedingungen angepasst werden und ermöglicht eine Kontrolle in angemessenen Abständen. Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 215-830 "Einsatz von externen Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen."

Beurteilung

Neben der Pflicht, ihre eigenen Mitarbeiter zu überwachen, hat der verantwortliche Elektriker in vielen Fällen weitere umfassende Verantwortlichkeiten, wenn er die notwendigen Umsetzungskompetenzen besitzt. Ohne diese Kompetenzen beschränkt sich die Pflicht auf die Kontrollverpflichtung. Bei offensichtlichen Sicherheitsverstößen muss er jedoch eingreifen.

Durchführung von Betriebsbegehungen

Im Rahmen von Inspektionen führen die verantwortlichen Elektriker ihre technische Kontrollfunktion aus. In diesem Zusammenhang sollte das Ergebnis der Inspektion dem Geschäftsführer mitgeteilt werden, damit sowohl er als auch der dafür vorgesehene verantwortliche Elektriker ihre technischen Kontrollpflichten erfüllen können. Bei Werksinspektionen ergeben sich regelmäßig folgende Fragen:

  • Wie oft ist ein Bereich zu begehen?

  • Ist jeder Bereich/Raum zu begehen?

  • Auf was ist jeweils zu achten?

  • Wer sollte an der Begehung teilnehmen?

  • Welche Hilfsmittel sind zu empfehlen?

  • Wie ist die Begehung zu dokumentieren?

  • Wie ist eine Kontrolliste aufzubauen?

  • In welcher Frequenz ist über die Begehungen an die Geschäftsleitung zu berichten?

Ein zertifizierter Elektriker ist dafür verantwortlich, verschiedene Mängel in dem Bereich zu identifizieren und zu dokumentieren. Diese Mängel sollten dem Management gemeldet und behoben werden. Wir raten zu mindestens einer jährlichen Überprüfung. Bereiche, die häufigen Änderungen unterliegen, benötigen möglicherweise regelmäßigere und detailliertere Inspektionen als stabilere Bereiche. Die spezifischen Überlegungen hängen von den Pflichten der prüfenden Person ab. Der Elektriker sollte sich beispielsweise auf Bereiche konzentrieren, die in seiner Stellenbeschreibung angegeben sind. Dies umfasst Infrastruktur, Sicherheitsprotokolle, Tests und die Überwachung von Aktivitäten im Bereich der Elektrotechnik. Ein Anzeichen für qualitativ hochwertige Arbeit ist das Endergebnis. Wenn zum Beispiel Kabelkanäle nur mit Kabelbindern gehalten werden oder Wände nicht vollständig versiegelt sind, zeigt dies einen Ausgangspunkt für die Überprüfung.

Es ist vorteilhaft, die Ursache von Problemen zu verstehen. Wenn Kabelkanäle zum Beispiel aufgrund von Missverständnissen über die erwartete Qualität oder die Projektannahme nicht ordnungsgemäß gesichert sind, können mit Korrekturmaßnahmen andere potenzielle Schwachstellen angegangen werden. Inspektionen sollten so geplant sein, dass Mitarbeiter beobachtet werden können, um sicherzustellen, dass sie sich an Sicherheitsvorschriften halten und Schutzausrüstung verwenden. Bei erheblichen Mängeln ist eine sofortige Benachrichtigung des Managements unerlässlich, und die Arbeit sollte gestoppt werden, bis die Angelegenheit geklärt ist. Die an Inspektionen beteiligten Personen variieren je nach Unternehmensbetrieb und -struktur. In der Regel sind gemeinsame Inspektionen mit Sicherheitsspezialisten und Sicherheitsbeauftragten wirksam. Es fördert die Zusammenarbeit, den Wissensaustausch und erleichtert die Umsetzung von Verbesserungen. Wenn das Elektropersonal unbekannt ist, nutzen Sie die Inspektion, um sich mit ihnen vertraut zu machen. Die Beobachtung ihrer Verwendung von Schutzausrüstung und die Diskussion ihrer Aufgaben bieten Einblicke in Sicherheitsprioritäten. Denken Sie immer daran, gute Leistungen zu loben. Es spiegelt sich nicht gut wider, wenn ältere Elektriker kein Feedback geben können. Moderne Werkzeuge wie Handys oder Tablets sind für Inspektionen unerlässlich. Fotos können aussagekräftig sein, aber es ist auch wichtig, spezifische Daten wie Schlüsselwörter und Ortsdaten (z. B. Raumnummern) während der Inspektionen aufzuzeichnen.

Das Management sollte Berichte in einer vereinbarten Häufigkeit erhalten. Ein Vorschlag ist, neben unmittelbaren Berichten vom Gelände einen vierteljährlichen Überblick zu senden, der den Fortschritt bei der Sanierung detailliert beschreibt.

Beurteilung

Wenn der zertifizierte Elektriker die technische Kontrollpflicht übernimmt, werden Inspektionen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Inspektionen müssen dem Geschäftsführer gemeldet werden. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Kontrollpflicht erfüllt wird. Der Geschäftsführer ist für die Durchführbung von Maßnahmen aus der Inspektion verantwortlich, es sei denn, es gab eine Delegation der Implementierungsautorität und eine Budgetzuweisung.

Erhalt und Ausbau der Fachkunde für tätige Personen im Bereich der Elektrotechnik

Personen im Berufsfeld Elektrotechnik haben die Pflicht, ihr Fachwissen aktuell zu halten und zu erweitern, ein Thema, das in der Branche häufig diskutiert wird. Aber was bedeutet das genau und auf welcher Grundlage basiert diese Pflicht? Um Klarheit zu schaffen, werden wir zuerst zwischen zertifizierten Elektrikern [(verantwortlichen) zertifizierten Elektrikern, zertifizierten Elektrikern für bestimmte Aufgaben] und in der Elektrotechnik geschulten Personen unterscheiden.

Erhalt und Ausbau der Fachkunde: Elektrofachkräfte

Um den Berufsstatus eines qualifizierten Elektrikers gemäß DGUV-Verordnung 3 § 2 Absatz 3 zu erlangen, muss man mit den geltenden Bestimmungen vertraut sein, die sich aus aktuellen Vorschriften und Standards ergeben. Das bedeutet, alle relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regeln zu berücksichtigen. Nur wenige Referenzen geben ausdrücklich an, dass das Wissen regelmäßig aktualisiert werden muss. Oft wird auf § 7 DGUV-Verordnung 1 verwiesen, da die Fähigkeit, Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, ein umfangreiches, fundiertes und aktuelles Fachwissen erfordert. Die Häufigkeit der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Erweiterung des Fachwissens basiert auf der Bewertung der verantwortlichen Person und kann sich auch aus Beobachtungen oder Gesprächen ergeben. Da es viele Überschneidungen zwischen Sicherheitsunterweisung und sicherheitsspezifischem Fachwissen gibt, sollten beide gleichzeitig vermittelt werden.

Ein schriftlicher Verständnistest nach einer Schulungssitzung ist ratsam und kann auch zu Dokumentationszwecken verwendet werden. Wenn es in einem Unternehmen keine zentrale Anlaufstelle für Updates zu technischen Änderungen (wie Normen) gibt, empfehlen wir Fachzeitschriften. In der Regel bieten diese einen umfassenden Überblick über Normenänderungen und behandeln sie in technischen Artikeln. Anhand dieser Informationen können Fachleute deren Relevanz bestimmen und bei ihren Vorgesetzten eine Schulung beantragen. Solche Anfragen sollten von Vorgesetzten gefördert werden, da sie grundsätzlich für die Pflege und Erweiterung des Fachwissens verantwortlich sind. Wenn diese Pflicht durch Aufgabendelegation dem verantwortlichen Elektriker zugewiesen wurde, muss dieser sicherstellen, dass sie kontinuierlich wächst und entwickelt wird. Damit die Geschäftsführerin ihrer Kontrollpflicht nachkommen kann, benötigt sie diese Berichte.

Eine Schulungsmatrix eignet sich perfekt, um den Überblick über Schulungen und Anweisungen zu behalten. Um das Fachwissen eines Mitarbeiters vollständig bewerten zu können, ist es wichtig, ihn in der Praxis zu beobachten. Dabei geht es einerseits um persönliche Eigenschaften (wie Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit) und andererseits um berufliche Eignung (wie technisches Wissen, Arbeitsqualität, Umgang mit Werkzeugen, Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, Einhaltung von Vorschriften und Anwendung von Fachwissen). Das empfohlene Vorgehen ist:

  • Den/die Mitarbeiterin während der elektrotechnischen Tätigkeit aufsuchen.

  • Bereits vor Gesprächsbeginn erste Eindrücke sammeln
    - Umgang mit Kollegen, Kunden, usw.
    - Umgang mit dem Werkzeug und der PSA
    - Sicherheit bei der Durchführung der Arbeit
    - Bewertung des eigenoptimierten Verhaltens (zum Beispiel vorausschauendes Arbeiten, wodurch unnötige Wege oder Stillstands Zeiten vermieden werden)
    - Ordnung und Sauberkeit

  • Den/die Mitarbeiterin den aktuellen Arbeitsvorgang mit eigenen Worten beschreiben, insbesondere erläutern lassen, worauf seiner bzw. ihrer Meinung nach in Bezug auf den Arbeitsschutz besonders zu achten ist.

  • Nachhaken: Welche Probleme gibt es? In welchem Zusammenhang tauchen diese auf? Achtung: An dieser Stelle ist es wichtig, aufmerksam hinzuhören. Sich wiederholende Probleme bieten nicht selten Anreiz zur Manipulation von Schutzeinrichtungen oder zum Umgehen von Schutzmaßnahmen.

  • Nachfragen: Welche Verbesserungsvorschläge unterbreitet er/sie?

  • Die Umsetzung der anzuwendenden Vorschriften und Normen prüfen.

  • Nach ragen: Welche Unfallgefahren werden im Rahmen der Tätigkeit vermutet?

  • Fachliche Fragen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsanweisungen, Betriebsanweisungen usw. stellen.

  • Unter Berücksichtigung des vorhandenen Fachwissens gemeinsam Verbesserungsvorschläge ausarbeiten.

  • Dokumentieren.

Erhalt und Ausbau der Fachkunde: Elektrotechnisch unterwiesene Personen

Die Verpflichtung, das Fachwissen zu erhalten und zu erweitern, betrifft die elektrisch ausgebildete Person nur indirekt, da sie ihre Aufgaben nach Arbeitsanweisungen unter der Leitung und Aufsicht eines qualifizierten Elektrikers ausführt. Sie müssen ihre Arbeitsmethoden nicht selbst ändern. Stattdessen liegt es am zugeordneten Elektriker, Änderungen in ihrem Fachwissen in die Arbeitsanweisungen zu integrieren und sie in Bezug auf die Verfahren anzuleiten und zu schulen.

Beurteilung

Jede elektrotechnisch tätige Person (indirekt im Falle von elektrotechnisch unterwiesenen Personen) ist verpflichtet, das Fachwissen, das unter anderem aus Vorschriften und Normen resultiert, zu erhalten und zu erweitern. Der Geschäftsführer muss direkt oder indirekt die Kontrolle darüber behalten und die Teilnahme an geeigneten Schulungskursen organisieren. Eine gut geführte Schulungs- und Anweisungsmatrix, die von einer dafür bestimmten Person überwacht wird, die regelmäßig Bericht erstattet, ist eine gute Möglichkeit, den Überblick zu behalten. Der praktische Teil der Bewertung ergibt sich aus der Vor-Ort-Überprüfung von Normen und Vorschriften. In diesem Zusammenhang müssen auch die persönliche und berufliche Eignung erfasst werden.

Durchführung von elektrischen Prüfungen sowie Hinweise zur Überprüfung von Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichnungen

Auch wenn die Inspektionspflicht delegiert wurde, bleibt die Verantwortung für die Inspektion beim Unternehmer. Der verantwortliche Elektriker muss regelmäßig einen Bericht über den aktuellen Stand der Organisation und Überwachung der Tests von Betriebsmitteln, Systemen und Maschinen erstellen. Der Bericht sollte sich mit möglichen Verzögerungen befassen, die die Einhaltung der Inspektionsfristen gefährden könnten, mit der aktuellen Inspektionsabdeckung, systematischen Unregelmäßigkeiten aus vorherigen Inspektionen und etwaigen Abweichungen von der Zielvorgabe. Aufgrund von Aktualisierungen der allgemein anerkannten technischen Normen oder anderen Neuerungen könnte eine Inspektion außerhalb des regelmäßigen Zyklus erforderlich sein. Gründe für solche Bedarfe könnten sich aus aktuellen Änderungen in den Richtlinien für AFDDs oder RCDs ergeben. Unter bestimmten Umständen kann man die erforderlichen Untersuchungen, wie eine Systembestandsprüfung, in den Standardinspektionszyklus aufnehmen.

Beispiel für das Erfordernis einer Sonderprüfung im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung für eine Maschine nach Maschinenrichtlinie:

Ein Unternehmen gibt an, dass es viele Maschinen besitzt, die nach 1995 gebaut wurden und nicht zertifiziert sind. Ältere Maschinen stammen aus Insolvenzvermögen, während Spezialmaschinen von Unternehmen außerhalb Europas stammen. Es stellt sich die Herausforderung, so schnell wie möglich Informationen über den Zustand des Maschinenparks zu erhalten und die Kosten für mögliche Maschinenanpassungen zu schätzen, um den Anforderungen der CE-Kennzeichnung zu entsprechen. Um dies zu klären, wird eine spezielle Runde eingeleitet, in der alle Werksleiter eine Checkliste erhalten, mit der sie ihren Bestand bewerten können. Das Unternehmen kann die Expertise des verantwortlichen Elektrikers in Anspruch nehmen.

In der Kontrollliste könnten die folgenden Fragen erhoben werden:

  • Erfolgte die Durchführung einer Risikobeurteilung für die betreffende Maschine und existiert eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten der Mitarbeiter?

  • Liegt eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache vor?

  • Ist die Maschine vor 1995 in Verkehr gebracht worden?

  • Falls Nr. 3 mit „Nein“ beantwortet wird:

    Trägt die Maschine eine CE-Kennzeichnung?
    Besteht eine Konformitätserklärung?

    Falls b mit „Ja“ beantwortet wird:

    Werden die angewandten Richtlinien in der Konformitätserklärung genannt?
    Werden die aktuellen Normen mit entsprechendem Ausgabedatum zum Zeitpunkt der Erstellung in der Konformitätserklärung genannt?
    Liegen Angaben zum Hersteller, Dokumentationsverantwortlichen, Bevollmächtigten oder Importeur vor?

Alle gesammelten Listen werden in eine Hauptliste zusammengefasst und dann an die Geschäftsleitung weitergeleitet. Für Maschinen, bei denen die Antworten auf die ersten beiden Fragen negativ sind, sind Betriebsanleitungen sowie Risiko- und Gefährdungsbewertungen erforderlich. Auf Grundlage dieser Bewertungen werden Änderungen an den Betriebsrichtlinien festgelegt. Es wird empfohlen, externe technische Redakteure zu verwenden, um intern erstellte Entwürfe dieser Anweisungen zu finalisieren. Betriebsanleitungen, die nicht in Deutsch verfasst sind, müssen übersetzt und ebenfalls von einem technischen Redakteur überprüft werden.

Es ist ratsam, ein externes Unternehmen zu beauftragen, um Firmenmitarbeiter zu internen "CE-Koordinatoren" auszubilden. Dieser Ansatz hilft, die Aufgaben zu minimieren, die im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens von externen Unternehmen durchgeführt werden. Durch die Zusammenarbeit mit externen Beratern können Prozesse skizziert werden, die die jeweiligen Verantwortlichkeiten in Verbindung mit der CE-Kennzeichnung festlegen (Maschinenbeschaffung, Vorgehensweise bei fehlenden CE-Kennzeichnungsvoraussetzungen usw.). Manchmal kann festgestellt werden, dass der Kauf älterer Maschinen oder deren Import nach Europa kostspieliger und zeitaufwändiger ist als der Kauf von Maschinen, die bereits eine CE-Kennzeichnung haben.

Hinweis zur Niederspannungsrichtlinie:

Gemäß der Niederspannungsrichtlinie, im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie, muss der Hersteller oder Importeur dem Käufer die Konformitätserklärung nicht aushändigen. Vor dem Kauf muss möglicherweise eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen werden. Die CE-Kennzeichnung, Betriebs- und Montageanweisungen sowie Sicherheitsdokumente sind obligatorisch. Alle Anweisungen und Dokumente müssen in der Amtssprache des Bestimmungslandes verfasst sein. Bei der Überprüfung neuer Konformitätserklärungen muss sichergestellt werden, dass die neuesten Versionen der Richtlinien und Normen verwendet wurden.

Beurteilung

Die Kontrollfunktion umfasst auch Prüfungen. Hierbei sind nicht nur die wiederkehrenden Prüfungen, sondern auch einmalige Sonderprüfungen und Abnahmen (z. B. Überprüfung im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens) zu berücksichtigen.

Sicherheitstechnische Unterweisungen

In der Regel verfügen Geschäftsführer oder die von ihnen ernannten disziplinarischen Vorgesetzten nicht über das notwendige Fachwissen, um Anweisungen im Bereich der Elektrotechnik zu geben. Dann liegt es am verantwortlichen Elektriker, der über die notwendige technische Qualifikation verfügt, die Rolle des Instruktors zu übernehmen. Idealerweise verfügt dieser Elektriker auch über die persönliche Fähigkeit, Wissen zu vermitteln. Auch wenn der Elektriker die technische Einweisung durchführt, bleibt die Verantwortung beim Vorgesetzten. Die Übertragung zur Durchführung der technischen Einweisung sollte schriftlich erfolgen. Ein einfacher Satz in der Bestellungsanordnung für den qualifizierten Elektriker mit Ausführungsbefugnissen reicht dafür aus, zum Beispiel: "Zuständig für die technische Einweisung des Personals, das in der Elektrowerkstatt arbeitet."

Die Person, die für die Organisation der Unterweisung verantwortlich ist, sollte aus Kontrollzwecken an der Unterweisung teilnehmen, auch wenn sie diese nicht selbst durchführt. Wenn sie nicht teilnimmt, wird es für sie schwierig sein zu erkennen, ob es Verständigungsprobleme gibt. Darüber hinaus zeigt ihre Anwesenheit den Mitarbeitern die Bedeutung der Unterweisung. Um nachzuweisen, dass die Unterweisung stattgefunden hat, muss eine Teilnehmerliste erstellt werden, die von den Teilnehmern unterschrieben werden muss. Diese Liste sollte folgende Informationen enthalten:

  • Inhalt der Unterweisung,

  • Name des Trainers,

  • Dauer,

  • Zeitpunkt der durchgeführten Unterweisung,

  • Namen der Teilnehmer,

  • Unterschriften der Teilnehmer gemäß DGUV Regel 100-001.

Auszug aus der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ Dokumentation der Unterweisung

„Die Unterweisung muss dokumentiert werden, damit der Geschäftsführer den Nachweis führen kann, dass er seiner Unterweisungsverpflichtung nachgekommen ist. […] Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Versicherten die Teilnahme an der Unterweisung und dass sie den Inhalt der Unterweisung verstanden haben.“

Wenn die Unterweisung mit Hilfe einer Präsentation oder Dokumenten, wie z.B. Arbeits- oder Betriebsanweisungen, durchgeführt wurde, sollten diese Dokumente den Namen, den Zugangsort, die Version und das Datum anzeigen. Zum grundlegenden Unterweisungsinhalt gehören konkrete arbeitsplatzbezogene Gefahren, Schutz- und Notfallmaßnahmen sowie relevante Vorschriften, wobei die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage dient. Ein Restrisiko besteht, wenn Gefahren nicht technisch, sondern organisatorisch (z.B. durch Arbeits- und Betriebsanweisungen) oder durch persönliche Strategien gemindert werden. Wenn diese Maßnahmen nicht korrekt befolgt werden, werden diese Risiken nicht gemindert, weshalb es unerlässlich ist, dass Arbeits- und Betriebsanweisungen Teil der Unterweisung sind. Grundsätzlich sollten Anweisungen jährlich wiederholt werden. Zusätzliche Sitzungen sind erforderlich, wenn Vorfälle eine Auffrischung oder Aktualisierung des Inhalts erfordern. Für junge Personen, die dem JArbSchG unterliegen, sollte diese Wiederholung mindestens halbjährlich erfolgen. Da der Geschäftsführer die Verantwortung für die Unterweisung trägt und von den Mitarbeitern nicht erwartet wird, dieses Wissen selbstständig zu erwerben, ist Selbststudium in der Regel nicht zugelassen. Es ist jedoch möglich, elektronische Hilfsmittel für die Unterweisung zu verwenden.

Auszug aus der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“

Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln

„Grundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar. Bei Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Medien ist allerdings darauf zu achten, dass

  • diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden,

  • eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich ist.“

Der Geschäftsführer muss sicherstellen, dass die Teilnehmer den Inhalt verstanden haben. Wir schlagen vor, am Ende des Kurses eine Überprüfung des Wissenstransfers in Form einer Lernerfolgsevaluierung durchzuführen. Die Ankündigung einer solchen geplanten Bewertung kann die allgemeine Aufmerksamkeit erhöhen, da niemand vor allen anderen durchfallen möchte. Im Quartalsbericht sieht der Geschäftsführer die Teilnahmequoten und Daten darüber, ob die Teilnahme der Mitarbeiter erfolgreich war. Mitarbeiter, die aufgrund von Krankheit oder Urlaub nicht an der Unterweisung teilgenommen haben, müssen die Unterweisung nachholen.

Relevante Vorschriften/Normen:

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz

  • § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz

  • § 4 DGUV Vorschrift 1

  • § 4 Abs. 1, 2 DGUV Regel 100-001

  • DGUV Information 211-005 "Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes"

Beurteilung

Nachdem die Pflicht zur Anweisung schriftlich zugewiesen wurde, bleibt der Geschäftsführer für die Überwachung verantwortlich. Er muss regelmäßige Aktualisierungen erhalten, um informiert zu bleiben. Die Risikobewertung sowie die Betriebs- und Arbeitsanweisungen bilden die Grundlage für die Anweisung und sollten mündlich mitgeteilt werden.

Die quartalsmäßige Berichterstellung

Ein Quartalsbericht gibt dem Geschäftsführer einen Einblick in alle wesentlichen Angelegenheiten im Bereich der elektrotechnischen Arbeitssicherheit. In diesem Bericht informiert der zuständige qualifizierte Elektriker über die ihm zugewiesenen Aufgaben, wodurch der Geschäftsführer seine Aufsichtspflichten erfüllen kann. Dieser Bericht hilft auch, eventuell auftretende Fragen oder Probleme zu klären, mit Aktionsplänen zu deren Lösung. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Berichts ist die Zeitzuweisung für jede Aufgabe. Dies ist insbesondere wichtig, wenn man bedenkt, dass einige Aufgaben mit anderen Aktivitäten im Bereich der elektrotechnischen Arbeitssicherheit in Konflikt stehen könnten. In einem beispielhaften Quartalsbericht wird die für die Themen des Elektrikers vorgesehene Zeit unter dem Abschnitt "Spezialthemen" aufgelistet.

Vorgehensweise der Berichterstellung

Die Grundlage für den Bericht ist die Aufgabenliste, die aus dem Bestellungszertifikat oder der separaten Aufgabenbeschreibung des verantwortlichen Elektrikers hervorgeht. Der Bericht sollte vorzugsweise mündlich vorgestellt werden. Hier ist eine mögliche Übersicht des Berichts:

  • Mitwirkung bei der Aufklärung von elektrischen (Beinahe-)Unfällen

  • Kooperation mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Regeln, Richtlinien

  • Projektabwicklung bezüglich elektrotechnischer Sicherheitsmaßnahmen

  • Erstellung und Aktualisierung von Betriebs- und Arbeitsanweisungen

  • Aufbau und Erhalt der elektrotechnischen Fachstruktur (euP, EF T, EF, VEF)

  • Festlegung und Nutzung der PSA und Schutzvorrichtungen

  • Feststellung fachlicher Eignung und Unterstützung schriftlicher Bestellungen

  • Feststellung fachlicher Eignung von Fremdfirmenmitarbeitern

  • Fachbezogene Unterweisungen

  • Einweisung vor Ort

  • Schulungsmaßnahmen zum Erhalt und Ausbau der Fachkunde

  • Erstellung Gefährdungsbeurteilungen (ArbSchG, BetrSichV)

  • Inbetriebnahme und Fehlersuche (Ex-Bereich, Hochspannungsmessplatz)

  • Prüfungen (ArbStättV und BetrSichV/DGUV Vorschrift 3)

  • Spezialmessungen (Thermografe, EN 50160, Netzanalyse)

  • Netzberechnungen

  • Kommunikation im Sinne eines Ansprechpartners

  • Sonderthemen (zum Beispiel CE, Not-Halt-Befehlseinrichtungen, Zeitaufwand)

Der Punkt "Spezialthemen" ist praktisch immer relevant, da der zuständige Elektriker oft für Themen konsultiert wird, die über seinen üblichen Aufgabenbereich hinausgehen, insbesondere bei kritischen Angelegenheiten. Entsprechende Situationen und Ereignisse für das aktuelle Quartal können dokumentiert werden.

Beurteilung

Damit der Geschäftsführer seine Kontrollpflichten effektiv ausüben kann, benötigt er einen regelmäßigen Bericht über Angelegenheiten, die die elektrotechnische Arbeitssicherheit betreffen. Klare oder schwerwiegende Probleme sollten ohne Verzögerung gemeldet werden.