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Mustergefährdungsbeurteilung als praktische Orientierungshilfe

Facility Management: Elektrische Sicherheit » Organisation » Gefährdungsbeurteilung » Mustergefährdungsbeurteilung

Mustergefährdungsbeurteilung zur elektrischen Sicherheit

Mustergefährdungsbeurteilung zur elektrischen Sicherheit

Die vorliegende Mustergefährdungsbeurteilung zeigt exemplarisch, wie elektrische Gefährdungen in einem Industrieunternehmen systematisch erfasst, bewertet und durch geeignete Maßnahmen minimiert werden können. Mit der konsequenten Umsetzung der Schutzmaßnahmen, regelmäßigen Prüfungen und Schulungen stellt das Unternehmen sicher, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher betrieben werden können. Zudem wird durch die Dokumentation die rechtssichere Erfüllung der Betreiberverantwortung gewährleistet.

Strukturen zur Bewertung elektrischer Gefährdungen bereitstellen

Allgemeine Informationen

Unternehmen:

MusterIndustrie GmbH

Standort:

Musterstadt, Deutschland

Mitarbeiteranzahl:

2000

Branche:

Industrie (diverse Produktions- und Montageanlagen)

Thema der Gefährdungsbeurteilung:

Elektrische Sicherheit in allen relevanten Bereichen des Unternehmens

Verantwortliche Person(en):

  • Geschäftsführung: Herr/Frau Mustermann

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: Herr/Frau Sicher

  • Betriebsleiter / Anlagenverantwortliche: Herr/Frau Anlagen

  • Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft: Herr/Frau Elektro

Rechtsgrundlagen und Normen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG).

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an das sichere Bereitstellen und Benutzen von Arbeitsmitteln (u. a. elektrische Arbeitsmittel).

  • DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3): Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.

  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention.

  • DIN VDE 0100, DIN VDE 0105: Allgemeine Bestimmungen für das Errichten, Betreiben und Prüfen elektrischer Anlagen.

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Konkretisierungen der BetrSichV.

Wert und Nutzen:

  • Vermeidung von Personen- und Sachschäden durch elektrische Gefährdungen

  • Reduzierung von Ausfallzeiten und damit verbundener Kosten

  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Vermeidung von Haftungsrisiken

  • Verbesserung des Arbeitsklimas und Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit

Betreiberverantwortung - Die Unternehmensleitung (Betreiber) ist verpflichtet:

  • Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zu erstellen.

  • Überwachung der Umsetzung und Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.

  • Bereitstellung ausreichender Ressourcen (finanziell, personell, zeitlich).

  • Organisation der Prüfungen (z. B. wiederkehrende Prüfungen ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3).

  • Dokumentation der Prüfungen und Maßnahmen.

Planung und Vorbereitung

  • Festlegung der Bereiche und Anlagen, die beurteilt werden sollen (Produktionshallen, Montagebänder, Lagerbereiche, Verwaltungsbereiche, IT-Räume, etc.).

  • Zusammenstellung eines Teams aus Fachkräften für Arbeitssicherheit, Elektrotechnik, Betriebsleitung und Personalvertretung.

Durchführung

  • Ortsbegehung und Datenerhebung.

  • Identifikation sämtlicher Gefährdungen durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

  • Bewertung der Risiken (Wahrscheinlichkeit x Schadensausmaß).

Festlegung von Schutzmaßnahmen

  • Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen definieren.

  • Verantwortlichkeiten und Termine zur Umsetzung festlegen.

Dokumentation

  • Alle Ergebnisse und Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung festhalten.

  • Formblätter ausfüllen und archivieren.

Erfolgskontrolle und Aktualisierung

  • Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.

  • Anpassung an geänderte Gegebenheiten (z. B. neue Maschinen, Umbauten, Änderungen in Normen).

Ortsfeste elektrische Anlagen

  • Haupt- und Unterverteilungen (z. B. Energieverteilung, Schaltschränke).

  • Zuleitungen, Steckdosen, Schalter.

  • Beleuchtungsanlagen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

  • Handgeführte Elektrowerkzeuge.

  • Tragbare Mess- und Prüfgeräte.

  • Bürogeräte (z. B. Computer, Drucker, Kopierer).

Spezielle Produktionsanlagen

  • Schweißanlagen, Montagebänder, Roboter, CNC-Maschinen.

  • Laborausrüstungen für Qualitätssicherung und Forschung/Entwicklung.

Gefahren durch externe Einflüsse

  • Feuchtigkeit, Nässe (z. B. in Wasch- oder Außenbereichen).

  • Staub, Chemikalien.

  • Mechanische Einwirkungen (Vibration, Stoß).

Organisatorische und personelle Aspekte

  • Unzureichende Unterweisungen und Qualifikationen der Mitarbeitenden.

  • Fehlende oder mangelhafte Prüfprotokolle.

  • Mangelnde Kennzeichnung von Schaltern, Sicherungen und Verteilungen.

Bedien- und Verhaltensfehler

  • Unsachgemäße Nutzung oder Manipulation von Schutzeinrichtungen (z. B. Umgehung von Schutzeinrichtungen).

  • Verwendung von defekten Betriebsmitteln.

Bewertung der Risiken

Für die Bewertung wird häufig eine Risikomatrix (z. B. in den Stufen Gering / Mittel / Hoch / Sehr hoch) genutzt.

W / S

Geringer Schaden

Mittlerer Schaden

Schwerer Schaden

Tödlicher Schaden

Unwahrscheinlich

Niedrig

Niedrig

Mittel

Hoch

Möglich

Niedrig

Mittel

Hoch

Sehr hoch

Wahrscheinlich

Mittel

Hoch

Sehr hoch

Sehr hoch

Sehr wahrscheinlich

Hoch

Sehr hoch

Sehr hoch

Sehr hoch

Beispielhafte Einordnung eines ortsveränderlichen Betriebsmittels mit defektem Schutzleiteranschluss:

  • Eintrittswahrscheinlichkeit: Möglich

  • Schaden: Schwerer Schaden (Stromschlag kann zu schweren Verletzungen führen)

  • Ergebnis: Hohes Risiko

Technische Maßnahmen - Prüfungen und Wartungen

  • Regelmäßige Prüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (z. B. alle 6 bis 12 Monate, abhängig von Einsatzort und Beanspruchung).

  • Wiederkehrende Prüfungen ortsfester Anlagen (z. B. alle 4 Jahre oder bei Änderungen/Erweiterungen).

  • Dokumentation aller Prüfungen in einem Prüfbuch oder Prüfdatenbank.

Einsatz von Schutzeinrichtungen

  • Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit einem Auslösestrom von 30 mA in Bereichen mit erhöhter Gefährdung.

  • Schutzerdung und Potenzialausgleich bei allen metallischen Teilen.

  • Absicherungen nach DIN VDE 0100-430 (Leitungsschutzschalter, Schmelzsicherungen).

Anlagenkennzeichnung

  • Eindeutige Beschriftung aller Schaltschränke, Verteiler, Sicherungen.

  • Warnhinweise und Verbotsschilder in gefährdeten Bereichen.

Abschaltsysteme und Not-Aus-Schalter

  • Leicht zugängliche und sichtbare Not-Aus-Schalter an Maschinen.

  • Zustandsanzeigen (z. B. Leuchtmelder, ob Anlage unter Spannung steht).

Brandschutz

  • Geeignete Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Brandmelder, Löschanlagen) in der Nähe elektrischer Anlagen.

  • Kabelwege und Durchbrüche mit Brandschutzmaterialien verschließen.

Organisatorische Maßnahmen - Verantwortlichkeiten festlegen

  • Bestimmung der für Prüfungen, Wartung und Instandhaltung zuständigen Personen (intern/extern).

  • Festlegung eines Zeitplans für regelmäßige Prüfungen (z. B. jährliche Terminplanung).

Unterweisungen

  • Wiederkehrende elektrotechnische Unterweisungen für Mitarbeitende, speziell für elektrotechnisch unterwiesene Personen.

  • Sensibilisierung aller Mitarbeiter bezüglich Gefahren durch Elektrizität und Meldung von Defekten.

Arbeitsanweisungen

  • Klare Beschreibungen für den Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten (z. B. Freischaltverfahren „5 Sicherheitsregeln“ nach DIN VDE 0105-100).

  • Verfahren für den Notfall (z. B. sofortiges Ausschalten defekter Geräte, Meldung an Vorgesetzte).

Zutrittsregelungen

  • Beschränkter Zugang zu Elektroschalträumen, Transformatorstationen und Hochspannungsbereichen.

  • Schlüsselverwaltung und Zugangsberechtigungen.

Dokumentation

  • Sicherstellen, dass alle Gefährdungen, Prüfungen und Maßnahmen schriftlich fixiert sind (digital oder in Papierform).

  • Archivierung der Gefährdungsbeurteilung und Prüfprotokolle (Aufbewahrungsfristen beachten).

Personelle/Persönliche Maßnahmen - Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Bei elektrotechnischen Arbeiten: isolierende Schuhe, Handschuhe, ggf. feuerfeste Kleidung.

  • Brillen- oder Gesichtsschutz bei Arbeiten mit Funkenbildung (z. B. Schweißen).

Qualifikation und Eignung

  • Nur Fachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen an elektrischen Anlagen arbeiten.

  • Periodische Fortbildungen, z. B. hinsichtlich Neuerungen in Normen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Ersthelfer ausbilden und regelmäßig schulen.

  • Bereitstellen von Erste-Hilfe-Material (Verbandskasten, Rettungsdecke, etc.).

Maßnahmenplan

  • Erstellung eines verbindlichen Maßnahmenkatalogs (siehe Formblätter).

  • Zuordnung von Fristen und Verantwortlichkeiten.

Überwachung der Umsetzung

  • Regelmäßige Kontrollen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit.

  • Auditierungen, interne Revisionen, ggf. externe Prüfungen.

Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen

  • Sofortige Stilllegung und Reparatur defekter Anlagen und Geräte.

  • Zusätzliche Schulungen und Unterweisungen bei Verstößen oder Unfällen.

Formblatt „Gefährdungsbeurteilung – Übersicht Elektrische Sicherheit“

Formblatt-Nr.: GB-Elektro-01

Datum: tt.mm.jjjj

Abteilung/Bereich:

 

Arbeitsmittel/Anlage:

 

Verantwortliche Person:

 

Beschreibung der Tätigkeit bzw. des Arbeitsmittels

  • Kurze Beschreibung (z. B. CNC-Fräsmaschine in Halle 3, ortsveränderliches Elektrowerkzeug in Werkstatt B).

Identifizierte Gefährdung

  • Beispiele: Stromschlag, Lichtbogen, Verbrennungen, Brandgefahr, Fehlbedienung.

Risikobewertung

  • Eintrittswahrscheinlichkeit (unwahrscheinlich, möglich, wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich)

  • Schadensausmaß (gering, mittel, schwer, tödlich)

  • Risikoeinstufung (niedrig, mittel, hoch, sehr hoch)

Vorhandene Schutzmaßnahmen

  • z. B. Fehlerstromschutzschalter, Zwangsführung des Start-/Stoppschalters, abgesicherte Steckdose

Ergänzende/zusätzliche Maßnahmen

  • z. B. Sichtprüfungen, wiederkehrende Prüfung, Beschriftungen anbringen, organisatorische Regelungen

Durchführungsverantwortung und Termin

  • Wer setzt die Maßnahme um? Termin bis spätestens?

Kontrolle/Wirksamkeitsprüfung

  • Wie und wann wird überprüft, ob die Maßnahme erfolgreich umgesetzt wurde?

Formblatt „Maßnahmenkatalog – Elektrische Sicherheit“

Formblatt-Nr.: MK-Elektro-01

Datum: tt.mm.jjjj

Abteilung/Bereich:

 

Erstellt von:

 

lfd. Nr.

Maßnahme

Begründung / Ziel

Verantwortlich

Fällig bis

Status

Bemerkungen

1

Regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Reduzierung von Stromschlagrisiken durch defekte Geräte

Betriebl. Elektro

30.06.jjjj

in Planung / laufend / erledigt

Prüffrist alle 6-12 Monate

2

Installation von RCD-Schutzschaltern (Fehlerstrom 30 mA)

Schutz gegen gefährliche Berührungsspannungen

Gebäudetechnik

31.12.jjjj

 

Stückweise Nachrüstung in älteren Bereichen

3

Unterweisung aller Mitarbeiter zum Thema „Elektrische Gefahren“

Sensibilisierung für Gefahren, korrekte Verhaltensweisen

Fachkraft ASi

01.09.jjjj

 

Jährliche Sicherheitsunterweisung im gesamten Betrieb

4

Eindeutige Kennzeichnung von Verteilungen und Schaltschränken

Vermeidung von Verwechslungen, klare Zuordnung

Betriebl. Elektro

31.10.jjjj

 

Beschriftungsstandard festlegen

5

Brandschutzmaßnahmen an Kabelwegen verbessern

Eindämmung von Brandgefahr bei Kurzschluss oder Überlast

Gebäudetechnik

30.09.jjjj

 

Brandabschottungen an Kabeldurchführungen prüfen

6

Not-Aus-Schalter prüfen und beschriften

Schnellere Abschaltung im Störfall

Maschinenleitung

30.06.jjjj

 

Zugänglichkeit sicherstellen

Fortlaufende Aktualisierung

  • Die Gefährdungsbeurteilung wird jährlich auf Aktualität überprüft sowie nach größeren Veränderungen (z. B. Anschaffung neuer Maschinen, Umbauten, Änderungen in gesetzlichen Vorgaben).

  • Anpassungen werden dokumentiert und in der jeweils neuen Version der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen.

Unterschriften

  • Geschäftsführung: ______________________________________ Datum: ______________

  • Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft: ___________________________ Datum: ______________

  • Betriebsleiter/Anlagenverantwortliche: ____________________ Datum: ______________