Mustergefährdungsbeurteilung als praktische Orientierungshilfe
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Mustergefährdungsbeurteilung zur elektrischen Sicherheit
Die vorliegende Mustergefährdungsbeurteilung zeigt exemplarisch, wie elektrische Gefährdungen in einem Industrieunternehmen systematisch erfasst, bewertet und durch geeignete Maßnahmen minimiert werden können. Mit der konsequenten Umsetzung der Schutzmaßnahmen, regelmäßigen Prüfungen und Schulungen stellt das Unternehmen sicher, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher betrieben werden können. Zudem wird durch die Dokumentation die rechtssichere Erfüllung der Betreiberverantwortung gewährleistet.
Strukturen zur Bewertung elektrischer Gefährdungen bereitstellen
- Informationen
- Rechtsgrundlagen
- Betreiberverantwortung
- Organisation
- Identifikation
- Bewertung
- Maßnahmen
- Implementierung
- Formblätter
- Formblatt
- Aktualisierung
- Unterschriften
Rechtsgrundlagen und Normen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an das sichere Bereitstellen und Benutzen von Arbeitsmitteln (u. a. elektrische Arbeitsmittel).
DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3): Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention.
DIN VDE 0100, DIN VDE 0105: Allgemeine Bestimmungen für das Errichten, Betreiben und Prüfen elektrischer Anlagen.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Konkretisierungen der BetrSichV.
Betreiberverantwortung - Die Unternehmensleitung (Betreiber) ist verpflichtet:
Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zu erstellen.
Überwachung der Umsetzung und Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.
Bereitstellung ausreichender Ressourcen (finanziell, personell, zeitlich).
Organisation der Prüfungen (z. B. wiederkehrende Prüfungen ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3).
Dokumentation der Prüfungen und Maßnahmen.
Planung und Vorbereitung
Festlegung der Bereiche und Anlagen, die beurteilt werden sollen (Produktionshallen, Montagebänder, Lagerbereiche, Verwaltungsbereiche, IT-Räume, etc.).
Zusammenstellung eines Teams aus Fachkräften für Arbeitssicherheit, Elektrotechnik, Betriebsleitung und Personalvertretung.
Durchführung
Ortsbegehung und Datenerhebung.
Identifikation sämtlicher Gefährdungen durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Bewertung der Risiken (Wahrscheinlichkeit x Schadensausmaß).
Festlegung von Schutzmaßnahmen
Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen definieren.
Verantwortlichkeiten und Termine zur Umsetzung festlegen.
Ortsfeste elektrische Anlagen
Haupt- und Unterverteilungen (z. B. Energieverteilung, Schaltschränke).
Zuleitungen, Steckdosen, Schalter.
Beleuchtungsanlagen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Handgeführte Elektrowerkzeuge.
Tragbare Mess- und Prüfgeräte.
Bürogeräte (z. B. Computer, Drucker, Kopierer).
Spezielle Produktionsanlagen
Schweißanlagen, Montagebänder, Roboter, CNC-Maschinen.
Laborausrüstungen für Qualitätssicherung und Forschung/Entwicklung.
Gefahren durch externe Einflüsse
Feuchtigkeit, Nässe (z. B. in Wasch- oder Außenbereichen).
Staub, Chemikalien.
Mechanische Einwirkungen (Vibration, Stoß).
Bewertung der Risiken
Für die Bewertung wird häufig eine Risikomatrix (z. B. in den Stufen Gering / Mittel / Hoch / Sehr hoch) genutzt.
Technische Maßnahmen - Prüfungen und Wartungen
Regelmäßige Prüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (z. B. alle 6 bis 12 Monate, abhängig von Einsatzort und Beanspruchung).
Wiederkehrende Prüfungen ortsfester Anlagen (z. B. alle 4 Jahre oder bei Änderungen/Erweiterungen).
Dokumentation aller Prüfungen in einem Prüfbuch oder Prüfdatenbank.
Einsatz von Schutzeinrichtungen
Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit einem Auslösestrom von 30 mA in Bereichen mit erhöhter Gefährdung.
Schutzerdung und Potenzialausgleich bei allen metallischen Teilen.
Absicherungen nach DIN VDE 0100-430 (Leitungsschutzschalter, Schmelzsicherungen).
Anlagenkennzeichnung
Eindeutige Beschriftung aller Schaltschränke, Verteiler, Sicherungen.
Warnhinweise und Verbotsschilder in gefährdeten Bereichen.
Abschaltsysteme und Not-Aus-Schalter
Leicht zugängliche und sichtbare Not-Aus-Schalter an Maschinen.
Zustandsanzeigen (z. B. Leuchtmelder, ob Anlage unter Spannung steht).
Brandschutz
Geeignete Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Brandmelder, Löschanlagen) in der Nähe elektrischer Anlagen.
Kabelwege und Durchbrüche mit Brandschutzmaterialien verschließen.
Organisatorische Maßnahmen - Verantwortlichkeiten festlegen
Bestimmung der für Prüfungen, Wartung und Instandhaltung zuständigen Personen (intern/extern).
Festlegung eines Zeitplans für regelmäßige Prüfungen (z. B. jährliche Terminplanung).
Unterweisungen
Wiederkehrende elektrotechnische Unterweisungen für Mitarbeitende, speziell für elektrotechnisch unterwiesene Personen.
Sensibilisierung aller Mitarbeiter bezüglich Gefahren durch Elektrizität und Meldung von Defekten.
Arbeitsanweisungen
Klare Beschreibungen für den Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten (z. B. Freischaltverfahren „5 Sicherheitsregeln“ nach DIN VDE 0105-100).
Verfahren für den Notfall (z. B. sofortiges Ausschalten defekter Geräte, Meldung an Vorgesetzte).
Zutrittsregelungen
Beschränkter Zugang zu Elektroschalträumen, Transformatorstationen und Hochspannungsbereichen.
Schlüsselverwaltung und Zugangsberechtigungen.
Dokumentation
Sicherstellen, dass alle Gefährdungen, Prüfungen und Maßnahmen schriftlich fixiert sind (digital oder in Papierform).
Archivierung der Gefährdungsbeurteilung und Prüfprotokolle (Aufbewahrungsfristen beachten).
Personelle/Persönliche Maßnahmen - Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Bei elektrotechnischen Arbeiten: isolierende Schuhe, Handschuhe, ggf. feuerfeste Kleidung.
Brillen- oder Gesichtsschutz bei Arbeiten mit Funkenbildung (z. B. Schweißen).
Maßnahmenplan
Erstellung eines verbindlichen Maßnahmenkatalogs (siehe Formblätter).
Zuordnung von Fristen und Verantwortlichkeiten.
Formblatt „Gefährdungsbeurteilung – Übersicht Elektrische Sicherheit“
Formblatt-Nr.: GB-Elektro-01 | Datum: tt.mm.jjjj |
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Abteilung/Bereich: | |
Arbeitsmittel/Anlage: | |
Verantwortliche Person: |
Beschreibung der Tätigkeit bzw. des Arbeitsmittels
Kurze Beschreibung (z. B. CNC-Fräsmaschine in Halle 3, ortsveränderliches Elektrowerkzeug in Werkstatt B).
Identifizierte Gefährdung
Beispiele: Stromschlag, Lichtbogen, Verbrennungen, Brandgefahr, Fehlbedienung.
Risikobewertung
Eintrittswahrscheinlichkeit (unwahrscheinlich, möglich, wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich)
Schadensausmaß (gering, mittel, schwer, tödlich)
Risikoeinstufung (niedrig, mittel, hoch, sehr hoch)
Vorhandene Schutzmaßnahmen
z. B. Fehlerstromschutzschalter, Zwangsführung des Start-/Stoppschalters, abgesicherte Steckdose
Formblatt „Maßnahmenkatalog – Elektrische Sicherheit“
Formblatt-Nr.: MK-Elektro-01 | Datum: tt.mm.jjjj |
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Abteilung/Bereich: | |
Erstellt von: |
lfd. Nr. | Maßnahme | Begründung / Ziel | Verantwortlich | Fällig bis | Status | Bemerkungen |
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1 | Regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel | Reduzierung von Stromschlagrisiken durch defekte Geräte | Betriebl. Elektro | 30.06.jjjj | in Planung / laufend / erledigt | Prüffrist alle 6-12 Monate |
2 | Installation von RCD-Schutzschaltern (Fehlerstrom 30 mA) | Schutz gegen gefährliche Berührungsspannungen | Gebäudetechnik | 31.12.jjjj | Stückweise Nachrüstung in älteren Bereichen | |
3 | Unterweisung aller Mitarbeiter zum Thema „Elektrische Gefahren“ | Sensibilisierung für Gefahren, korrekte Verhaltensweisen | Fachkraft ASi | 01.09.jjjj | Jährliche Sicherheitsunterweisung im gesamten Betrieb | |
4 | Eindeutige Kennzeichnung von Verteilungen und Schaltschränken | Vermeidung von Verwechslungen, klare Zuordnung | Betriebl. Elektro | 31.10.jjjj | Beschriftungsstandard festlegen | |
5 | Brandschutzmaßnahmen an Kabelwegen verbessern | Eindämmung von Brandgefahr bei Kurzschluss oder Überlast | Gebäudetechnik | 30.09.jjjj | Brandabschottungen an Kabeldurchführungen prüfen | |
6 | Not-Aus-Schalter prüfen und beschriften | Schnellere Abschaltung im Störfall | Maschinenleitung | 30.06.jjjj | Zugänglichkeit sicherstellen |
Fortlaufende Aktualisierung
Die Gefährdungsbeurteilung wird jährlich auf Aktualität überprüft sowie nach größeren Veränderungen (z. B. Anschaffung neuer Maschinen, Umbauten, Änderungen in gesetzlichen Vorgaben).
Anpassungen werden dokumentiert und in der jeweils neuen Version der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen.