Kooperatives Vorgehen bei elektrischer Sicherheit
Die elektrische Sicherheit ist ein zentrales Thema im Facility Management (FM), da der Betrieb elektrischer Anlagen und Geräte ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Mitarbeitende und Betriebssicherheit birgt. Von der Planung über die Installation bis hin zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen sind umfassende Maßnahmen erforderlich, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Risiken wie Stromunfälle, Brände oder Systemausfälle zu minimieren.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats spielt eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die Interessen der Mitarbeitenden berücksichtigt werden, insbesondere in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Schulungen und den Einsatz sicherer Technologien. Durch klare Betriebsvereinbarungen, regelmäßige Prüfungen und umfassende Schulungen kann ein hohes Maß an Sicherheit erreicht werden – zum Nutzen von Unternehmen und Belegschaft.
Bedeutung der elektrischen Sicherheit
Risiken und Gefahren
Stromunfälle: Direkte Gefährdung durch Stromschläge, Kurzschlüsse oder Überspannungen.
Brände: Elektrische Anlagen können durch Überhitzung oder fehlerhafte Verkabelung Brände auslösen.
Ausfälle: Betriebsstörungen durch defekte oder unzureichend gewartete elektrische Systeme.
Relevanz für das Facility Management
Betriebssicherheit: Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs von Gebäuden und Anlagen.
Gesundheitsschutz: Vermeidung von Arbeitsunfällen durch sichere elektrische Systeme.
Rechtliche Anforderungen: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen, z. B. VDE-Bestimmungen, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Regeln.
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die auch elektrische Sicherheit umfassen.
§ 90 BetrVG: Anhörungsrecht bei baulichen Änderungen oder der Einführung neuer elektrischer Anlagen.
§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zur elektrischen Sicherheit.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Planung und Einführung
Anhörung des Betriebsrats: Der Betriebsrat muss frühzeitig über geplante Änderungen oder neue elektrische Anlagen informiert werden.
Beispiel: Einführung eines neuen Stromverteilersystems in einem Produktionsgebäude.
Gefährdungsbeurteilung: Bewertung potenzieller Risiken durch fehlerhafte Installation oder Überlastung elektrischer Systeme.
Betrieb und Wartung
Regelmäßige Prüfungen: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass elektrische Anlagen und Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 regelmäßig geprüft werden.
Beispiel: Prüfung von ortsveränderlichen Geräten wie Verlängerungskabeln oder Werkzeugen.
Schulungen: Mitarbeitende müssen regelmäßig im Umgang mit elektrischen Anlagen geschult werden.
Praxisbeispiel: Schulung von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) zur sicheren Bedienung und Fehlererkennung.
Arbeitsschutzmaßnahmen
Kennzeichnung: Sicherstellung, dass elektrische Anlagen und Leitungen korrekt gekennzeichnet sind, um Verwechslungen oder falsche Bedienungen zu vermeiden.
Schutzvorrichtungen: Einsatz von Fehlerstrom-Schutzschaltern (FI-Schalter) und Überspannungsschutz.
Zutrittskontrolle: Der Betriebsrat kann Regelungen zur Zugangsbeschränkung zu elektrischen Betriebsräumen einfordern.
Veränderungen der Arbeitsorganisation
Neue Kompetenzen: Der Einsatz moderner Technologien wie intelligenter Stromnetze (Smart Grids) oder automatisierter Energieverteilungssysteme kann neue Qualifikationen erfordern.
Beispiel: Der Betriebsrat setzt Weiterbildungsprogramme für betroffene Mitarbeitende durch.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Prüfintervalle: Festlegung der Häufigkeit und Verantwortlichkeiten für die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte.
Schulungen: Verpflichtung zur regelmäßigen Schulung von Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen.
Zugangsregelungen: Definition, wer Zugang zu elektrischen Betriebsräumen hat und unter welchen Voraussetzungen.
Notfallmanagement: Erstellung von Plänen zur schnellen Behebung von Störungen oder Unfällen.
Datenschutz:Regelungen zur Nutzung von Monitoring-Daten, z. B. aus Energiemanagementsystemen, ohne Überwachungszweck.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Transparenz: Klare Regeln schaffen Vertrauen und Sicherheit bei den Mitarbeitenden.
Effizienz: Verbesserte Planung und Durchführung von Prüfungen und Instandhaltungen.
Einführung neuer elektrischer Anlagen
Regelmäßige Prüfungen
Problem: Einige Geräte werden unregelmäßig geprüft und könnten ein Risiko darstellen.
Lösung: Der Betriebsrat setzt durch, dass alle elektrischen Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 geprüft werden.
Akzeptanz bei den Mitarbeitenden
Technologische Entwicklungen