Der Begriff Baustelle nach der Baustellenverordnung ist sehr umfangreich. Eine Baustelle ist der Ort, an dem ein Bauprojekt durchgeführt wird. Ein Bauprojekt ist die Absicht, eine oder mehrere Strukturen zu bauen, zu modifizieren oder abzureißen. Dazu gehören "Ausgrabungen, Erdarbeiten, Bauarbeiten im engeren Sinne, Aufstellen und Abbau von vorgefertigten Bauelementen, Einrichtungen oder Ausrüstungen, Umbau, Renovierung, Reparatur, Demontagearbeiten, Abbrucharbeiten, Wartung, Instandhaltung, Maler- und Reinigungsarbeiten, Sanierung".
Aus dieser Liste geht leicht hervor, dass Arbeiten im Sinne der Elektrotechnik oft in den Geltungsbereich der Baustellenverordnung fallen; denken Sie nur an Tiefbauarbeiten zum Verlegen von Kabeln oder an Maler- und Renovierungsarbeiten an der Struktur von Elektrobetriebsräumen. Gemäß § 3 BauStellV muss der Auftraggeber einen oder mehrere Koordinatoren für Baustellen benennen, auf denen Mitarbeiter mehrerer Arbeitgeber arbeiten. Der Auftraggeber kann diese Funktion auch selbst als sogenannter Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) übernehmen. Dieser Baustellenkoordinator (SiGeKo) ist nicht identisch mit dem Fremdfirmenkoordinator nach BGV Al. Der Baustellenkoordinator (SiGeKo) (oder der Auftraggeber,