Man spricht von einer 'gerichtsfesten' Organisation, wenn Haftungs- und Strafrisiken für die Organisation und die handelnden Personen darin nach einem möglichen Unfall oder Vorfall durch ordnungsgemäße und regelkonforme Ausübung der Führungspflichten wie 'Auswahl', 'Unterweisung' und 'Überwachung' gemildert werden und entlastende Beweise, die vor Gericht verwendet werden können, ausgeschlossen werden.
In der Praxis kann jedoch erst nach einer rechtlichen Untersuchung eines Unfalls oder Vorfalls mit Sicherheit festgestellt werden, inwieweit eine Organisation tatsächlich dieses Reifegradniveau erreicht hat, das durch ein wirksames Anweisungs- und Überprüfungssystem verhindert werden soll. Insofern stellt eine absolut 'legale' Organisation eher eine ideale Situation dar, die wahrscheinlich unerreichbar ist. Dennoch sollten alle Personen mit Verantwortung in einer Organisation bestrebt sein, dem Ideal einer absolut 'legalen' Organisation in ihrem Verantwortungsbereich möglichst nahezukommen.
Dies ist nur durch den Aufbau des bestmöglichen Anweisungs- und Überprüfungssystems möglich.
Um eine Organisation 'gerichtsfest' zu machen, müssen alle organisatorischen Zustände berücksichtigt werden. Dies beinhaltet eine Standardorganisation zur Bewältigung üblicher Aufgaben und Situationen, die Definition einer repräsentativen Organisation zur Bewältigung zusätzlicher - oft gesetzlich vorgeschriebener - Aufgaben und die Vorbereitung auf Krisenmanagement durch eine Notfallorganisation.
Nur wenn eine strukturelle und prozessuale Organisation für alle drei Zustände aktiv praktiziert und in einem Anweisungs- und Überprüfungssystem dokumentiert wird, kommt eine Organisation dem Ideal einer 'legalen' Organisation näher.