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Die Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 0105/DIN VDE 1000

Elektrofachkraft: DIN VDE 0105

Die Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 0105/DIN VDE 1000 ist ein zentraler Bestandteil der elektrotechnischen Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen und trägt maßgeblich zur Vermeidung von Arbeitsunfällen bei

Als verantwortungsvoller Unternehmer ist es unerlässlich, sich über die Anforderungen an eine Elektrofachkraft im Klaren zu sein und sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß ausgebildet und geschult ist. In Zusammenarbeit mit den Linienvorgesetzten muss der Verantwortungsträger sicherstellen, dass die Elektrofachkraft in der Lage ist, alle notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der elektrischen Sicherheit zu ergreifen.

Betriebsbeauftragte

Die Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 0105/DIN VDE 1000

Der Begriff „Elektrofachkraft“ beschreibt das Ausbildungs- und Erfahrungsprofil eines Elektrofachmanns und wird sowohl in der DGUV-Vorschrift 3 als auch der DIN VDE 0105 bzw. der VDE 1000 definiert:

„Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Aufgaben beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden“.

Die besondere Kompetenz einer Elektrofachkraft besteht also darin, dass sie Aufgaben hinsichtlich der damit verbundenen Gefährdungen beurteilen und daraus drohende Gefahren erkennen kann. Dies bezieht sich sowohl auf elektrische als auch auf mechanische, thermische und sonstige Gefährdungen und Gefahren. Nicht unbedingt zur Kompetenz gehört die Fähigkeit, diese Aufgaben selbst zu erledigen und die Gefahren selbst zu beseitigen. Eine Elektrofachkraft muss jedoch in ihrem Arbeitsbereich in der Lage sein, entsprechende Maßnahmen insbesondere zur Gefahrenbeseitigung zu veranlassen. Der Begriff Elektrofachkraft lässt sich daher sowohl auf einen handwerklich arbeitenden Monteur als auch auf einen im Management tätigen Techniker anwenden.

Die fachliche Ausbildung ist in der Regel durch einen Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung nachgewiesen. Die DIN VDE 1000 nennt ausdrücklich die Abschlüsse als Facharbeiter, staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister sowie die akademischen Grade Diplom-Ingenieur, Master und Bachelor. Sofern zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Gebiet herangezogen wird, ist diese Beurteilung von einer Elektrofachkraft durchzuführen und idealerweise auch zu dokumentieren. Die Verantwortung dafür, wer für welches Aufgabengebiet als Elektrofachkraft eingesetzt wird, liegt beim Unternehmer. 33Die Kenntnisse und Erfahrungen als weitere Voraussetzung für die Elektrofachkraft- Eigenschaft können niemals allumfassend die gesamte Elektrotechnik abdecken. Sie sind stets auf ein bestimmtes Arbeitsgebiet begrenzt, sodass bei der Benutzung des Begriffs Elektrofachkraft immer auch das Arbeitsgebiet bezeichnet werden muss, für das die Elektrofachkraft kompetent ist. Eine Elektrofachkraft für Beleuchtungsanlagen hat beispielsweise in den seltensten Fällen gleichzeitig ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit Hochspannungsanlagen, um auch auf diesem Gebiet als Elektrofachkraft zu gelten. Als letzte Voraussetzung, um als Elektrofachkraft zu gelten, werden Kenntnisse der einschlägigen Normen genannt. Dies sind in der Regel die für das fachmännische und sicherheitsgerichtete Handeln auf dem betreffenden Arbeitsgebiet notwendigen technischen Regelwerke, in erster Linie die VDE-Bestimmungen und – Anwendungsregeln sowie die Regelwerke der Berufsgenossenschaften. Grundlagen dieser Kenntnisse werden sicherlich bereits in der geforderten Berufsausbildung erworben, jedoch ist es notwendig, durch ständige Weiterbildung und Unterweisungen den Kenntnisstand aktuell zu halten. Dies ist insofern zwingend, da durch den technischen Fortschritt auch die Regelwerke einem ständigen Wandel unterworfen sind. Der Umfang der Normenkenntnisse ist nicht nur abhängig vom Arbeitsgebiet, sondern auch vom formalen Ausbildungsniveau der Elektrofachkraft. Beispielsweise werden von einem Elektro-Meister andere und umfangreichere Kenntnisse erwartet als von einem Elektro-Monteur mit Facharbeiterausbildung. Abzugrenzen ist die Elektrofachkraft von der elektrotechnisch unterwiesenen Person, die nur innerhalb enger Grenzen auf Grundlage einer Unterweisung durch eine Elektrofachkraft tätig werden darf. Einer elektrotechnisch unterwiesenen Person ist zunächst alles verboten, was nicht in einer Unterweisung ausdrücklich erlaubt wurde! „Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.

Eine „Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist, gilt als elektrotechnischer Laie.

Sofern nach einer längeren Arbeitspause die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft verblassen, verfällt die Qualifikation als Elektrofachkraft. Jedoch kann sie durch Auffrischung der Ausbildung und erneut gewonnene Erfahrung zurückerlangt werden.

Elektrofachkraft (EFK)

Elektrotechnisch unterwiesene Person

Voraussetzungen:

fachliche Ausbildung;

Kenntnisse und Erfahrungen;

Kenntnis der einschlägiger Normen

Voraussetzungen

Unterrichtung über Gefahren;

Anlemen;

Unterweisung über Schutzeinrichtungen und -maßnahmen durch eine Elektrofachkraft;

Kompetenzen selbstständiges Beurteilen von übertragenen Ar und Erkennen von Gefahre

Kompetenzen

Handeln im engen Rahmen dessen, was unterwiesen und angelernt wurde

Alles, was nicht ausdrücklich unterwiesen und erlaubt wurde, ist verboten!

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