Der Fremdfirmenkoordinator gemäß § 6 DGUV V1

Der Fremdfirmenkoordinator gemäß § 6 DGUV V1 hat die wichtige Aufgabe, die Sicherheit von Fremdfirmenmitarbeitern bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten zu gewährleisten
Als verantwortungsvolles Großunternehmen müssen wir sicherstellen, dass der Fremdfirmenkoordinator über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügt, um die Sicherheit von Fremdfirmenmitarbeitern zu gewährleisten. Der Fremdfirmenkoordinator muss sicherstellen, dass die Fremdfirmenmitarbeiter über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um potenzielle Gefahren zu minimieren.