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Der Arbeitsverantwortliche gemäß DIN VDE 0105

Arbeitsverantwortliche

Der Arbeitsverantwortliche gemäß DIN VDE 0105 trägt eine große Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Arbeit mit elektrischen Anlagen und Geräten

Als verantwortungsvolles Großunternehmen müssen wir sicherstellen, dass der Arbeitsverantwortliche über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügt, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Der Arbeitsverantwortliche muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die mit elektrischen Anlagen und Geräten arbeiten, über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um potenzielle Gefahren zu minimieren.

Arbeitsverantwortung nach DIN VDE 0105

Der Arbeitsverantwortliche gemäß DIN VDE 0105

Arbeitsverantwortlicher ist „die Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden“. Der Arbeitsverantwortliche trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und -Maßnahmen sowie für die fachgerechte und sichere Ausführung der Arbeiten. Er ist in der Regel Elektrofachkraft, in Ausnahmefällen elektrotechnisch unterwiesene Person. Arbeitsverantwortlicher und Anlagenverantwortlicher können dieselbe Person sein. Diese Konstellation ist oft sinnvoll, um Schnittstellen zu vermeiden, wenn Arbeiten vom eigenen Personal des Anlagenbetreibers ausgeführt werden.

Der Arbeitsverantwortliche

  • meldet dem Anlagenverantwortlichen vorab die geplanten Arbeiten (Art der Arbeit, Ort, Zeit, geplante Dauer, Auswirkungen);

  • wird vom Anlagenverantwortlichen aufgabenbezogen in die Arbeitsstelle einge¬wiesen und auf Gefahren hingewiesen;

  • weist die Mitglieder der Arbeitsgruppe aufgabenbezogen in die Arbeitsstelle ein und weist sie auf die Gefahren hin, sofern dies nicht der Anlagenverantwortliche bereits erledigt hat;

  • muss sich vom Anlagenverantwortlichen die Durchführung der Sicherheitsregeln bestätigen lassen, die er nicht selbst durchführt;

  • trifft Sicherheitsmaßnahmen vor Ort an der Arbeitsstelle;

  • muss sich vom Anlagenverantwortlichen die Erlaubnis zur Durchführung der Arbeit einholen („Durchführungserlaubnis“);

  • erteilt (nach Einholung Durchführungserlaubnis beim Anlagenverantwortlichen) den Arbeitsgruppenmitgliedern die Freigabe zur Arbeit;

  • ist für die Dauer der Arbeit Vorgesetzter der Arbeitsgruppenmitglieder und ver¬antwortlich für eine geordnete Zusammenarbeit;

  • muss sich vor Ort an der Arbeitsstelle aufhalten und Aufsicht über die Arbeits¬gruppe führen, kann aber durchaus handwerklich mitarbeiten;

  • fungiert als zentraler Ansprechpartner des Fremduntemehmers vor Ort, sofern die Arbeitsgruppe aus Mitgliedern eines externen Auftragnehmers besteht;

  • muss dem Anlagenverantwortlichen geplante und ungeplante Arbeitsunterbre¬chungen anzeigen und für die dadurch zusätzlich erforderlichen Sicherheitsma߬nahmen sorgen;

  • muss nach Beendigung der Arbeit die an der Arbeitsstelle getroffenen Sicher¬heitsmaßnahmen aufheben und dem Anlagenverantwortlichen die Betriebsbe¬reitschaft des betroffenen Anlagenteils durch eine entsprechende Klarmeldung anzeigen.49

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