meldet dem Anlagenverantwortlichen vorab die geplanten Arbeiten (Art der Arbeit, Ort, Zeit, geplante Dauer, Auswirkungen);
wird vom Anlagenverantwortlichen aufgabenbezogen in die Arbeitsstelle einge¬wiesen und auf Gefahren hingewiesen;
weist die Mitglieder der Arbeitsgruppe aufgabenbezogen in die Arbeitsstelle ein und weist sie auf die Gefahren hin, sofern dies nicht der Anlagenverantwortliche bereits erledigt hat;
muss sich vom Anlagenverantwortlichen die Durchführung der Sicherheitsregeln bestätigen lassen, die er nicht selbst durchführt;
trifft Sicherheitsmaßnahmen vor Ort an der Arbeitsstelle;
muss sich vom Anlagenverantwortlichen die Erlaubnis zur Durchführung der Arbeit einholen („Durchführungserlaubnis“);
erteilt (nach Einholung Durchführungserlaubnis beim Anlagenverantwortlichen) den Arbeitsgruppenmitgliedern die Freigabe zur Arbeit;
ist für die Dauer der Arbeit Vorgesetzter der Arbeitsgruppenmitglieder und ver¬antwortlich für eine geordnete Zusammenarbeit;
muss sich vor Ort an der Arbeitsstelle aufhalten und Aufsicht über die Arbeits¬gruppe führen, kann aber durchaus handwerklich mitarbeiten;
fungiert als zentraler Ansprechpartner des Fremduntemehmers vor Ort, sofern die Arbeitsgruppe aus Mitgliedern eines externen Auftragnehmers besteht;
muss dem Anlagenverantwortlichen geplante und ungeplante Arbeitsunterbre¬chungen anzeigen und für die dadurch zusätzlich erforderlichen Sicherheitsma߬nahmen sorgen;
muss nach Beendigung der Arbeit die an der Arbeitsstelle getroffenen Sicher¬heitsmaßnahmen aufheben und dem Anlagenverantwortlichen die Betriebsbe¬reitschaft des betroffenen Anlagenteils durch eine entsprechende Klarmeldung anzeigen.49