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Der Anlagenbetreiber gemäß DIN VDE 0105

Anlagenbetreiber

Anlagenbetreiber haben eine zentrale Verantwortung für die Sicherheit elektrischer Anlagen und müssen diese gewährleisten

Die DIN VDE 0105 definiert klare Anforderungen an Anlagenbetreiber in Bezug auf Inspektionen, Wartung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation von Maßnahmen ist essentiell, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Betriebsmitteln zu gewährleisten. Anlagenbetreiber müssen sicherstellen, dass die von ihnen beauftragten Elektrofachkräfte qualifiziert sind und ihre Aufgaben gemäß den Anforderungen der DIN VDE 0105 erfüllen können.

Verantwortung des Anlagenbetreibers nach DIN VDE 0105

Der Anlagenbetreiber gemäß DIN VDE 0105

Der Anlagenbetreiber ist der „Unternehmer oder eine von ihm beauftragte natürliche oderjuristische Person, die die Unternehmerpflicht für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage wahrnimmt. [...] Bei umfangreichen oder komplexen Anlagen kann diese Zuständigkeit auch für Teilanlagen übertragen sein. Der Begriff des Anlagenbetreibers wurde in die DIN VDE 0105 auf genommen, um klar zwischen der bestehenden Verantwortung für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand von elektrischen Anlagen und der arbeitsbezogenen Verantwortung des Anlagenverantwortlichen zu unterscheiden.

Sofern der Anlagenbetreiber nicht selbst Elektrofachkraft ist, muss er Rechte und Pflichten, die zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung gehören, an eine Elektrofachkraft, eine interne Organisationseinheit oder ein externes Unternehmen mit den entsprechenden Elektrofachkräften übertragen.

Die Betreiberverantwortung für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage ist eine dauernde und langfristige Verantwortung und umfasst die Wahrnehmung der Fürsorgepflichten für die eigenen Mitarbeiter und der Verkehrssicherungspflichten zum Schutze Dritter. Es gehört dazu die Organisation sämtlicher Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit eine elektrische Anlage sicher funktionieren kann, z. B. sichere Bedienung sowie notwendige Inspektions-, Instandhaltung- und Wartungsarbeiten.

Der Anlagenbetreiber ist als Unternehmer entweder selbst oberste verantwortliche Elektrofachkraft oder er hat - wenn er elektrotechnischer Laie ist - eine oberste verantwortliche Elektrofachkraft einzusetzen und ihr die zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung erforderlichen Rechte und Pflichten zu übertragen. Zu diesen Rechten und Pflichten gehört auch der Aufbau einer elektrotechnischen Hierarchie mit ggf. verschiedenen verantwortlichen Elektrofachkräften auf verschiedenen Hierarchiestufen bzw. für verschiedene Abteilungen oder Verantwortungsbereiche (z. B. gesamtverantwortliche Elektrofachkraft und verantwortliche Elektrofachkräfte für jeweils eine Abteilung oder jeweils für ein Arbeitsgebiet wie Niederspannungs-, Mittelspannungs-, Hochspannungsanlagen).

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