04125 3989923  AM ALTENFELDSDEICH 16, 25371 SEESTERMÜHE

Bestellung Elektrofachkraft

Bestellung Elektrofachkraft

Die Bestellung einer Elektrofachkraft ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen, um ihre Verantwortung im Bereich der elektrischen Sicherheit wahrzunehmen

Unternehmer und Linienvorgesetzte müssen sicherstellen, dass die ausgewählte Elektrofachkraft über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt, um die Aufgaben angemessen auszuführen. Eine Elektrofachkraft kann bei der Umsetzung und Überwachung von elektrischen Sicherheitsmaßnahmen unterstützen und dabei helfen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.

Anforderungen an die Bestellung von Elektrofachkräften

Bestellung der tätigen Personen im Bereich der Elektrotechnik

Neben der verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK) zählen die Elektrofachkraft (EFK), die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFffT) und die elektrotechnisch unterwiesene Person (euP) zu den in der Elektrotechnik tätigen Personen. Doch wie erlangt eine in der Elektrotechnik tätige Person die Funktion als Elektrofachkraft, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder elektrotechnisch unterwiesene Person?

Bestellung, Ernennung und Auswahlverantwortung von EF, EF T und euP

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 trägt der Arbeitgeber die Verantwortung (sogenannte Auswahlverantwortung) dafür, dass mit Aufgaben ausschließlich hierfür geeignete Personen betraut werden, also jene, die in der Lage sind, die im Arbeitsschutz anfallenden Aufgaben im Einklang mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz zu erfüllen. Im Sinne der Nachweisbarkeit, zum Beispiel im Falle eines Arbeitsunfalls, sollte die Auswahl mittels schriftlicher Begründung dokumentiert werden. Dies lässt sich am einfachsten bewerkstelligen, indem die schriftliche Bestellung Inhalte aufweist, die ihre Belege im tatsächlich gelebten Arbeitsalltag wiederfinden. Ist beispielsweise die Aussage verankert, dass regelmäßige Schulungen stattfinden, so verliert die Bestellung mehr und mehr an Bedeutung, wenn in der Praxis die Umsetzung dessen ausbleibt.

Die Bestellung sollte ein paar inhaltliche und formale Punkte erfüllen. Da diese von Unternehmen zu Unternehmen und je nach Funktion des Bestellten variieren können, ist es mitunter schwierig, eine konkrete Auflistung zu finden.

Für die Bestellung/Ernennung empfehlt sich der folgende Aufbau:

  • Nennung des Zwecks der Bestellung/Ernennung

  • Auflistung von Vorschriften und Normen, auf die die Bestellung fußt

  • Personalisierte Daten des zu Bestellenden

  • Funktion, die aufgrund des Dokuments verliehen wird

  • Hinweise auf Anhänge, die als Nachweise und Begründungen dienen

  • Örtlicher Wirkbereich oder genaue Tätigkeit

  • Wichtige Hinweise auf hierarchische Strukturen

  • Hinweise zur Konsequenz- oder Weisungsfreiheit bei Abbruch einer Tätigkeit

  • Gegebenenfalls Zeit- und Budgetrahmen

  • Gültigkeitsdauer der Bestellung (zum Beispiel bis auf Widerruf)

  • Unterschrift aller Beteiligten (fachlich und disziplinarisch), die sich hierarchisch über dem Beauftragten bewegen

  • Unterschrift des Beauftragten

Anhänge zu Aufgaben, Schulungen, Erfahrungen, zur fachlichen oder sogar persönlichen Eignung. Nicht selten gibt es einen Anhang zu den rechtlichen Konsequenzen oder zu Umfängen von Betriebshaftpflicht- oder Rechtschutzversicherungen. Die oben genannte Liste ist damit um fangreicher als eine bloße Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung ist. Schulungen und Nachweise, die in der Bestellung aufzuführen sind, ergeben sich aus der zukünftigen Funktion, der Definition und der allgemeinen anerkannten Praxis. Normen und Vorschriften beinhalten die jeweilige Definition der Funktionen:

DGUV Vorschrift 3 oder DIN VDE 0105-100

„Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. “Hiermit ist klar, dass die Berufsausbildung, die praktische und zeitnahe berufliche Erfahrung und die Kenntnisse von notwendigen Vorschriften und Normen für das Arbeitsgebiet dieser Elektrofachkraft notwendig und geeignete Nachweise dafür anzubringen sind. Im Anhang zur Bestellung könnte daher die folgende Auflistung wiedergegeben werden:

  • Berufsausbildung und Abschluss,

  • Aufgaben und Tätigkeiten während der beruflichen Lau bahn,

  • Auflistung der relevanten Schulungen (z. B. zu fachlichen Normen und Vorschriften).

Bedauerlicherweise ist es in den Betrieben nach wie vor nicht gängige Praxis, eine Elektrofachkraft zunächst „mitlaufen“ zu lassen und später, wenn sie die praktischen betrieblichen Erfahrungen für ihre zukünftigen auf gaben erlangt hat, zu bestellen.

DIN VDE 0105-100

„Elektronisch unterwiesene Personen (euP) ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.“ Aus dieser relativ einfach gehaltenen Formulierung kann einiges abgeleitet werden. Da eine elektrotechnisch unterwiesene Person selbst keine elektrotechnischen Entscheidungen treffen dar und stets unter Anleitung einer Elektrofachkraft arbeitet, ist es sinnvoll, bereits in der Bestellung die zugeordnete Elektrofachkraft zu nennen. Gegebenenfalls kann auch schon ein Vertreter genannt werden. Im Anhang zur Bestellung sollten darüber hinaus aufgelistet werden:

  • Aufgaben als elektrotechnisch unterwiesene Person,

  • Schulungen für die auf gaben in Theorie und Praxis,

  • Unterweisungen zu Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen.

DGUV Vorschrift 3 oder DIN VDE 0105-100

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahrenerkennen kann.“ Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten liegt fachlich betrachtet zwischen der elektrotechnisch unterwiesenen Person und der Elektrofachkraft. Während die elektrotechnisch unterwiesene Person nur nach Anweisung und unter Anleitung einer Elektrofachkraft arbeiten darf, kann die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bestimmte festgelegte Tätigkeiten, die sonst nur der Elektrofachkraft vorbehalten sind, nach Anweisung ohne Anleitung einer Elektrofachkraft durchführen. Dabei sind festgelegte Tätigkeiten gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Geschäftsführer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. Analog der elektrotechnisch unterwiesenen Person sollte die zugeordnete Elektrofachkraft (mitsamt Vertretung) in der Bestellung genannt werden.

Für den Anhang empfiehlt sich die folgende Auflistung:

  • Aufgaben als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gegebenenfalls auch Titel der Arbeitsanweisung),

  • Schulung für die Aufgabe/Anlage in Theorie und Praxis,

  • Auflistung weiterer relevanter Schulungen (z. B. zu Normen und Vorschriften),

  • Teilnahme an Sicherheitsunterweisungen im Bereich der Elektrotechnik.

Auch bei der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten sollte die Bestellung erst erfolgen, wenn Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind.

Beurteilung

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass ausschließlich Personen eingesetzt werden, die ihre Aufgaben unter Einhaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes erfüllen können. Hierfür muss er diese entsprechend auswählen, schulen und unterweisen. Indem er entsprechende Bestellungen vorlegen kann, erbringt er einen Nachweis seiner erbrachten Auswahlverantwortung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unseren Cookies-Einstellungen.