Risikobeurteilung der elektrischen Sicherheit

Die Risikobeurteilung der elektrischen Sicherheit ist ein entscheidender Schritt für jedes Unternehmen, um mögliche Gefahren zu identifizieren und zu bewerten
Die Durchführung einer Risikobeurteilung erfordert ein tiefes Verständnis der elektrischen Sicherheitsstandards und -vorschriften sowie der technischen Anforderungen des betreffenden Systems. Eine gründliche Risikobeurteilung sollte alle potenziellen Gefahren in Bezug auf Stromschläge, Kurzschlüsse und Brandgefahr berücksichtigen.
Risikobeurteilung elektrischer Sicherheit
Risikoanalyse
Die Ermittlung von Risiken darf nicht beliebig sein. Fachlich erfolgt sie angelehnt an die DIN VDE 0105-100 (Betrieb elektrischer Anlagen). Die Risikobewertung soll auf der Grundlage allgemein akzeptierbarer und üblicher Berechnungsmethoden basieren. In der umfangreichen FM-Literatur findet sich eine solche Methodik in der GEFMA-Richtlinie 192. Diese ist für eine Risikoanalyse sehr gut geeignet und wird deshalb angewendet. Hierbei werden lediglich technische und organisatorische Kriterien in Schulnoten eingeschätzt und die mögliche Schadenshöhe oder Komplexität aus Gründen der Lesbarkeit nicht gewertet.
Berechnungen
Mit Hilfe eines Berechnungsprogramms werden die Berechnungen durchgeführt. Als Grundlagen dieses Programms dienen mehrere Kriterien:
Eintrittswahrscheinlichkeit infolge technischen Versagens (EwT)
Die Eintrittswahrscheinlichkeit infolge technischen Versagens wird gemäß der nachfolgenden Tabelle nach vier Klassen bestimmt.
Es wird unterschieden in geringe, mittlere, erhöhte und hohe Eintrittswahrscheinlichkeit.
Eintrittswahrscheinlichkeit infolge technischen Versagens (EwT)
Kriterien | Klasse [K] | |||
---|---|---|---|---|
guter bis sehr guter Zustand • laufend überwacht (mittels Gebäudeautomation) • erkannte Mängel unverzüglich beseitigt • etwaige Umbauten/wesentliche Änderungen nur mit anschließender Prüfung | 1 | gering | 0,01 | 0,1 |
befriedigender Zustand • sporadisch überwacht (manuell) • erkannte Mängel weitestgehend beseitigt • etwaige Umbauten/wesentliche Änderungen tlw. mit anschließender Prüfung | 2 | mittel | 0,15 | 0,25 |
mangelhafter Zustand (je nach Art des Mangels) oder unbekannter Zustand • nicht überwacht • erkannte Mängel weitestgehend nicht beseitigt • etwaige Umbauten/wesentliche Änderungen ohne anschließende Prüfung | .3 | erhöht | 0,3 | 0,5 |
bekanntermaßen mehr oder weniger funktionsuntüchtig | 4 | hoch | 0,55 | 1 |
Eintrittswahrscheinlichkeit infolge Versagens (EwM)
Für die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit infolge menschlich/organisatorischen Versagens stehen 5 Klassen zur Verfügung. Es wird wie in der vorhergehenden Tabelle unterschieden, jedoch gibt es zusätzlich die Kategorie sehr geringes Risiko.
Bei der Einschätzung des Risikos wird davon ausgegangen, wie die Verhältnisse sich im FM-Bereich darstellen. Wenn risikohafte Verhältnisse an den Schnittstellen zum FM-Bereich vorhanden sind, wirkt das auch auf den FM- Bereich.
Sollten bei den Maßnahmen zur Risikominderung solche Fälle eine Rolle spielen, wären entsprechende Beurteilungen bzw. Untersuchungen notwendig.
Kriterien | Klasse [K] | |||
---|---|---|---|---|
Eine hoch entwickelte FM-Organisation besteht; Zuständigkeiten sind klar geregelt und • Bedienung und Instandhaltung sind an erwiesenermaßen qualifizierte Mitarbeiter bzw. Fremddienstleister delegiert und • gesetzliche Prüfungen nach Änderungen/Umbauten sowie wiederkehrende Prüfungen an Anlagen werden durchgeführt und • eigene Mitarbeiter werden nach Bedarf geschult bzw. Fremddienstleister werden vor Ort eingewiesen und • Beschäftigte werden regelmäßig bzgl. sicherheitsrelevantem Verhalten unterwiesen und • Aufsicht und Fehlerkorrektur erfolgen. | 1 | sehr gering | 0,05 | 0,15 |
o.g. Merkmale sind zu etwa 75% erfüllt | 2 | gering | 0,2 | 0,25 |
o.g. Merkmale sind zu etwa 50% erfüllt | 3 | mittel | 0,3 | 0.35 |
.o.g. Merkmale sind überwiegend nicht erfüllt | 4 | erhöht | 0,4 | 0.5 |
grob fahrlässiges oder vorsätzliches falsches Handeln | 5 | hoch | 0,55 | 1 |
Schadenshöhe
Zur Bewertung gehören auch die Folgen von Risiken. Die GEFMA-Richtlinie 192 sieht 13 Klassen für die zu erwartende Schadenshöhe vor, die mit den Buchstaben A bis M anzugeben sind.
An dieser Stelle wird ersichtlich, dass man beim Endergebnis für das Risiko vergeblich auf einen monetären Wert hofft, mit dem Risiken auf rein wirtschaftlicher Grundlage verglichen werden könnten. Das liegt daran, dass von Schadensklasse A bis F nicht oder nur bedingt monetäre Größenordnungen eingegeben werden können. Wie will man auch Menschenleben oder Freiheitsstrafen in Geld ausdrücken?
Gleichwohl ergibt sich als Endergebnis für das Risiko der Risikowert (Rw), eine zahlenmäßige Größe, die aus den zugeordneten Indizes für die Bewertungen durch Klassen folgt.
Schadenshöhe
Ideelle Bewertung | Klasse Sho | monetäre Bewertung | ||
---|---|---|---|---|
zahlreiche (5) Menschenleben (ggf. mit gleichzeitig hohem Sachschaden und/oder Strafe/ Bußgeld) | A | nicht quantifizierbar | 100 | |
einzelne (<5) Menschenleben | B | nicht quantifizierbar | 90 | |
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre | C | nicht quantifizierbar | 70 | |
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | D | nicht quantifizierbar | 60 | |
Erheblicher Sach-/ Vermögensschaden (ggf. mit Betriebsunterbrechung) | E | individuell festzulegen | 55 | |
Erheblicher bleibender Gesundheitsschaden | F | bedingt quantifizierbar | 50 | |
Erheblicher Umweltschaden | G | > | 1.000.000,00 | 40 |
Imageschaden in der Öffentlichkeit | H | individuell festzulegen | 30 | |
Geringer Umweltschaden | I | < | 1.000.000,00 | 25 |
Sach-/Vermögensschaden, Ordnungswidrigkeit | J | < | 1.000.000,00 | 20 |
Sach-/Vermögensschaden, Ordnungswidrigkeit | K | < | 500.000.00 | 15 |
Sach-/Vermögensschaden, Ordnungswidrigkeit, Schadensersatzleistung (versichert) | L | < | 100.000.00 | 10 |
Vorübergehender Gesundheitsschaden | M | < | 50.000.00 | 5 |
Zuschlagsfaktoren wegen Komplexität
Um bei der Risikobetrachtung zu berücksichtigen, dass manche Gegebenheiten in einem Großunternehmen von größerer als normaler Komplexität sind, wurde ein Zuschlagsfaktor eingeführt. Dieser kann die zu erwarteten Tendenzen um bis zu 30 % erhöhen.
Kriterien | Zuschlagsfaktor [F] |
---|---|
keine Korrektur nötig | 1 |
mit zunehmender Komplexität der Leistung | 1,2 |
mit zunehmender Zahl der zu koordinierenden Beteiligten/Nachunternehmen / Schnittstellen, | 1,25 |
mit zunehmender Zahl und Komplexität anzuwendender rechtlicher Vorschriften, | 1,3 |
mit zunehmender Übernahme von Verantwortung, | 1,1 |
bei mangelnder Erfahrung in dem entsprechenden jeistungsbereich. | 1,25 |
Berechnung des Risikos
Die Berechnung des Risikos erfolgt in einer speziell erstellten Tabelle in die die bewerteten Risiken eingetragen sind. In ihr sind alle mathematischen Zusammenhänge formelmäßig verknüpft.
So berechnet sich durch Eingabe der jeweiligen Klassen aus den oben erläuterten Tabellen und dem Faktor FEw der Risikowert RW nach der Formel
RW = Max(EwT;EwM) *Few * Si.
Mit Blick auf die spätere Projektarbeit an der Risikominimierung sind die Risikoarten (lediglich) angekreuzt, ohne dass hierdurch eine rechnerische Beeinflussung des Risikowertes erfolgt.
Diese sind mathematisch nicht verknüpft.