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Gerichtsfeste Organisation

Gerichtsfeste Organisation

Eine gerichtsfeste Organisation für die elektrische Sicherheit im Unternehmen trägt zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei

Eine klare Aufgaben- und Verantwortungsverteilung im Bereich der elektrischen Sicherheit schafft Transparenz und sorgt für eine effektive Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen. Regelmäßige Schulungen und Trainings für Mitarbeiter und Führungskräfte tragen dazu bei, das Bewusstsein für die elektrische Sicherheit zu erhöhen und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Aufbau einer gerichtsfesten Organisation für elektrische Sicherheit

Eine Organisation ist gerichtsfest, wenn eine festgelegte, d. h. dokumentierte Aufbau- und Ablauforganisation vorliegt zu:

  • Anweisungs-, Auswahl und Überwachungspflichten,

  • transparenter Delegation von Aufgaben, Kompetenz, Verantwortung,

  • entsprechende Kooperationsregelungen als Anweisungs- und als Nachweissystem

Die gerichtsfeste Organisation hat zu gewährleisten, dass die Risiken nicht wegen Organisationsdefiziten zu Schäden führen.

Man spricht also von einer „gerichtsfesten“ Organisation, wenn jegliches Haftungs- und Strafrisiko für die Organisation und die darin handelnden Personen nach einem etwaigen Unfall oder Störfall durch die ordnungsgemäße und regelkonforme Ausübung der Führungspflichten „Auswahlen“, „Anweisen“ und „Überwachen“ und deren entlastenden, gerichtsverwertbaren Nachweis ausgeschlossen ist.

Ob eine Organisation diesen Reifezustand tatsächlich erreicht hat, lässt sich in der Praxis natürlich erst nach einer gerichtlichen Untersuchung anlässlich eines Unfalls oder Störfalls, der ja eigentlich durch ein wirksames Anweisungs- und Nachweissystem verhindert werden soll, zweifelsfrei feststellen. Insofern ist eine absolute „gerichtsfeste“ Organisation eher ein Idealzustand, der wohl in unerreichbarer Feme liegt; gleichwohl sollte jeder Verantwortungsträger in einer Organisation bestrebt sein, in seinem Verantwortungsbereich dem Zustand einer idealen absolut „gerichtsfesten“ Organisation möglichst nahezukommen.

Dies geht nur durch den Aufbau eines möglichst guten Anweisungs- und Nachweissystems.

Um eine Organisation „gerichtsfest“ zu machen, sind alle Organisationszustände zu berücksichtigen. Das heißt, es muss eine Normalorganisation für die Beherrschung von Standardaufgaben und -Situationen bestehen, es muss eine Beauftragten-Organisation zur Bewältigung von - meist gesetzlich geforderten - Zusatzaufgaben festgelegt sein, und es muss der Krisenfall durch eine Notfallorganisation bewältigt werden können.

Erst wenn für alle drei Zustände eine Aufbau- und Ablauforganisation in einem Anweisungs- und Nachweissystem „gelebt“ und dokumentiert wird, kommt man in die Nähe einer „gerichtsfesten“ Organisation.

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