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Risikobeurteilung Elektrische Anlagen

Der sichere Betrieb elektrischer Anlagen ist von großer Bedeutung für Unternehmen, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden zu gewährleisten

Die regelmäßige Überprüfung und Wartung elektrischer Anlagen kann dazu beitragen, potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Indem Unternehmen sicherstellen, dass ihre elektrischen Anlagen sicher betrieben werden und regelmäßig gewartet und überprüft werden, können sie dazu beitragen, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen und Ausfallzeiten zu minimieren.

Sicherer Betrieb von elektrischen Anlagen: Verantwortung von Betreibern und Fachkräften

Sicherer Betrieb

Vor jedem Bedienungsvorgang und jeder Arbeit an einer elektrischen Anlage muss eine Bewertung der elektrischen Risiken vorgenommen werden. Durch diese Bewertung ist festzulegen, wie der Bedienungsvorgang oder die Arbeit ausgeführt werden muss und welche Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen anzuwenden sind, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Beurteilung:

  • Wird die Bewertung nur indirekt vorgenommen, d.h. vom Ausführenden selbst?

  • Gibt es einen Prozess oder klare Vorgehensweisen?

  • Finden Gefährdungsbeurteilungen statt?

  • Findet die Verwendung von Freischaltprotokollen oder Schaltgesprächen statt?

Anmerkung:

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen

  • Checkliste für Risikobewertung der Arbeit erstellen

Prozess, erarbeiten der den Ablauf und die Freigabe der Arbeit klar regelt

Anhang B Zusätzliche Informationen zum sicheren Arbeiten

B.1 Anwendungsbeispiel bei Arbeiten unter Spannung

B.1.1 Überprüfung der Genehmigung für Arbeiten unter Spannung

Wenn die Genehmigung für Arbeiten unter Spannung durch Vorschrift oder Praxis gefordert wird, sollte ihre Gültigkeit in den folgenden Fällen überprüft werden:

  • Versetzung von Personal oder Wechsel der Führungsstruktur;

  • Aufgabenwechsel;

  • langanhaltende Unterbrechung der Tätigkeiten;

  • ärztliche Einschränkungen;

  • gemeldete Nichteinhaltung von Arbeitsanweisungen oder Nichteignung;

  • bei wesentlichen Änderungen an den Anlagen (Änderungen an Betriebsmitteln oder am Aufbau);

  • bei Änderungen der Arbeits- oder Instandhaltungsverfahren.

Es wird empfohlen, die Genehmigung zum Arbeiten unter Spannung mindestens einmal im Jahr zu überprüfen.

B.1.2 Berechnung des festgelegten Arbeitsabstandes

Eine Grundlage für diese Berechnung ist enthalten in EN 61472.

B.2 Umgebungsbedingungen

Die folgenden Witterungsbedingungen sind bei der Beurteilung der Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen:

B.2.1 Niederschlag

Niederschlag umfasst Regen, Schnee, Hagel, Nieselregen, Sprühregen oder Raureif.

Niederschlag wird als unbedeutend bezeichnet, wenn er die Sicht der Arbeitenden nicht behindert. Wird die Sicht behindert, wird er als bedeutend bezeichnet. Je nach Spannungspegel, Anlagenart und angewendeter Arbeitsmethode sollte die Arbeit eingestellt werden, wenn der Niederschlag bedeutend ist.

B.2.2 Dichter Nebel

Nebel wird als dicht angesehen, wenn die Sicht so weit beeinträchtigt ist, dass die Sicherheit gefährdet ist, besonders dann, wenn der Arbeitsverantwortliche die Arbeitenden und die unter Spannung stehenden Teile, an denen oder in deren Nähe sie arbeiten sollten, nicht mehr sehen kann. In diesem Fall sollte die Arbeit eingestellt werden.

B.2.3 Gewitter

Gewitter bestehen aus Blitz und Donner. Wenn einer der Arbeitenden Blitz und Donner wahrnimmt, sollte die Arbeit eingestellt werden, wenn an blanken Leitern, Freileitungen oder daran angeschlossenen Schaltanlagen gearbeitet wird.

B.2.4 Heftiger Wind

Wind wird als heftig angesehen, wenn er verhindert, dass der Arbeitende seine Werkzeuge und Geräte mit ausreichender Genauigkeit handhaben kann; in diesem Fall sollte die Arbeit eingestellt werden.

B.2.5 Salzsturm

Dies sind starke Winde, die salzhaltige feuchte Luft von der See zum Land tragen.

Der Isolationspegel wird stark verringert oder es kommt zu Überschlägen, wenn später Nebel oder Nieselregen auftritt oder die Luftfeuchte stark ansteigt.

Bei Salzsturm sollte die Arbeit eingestellt werden.

B.2.6 Extrem tiefe Temperatur

Temperaturen werden als extrem tief angesehen, wenn durch die Kälte der Gebrauch von Werkzeugen erschwert und die Belastbarkeit von Materialien verringert ist; in diesem Fall sollte die Arbeit eingestellt werden.

B.3 Brandschutz – Brandbekämpfung

Beim Betrieb von elektrischen Anlagen ist die Möglichkeit eines Brandes nicht auszuschließen.

Bei Ausbruch eines Brandes sollten gefahrbringende oder gefährdende Teile der elektrischen Anlage ausgeschaltet werden, soweit sie nicht für die Brandbekämpfung unter Spannung gehalten werden müssen oder die Ausschaltung andere Gefahren verursacht.

Zum Löschen von Bränden in elektrischen Anlagen sollten der Brandklasse entsprechende Feuerlöscher oder Feuerlöscheinrichtungen an geeigneter Stelle bereitgehalten werden, die der Art und Größe der Anlage angepasst sind.

Für die Brandbekämpfung sind geeignete Arbeitskräfte in der Bedienung der Löschgeräte zu unterweisen, insbesondere bei der Anwendung an unter Spannung stehenden Betriebsmitteln. Diese Unterweisung sollte in angemessenen Abständen wiederholt werden.

Bei der Anwendung von Feuerlöschern und Feuerlöschsystemen in elektrischen Anlagen sollte der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten werden.

Personen sollten damit rechnen, dass von heißen und brennenden Materialien giftige Substanzen freigesetzt werden können.

Leicht entzündliche Stoffe und Gegenstände sollten so angeordnet oder gelagert werden, dass sie sich nicht entzünden können.

B.4 Explosionsgefährdete Arbeitsbereiche

Wenn elektrotechnische Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen auszuführen sind, sollten folgende Empfehlungen befolgt werden:

a. Entweder sind alle Arbeiten zu verbieten oder einzustellen, bis geeignete Maßnahmen durchgeführt sind, um die Explosionsgefahr zu beseitigen, z. B. Verhindern des Austretens brennbarer Gase, Lüftung;

b. oder es sind geeignete, auf die Art der Explosionsgefahr abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen, das Risiko zu beherrschen, wie z. B.:

  • ständige Überwachung der umgebenden Luft und Verbot jeder Energiequelle, die das explosive Gemisch zünden könnte;

  • ständige Lüftung und Überwachung der umgebenden Luft;

Begrenzung der Arbeiten auf den bestimmungsgemäßen Umgang mit eigensicheren elektrischen Geräten und Anlagenteilen.

Arbeitsanweisungen

Abhängig von Art und Umfang der Arbeit müssen Verhaltensmaßregeln in Arbeitsanweisungen in Übereinstimmung festgelegt sein. Sie legen den Arbeitsablauf fest unter Berücksichtigung der vorbereitenden Tätigkeiten sowie der zu benutzenden Spezialwerkzeuge und Ausrüstungen.

Die Arbeitsanweisungen können einen oder mehrere der folgenden Punkte enthalten:

  • Beschreibung der Beziehungen zwischen den an den Arbeiten unter Spannung beteiligten Personen, wie z. B. dem Anlagenverantwortlichen, dem Arbeitsverantwortlichen, den ausführenden Personen;

  • Maßnahmen zur Begrenzung von Schaltüberspannungen an der Arbeitsstelle, wie z. B. Verhindern der automatischen Wiedereinschaltung von Leistungsschaltern;

  • festgelegte Arbeitsabstände für Personen und für die verwendeten leitfähigen Hilfsmittel. Diese Abstände beruhen auf der Spannung Leiter gegen Erde, müssen jedoch auch für die Spannung Leiter gegen Leiter angegeben sein; dabei ist der geforderte Isolationspegel zu berücksichtigen.

Beurteilung:

Arbeitsanweisungen und erweiterte Gefährdungsbeurteilungen werden nicht durchgeführt. Auf eventuelle Gefahren wird im Gespräch „nebenbei“ hingewiesen.

Anmerkung:

  • erweiterte Gefährdungsbeurteilung

  • klare schriftliche Arbeitsaufträge

  • Freischaltprotokoll

Umgebungsbedingungen

Für Arbeiten unter Spannung müssen bei ungünstigen Umgebungsbedingungen Einschränkungen gemacht werden. Bei diesen Einschränkungen wird die Minderung der Isolationseigenschaften sowie eine eingeschränkte Sicht und Bewegungsfreiheit des Personals berücksichtigt.

Wo es notwendig zur Vermeidung von Gefahren ist, müssen für Arbeiten im Freien die Wetterbedingungen wie Niederschlag, dichter Nebel, Gewitter, starker Wind, Salzsturm, extrem tiefe Temperaturen berücksichtigt werden. Arbeiten unter Spannung sind zu verbieten oder zu unterbrechen bei starkem Regen oder schlechter Sicht oder wenn die Arbeitenden ihre Werkzeuge nicht ungehindert bewegen können. Bei Gewitter dürfen Arbeiten unter Spannung nicht begonnen oder sie müssen unterbrochen werden.

Für Arbeiten in Innenräumen brauchen Wetterbedingungen nicht berücksichtigt zu werden, vorausgesetzt, dass voraussichtlich keine Überspannungen aus den eingeschalteten Freiluftanlagen auftreten und die Sicht an der Arbeitsstelle ausreichend ist.

Andere Einflussgrößen, wie z. B. geografische Höhe, ungünstige Umgebung, Luftverschmutzung, müssen besonders bei Arbeiten an oder in der Nähe von Hochspannungsanlagen berücksichtigt werden, wenn sie das Isoliervermögen von Werkzeugen, Ausrüstungen, Schutz- und Hilfsmitteln beeinträchtigen.

Wenn die Arbeit aufgrund der Umgebungsbedingungen unterbrochen werden muss, hat das Personal die Anlage sowie alle eingebauten isolierenden und isolierten Arbeitsmittel in gesichertem Zustand zu hinterlassen. Außerdem muss das Personal die Arbeitsstelle auf sichere Weise verlassen. Bevor die unterbrochene Arbeit wieder aufgenommen wird, muss überprüft werden, ob die isolierenden Teile sauber und unversehrt sind. Wenn solche Teile gereinigt werden müssen, ist das Reinigungsverfahren festzulegen und anzuwenden.

Beurteilung:

Eine Bewertung der äußeren Einflüsse wird nicht oder nur „hemdsärmlich“ vorgenommen. Keine Einweisung auf besondere Gefahren. Es findet keine Dokumentation statt.

Anmerkung:

  • Erweiterte Gefährdungsbeurteilung

Besondere Festlegungen für Kleinspannungsanlagen

An Anlagen mit Schutzkleinspannung (SELV) darf ohne Schutz gegen direktes Berühren unter Spannung gearbeitet werden, jedoch sind Vorkehrungen gegen Kurzschluss zu treffen. Bei Arbeiten unter Spannung in Anlagen mit Funktionskleinspannung mit sicherer Trennung (PELV) oder Funktionskleinspannung ohne sichere Trennung (FELV) sind nationale Festlegungen zu beachten; wo solche Festlegungen fehlen, ist 6.3.10 einzuhalten.

Beurteilung:

Es gibt viele Bereiche die mit Kleinspannungen arbeiten. Hier bedarf es einer genaueren Betrachtung und kann hier nicht pauschal beurteilt werden.

Anmerkung:

  • Bereiche prüfen

Besondere Festlegungen für Niederspannungsanlagen

Für Niederspannungsanlagen (bis 1 000 V Wechselspannung oder 1 500 V Gleichspannung) mit Überstrom- und Kurzschlussschutz sind isolierende Schutzmittel gegen benachbarte unter Spannung stehende Teile, isolierte oder isolierende Werkzeuge sowie geeignete persönliche Schutzausrüstungen zu verwenden.

Die allgemeinen Festlegungen sind einzuhalten, wenn der Kurzschlussstrom gefährliche Werte erreichen kann. Eine Aufsichtsführung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch müssen allein Arbeitende in der Lage sein, alle auftretenden Risiken zu berücksichtigen und zu beherrschen.

Beurteilung:

Es gibt eine Vielzahl solcher Bereiche am Standort. Es arbeitet nur Fachpersonal an den elektrischen Anlagen.

Anmerkung:

  • Befähigungsnachweise einfordern

  • Unterweisung mit Dokumentation

  • Gefährdungsbeurteilung

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