Schaltberechtigung an elektrotechnischen Anlagen

Die Schaltberechtigung von Elektrotechnikern ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit elektrischer Anlagen.
Die Schaltberechtigung sollte auf der Basis von Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnissen vergeben werden. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Schaltberechtigung sowie der damit verbundenen Schulungen ist ebenfalls wichtig, um sicherzustellen, dass die Elektrotechniker über die neuesten Standards und Best Practices informiert sind.
Berechtigung für den Betrieb elektrischer Anlagen
- Spezifikationen
- Freischalten
- Spannungsbestimmung
- Kurzschließen
- Niederspannungsspezifikation
- Hochspannungsspezifikation
- Teile
- Nach der Arbeit
- Unter Spannung
- Unter Spannung
- Betriebsvorgänge
- Besondere Bestimmungen
Festlegungen für Arbeiten
Sofern erforderlich, müssen die Festlegungen für Arbeiten im spannungsfreien Zustand, Arbeiten unter Spannung oder Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile angewendet werden.
Beurteilung:
Im Normalfall legt der Arbeitende die Art der Arbeiten selber fest, nur selten gibt es klare Vorgaben zur Methode der Arbeiten. Einweisungen vor Ort sind eher die Ausnahme
Wetterbedingungen
Bei ungünstigen Umgebungsbedingungen, z. B. bei Blitz, starken Regenfällen, Nebel, heftigem Wind usw., sind Einschränkungen hinsichtlich der Aufnahme und/oder Fortführung von Arbeiten anzuwenden.
Wenn Blitz oder Donner wahrgenommen wird oder ein Gewitter aufzieht, sind Arbeiten an Freileitungen bzw. Anlagenteilen oder Betriebsmitteln, die unmittelbar mit Freileitungen verbunden sind, sofort einzustellen, wenn dies zur Abwendung von Gefahren erforderlich ist, und der Anlagenverantwortliche ist zu benachrichtigen.
Bei unzureichender Sicht an der Arbeitsstelle dürfen Arbeiten nicht begonnen werden, und alle laufenden Arbeiten müssen nach Sicherung der Arbeitsstelle unterbrochen werden.
Beurteilungen:
Es finden regelmäßige Arbeitsschutzbelehrungen statt. Bei Arbeiten auf Dächern oder unter besonderen wetterbedingten Einflüssen ist eine Einweisung vor Ort dringend erforderlich.
Arbeiten im spannungsfreien Zustand
Dieser Abschnitt behandelt die wesentlichen Anforderungen („die fünf Sicherheitsregeln“) zum Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes an der Arbeitsstelle für die Dauer der Arbeit. Dies erfordert die eindeutige Festlegung des Arbeitsbereichs. Nachdem die betroffenen Anlagenteile festgelegt sind, müssen die folgenden fünf wesentlichen Anforderungen in der angegebenen Reihenfolge eingehalten werden, sofern es nicht wichtige Gründe gibt, davon abzuweichen:
Freischalten;
gegen Wiedereinschalten sichern;
Spannungsfreiheit feststellen;
Erden und Kurzschließen;
benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Der/die Arbeitsverantwortliche/n erhält/erhalten vom Anlagenverantwortlichen die Erlaubnis, die geplanten Arbeiten durchzuführen. Alle an der Arbeit beteiligten Personen müssen Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen sein oder unter Aufsichtsführung einer solchen Person stehen.
Hat der Arbeitsverantwortliche eine oder mehrere Sicherheitsregeln nicht selbst durchgeführt, so muss er sich deren Durchführung vom Anlagenverantwortlichen bestätigen lassen.
In Anlagen, bei denen Maßnahmen der 5 Sicherheitsregeln mit Fernsteuerung durchgeführt werden, ist die Kategorie 3 nach EN 954-1 anzuwenden.
Beurteilung:
Arbeiten finden grundsätzlich im spannungsfreien Zustand statt. Nur in abgestimmten Ausnahmefällen, zum Messen und Prüfen und bei der Fehlersuche ist ein Arbeiten unter Spannung gestattet. Diese Arbeiten werden vorher mit den Verantwortlichen abgestimmt. Das Beachten der 5-Sicherheitsregeln ist dabei unumgänglich.
Anmerkung:
Extra Belehrung und Einweisung zum Thema „Arbeiten unter Spannung“
Dokumentation der Einweisung
Freischaltprotokoll erarbeiten
Ausstattung in den Mittel- und Niederspannungsstationen prüfen (Schilder, Erdungsbrücken, Schaltschrankschlüssel, Blindeinsätze, Isoliermatten)
Checkliste für Arbeiten unter Spannung erstellen
Qualifikation prüfen
Freischalten
Der Teil der Anlage, an dem gearbeitet werden soll, muss von allen Einspeisungen freigeschaltet sein. Die Freischaltung ist durch Trennstrecken in der Luft oder gleichwertige Isolation herzustellen, so dass sichergestellt ist, dass kein Überschlag erfolgt.
Werden Trennstrecken nicht durch Schaltgeräte realisiert, sondern durch Abtrennen eines Anlagenteils, z. B. Öffnen von Trennlaschen oder Seilschlaufen, muss die Luftstrecke mindestens den 1,2 fachen Wert des Abstandes DL nach Tabelle 101 haben.
Gegen Wiedereinschalten sichern
Alle Schaltgeräte, mit denen die Arbeitsstelle freigeschaltet worden ist, müssen gegen Wiedereinschalten gesichert werden, vorzugsweise durch Sperren des Betätigungsmechanismus. Wenn keine Sperreinrichtungen vorhanden sind, müssen in der Praxis bewährte gleichwertige Maßnahmen getroffen werden, um gegen Wiedereinschalten zu sichern. Wenn für die Betätigung der Schaltgeräte Hilfsenergie erforderlich ist, muss diese unwirksam gemacht werden. Unbefugte Eingriffe müssen durch entsprechende Schilder verboten werden. Wird durch Fernsteuerung gegen Wiedereinschalten gesichert, muss die Betätigung der Schaltgeräte vor Ort ebenfalls unterbunden werden. Alle Übertragungs- und Verriegelungssysteme, die für diesen Zweck verwendet werden, müssen zuverlässig sein.
Teile der Anlage, die nach dem Freischalten noch unter Spannung stehen, z. B. Kondensatoren und Kabel, müssen mit geeigneten Betriebsmitteln entladen werden.
Werden Sicherungseinsätze oder einschraubbare Leitungsschutzschalter zum Freischalten benutzt, so müssen diese herausgenommen werden und sicher verwahrt oder durch Schraubkappen oder Blindeinsätze ersetzt werden, die nur mit besonderem Werkzeug, z. B. Schlüssel, entfernt werden können.
Spannungsfreiheit feststellen
Die Spannungsfreiheit muss an oder so nahe wie möglich der Arbeitsstelle allpolig festgestellt werden. Dieser Zustand muss für spannungsfreie Teile der Anlage entsprechend den betrieblichen Anweisungen festgestellt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Verwendung von fest eingebauten und/oder ortsveränderlichen Spannungsprüfern. Diese Spannungsprüfer sind mindestens unmittelbar vor und nach Möglichkeit auch nach Gebrauch zu überprüfen.
Wenn freigeschaltete Kabel an der Arbeitsstelle nicht eindeutig ermittelt werden können, sind stattdessen andere bewährte Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu kann zum Beispiel die Anwendung geeigneter Kabelschneid- oder Kabelbeschussgeräte gehören.
Wenn zum Feststellen der Spannungsfreiheit ferngesteuerte Erdungsschalter verwendet werden, muss die Schaltstellung des Erdungsschalters vom Fernsteuerungssystem zuverlässig übertragen werden.
1. Die Spannungsfreiheit darf nur durch eine Elektrofachkraft oder durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person festgestellt werden.
2. Wenn geerdet und kurzgeschlossen wird, ist zuvor die Spannungsfreiheit zusätzlich an allen Ausschaltstellen allpolig festzustellen.
3. Die Spannungsfreiheit der freigeschalteten Anlagenteile ist festzustellen
mit Spannungsprüfern oder
mit festeingebauten Messgeräten, Signallampen oder anderen geeigneten Vorrichtungen, wenn beim Ausschalten der Spannung die Veränderung der Anzeige beobachtet wird, oder
durch Einlegen fest eingebauter Erdungseinrichtungen, z. B. einschaltfeste Erdungsschalter nach DIN EN 62271-102 (VDE 0671-102):2003-10..
4. Bei Kabeln und isolierten Leitungen sowie deren Zubehörteilen darf, nachdem an den Ausschaltstellen die Spannungsfreiheit festgestellt worden ist, vom Feststellen der Spannungsfreiheit an der Arbeitsstelle abgesehen werden, wenn
Erden und Kurzschließen
Allgemeines
In Hochspannungsanlagen und bestimmten Niederspannungsanlagen (siehe 6.2.4.2) müssen alle Teile, an denen gearbeitet werden soll, an der Arbeitsstelle geerdet und kurzgeschlossen werden. Die Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen müssen zuerst mit der Erdungsanlage verbunden und dann an die zu erdenden Teile angeschlossen werden. Die Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen müssen nach Möglichkeit von der Arbeitsstelle aus sichtbar sein. Andernfalls sind sie so nahe an der Arbeitsstelle wie möglich anzubringen.
Müssen während der Arbeit Leiter unterbrochen oder verbunden werden und besteht dabei Gefahr durch Potentialunterschiede, dann sind zuvor an der Arbeitsstelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. Überbrückung und/oder Erdung.
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen, Kabel und Verbindungen geeignet und für die Kurzschlussbeanspruchung am Einbauort ausgelegt sind.
Es muss sichergestellt werden, dass die Erdungs- und Kurzschließmaßnahmen während der gesamten Dauer der Arbeit wirksam bleiben. Wenn die Erdung und Kurzschließung für die Dauer von Messungen oder Prüfungen entfernt werden muss, sind zusätzliche oder andere geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Wenn durch ferngesteuerte Erdungsschalter geerdet und kurzgeschlossen wird, muss die Schaltstellung des Erdungsschalters vom Fernsteuersystem zuverlässig übertragen werden.
1. Liegen Kabel und isolierte Leitungen mit durchgehender, allseitig geerdeter metallener Umhüllung im Einflussbereich von Wechselstrombahnen oder starr geerdeten Hochspannungsnetzen, so ist der Metallmantel an der Arbeitsstelle vor dem Auftrennen durch eine Leitung von mindestens 16 mm2 Cu zu überbrücken.
Bei Arbeiten an den Adern solcher Kabel und isolierten Leitungen hat sich der Arbeitende gegen die mögliche zu hohe Berührungsspannung, z. B. Beeinflussungsspannung, zu schützen, wenn nicht durch Berechnen oder Messen festgestellt wird, dass sowohl im Betriebszustand als auch bei Erdkurzschlüssen der beeinflussenden Anlage die in Bild 101 angegebenen Berührungsspannungen an der Arbeitsstelle nicht überschritten werden. Geeignete Schutzmittel und Einrichtungen sind entsprechend 4.6 zu verwenden.
Wo Metallmantelkabel mit Isoliermuffen oder metallmantellose Kabel verlegt sind, braucht nur eine Ausschaltstelle geerdet und kurzgeschlossen zu werden; die anderen müssen kurzgeschlossen werden. Zum Herstellen und Aufheben jeder dieser Kurzschließungen ist jedoch an dieser Stelle vorübergehend zu erden, wobei die Erdungen an anderen Ausschaltstellen während dieser Zeit aufgehoben sein müssen.
2. Metallene Konstruktionsteile, z. B. Gerüste, Maste, dürfen zum Erden und Kurzschließen mit verwendet werden, wenn sie den Bedingungen in 6.2.4.1 genügen und ihre mechanische Festigkeit nicht beeinträchtigt wird.
3. Bei Erdungs- und Kurzschließseilen darf die Seillänge zwischen je zwei Anschließstellen das 1,2fache des Abstandes der Anschließstellen nicht unterschreiten.
4. Beim Parallelschalten von Kurzschließgeräten mit Seilen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
gleiche Seillänge,
gleiche Seilquerschnitte,
gleiche Anschließteile und Anschlussstücke,Einbau der Geräte dicht nebeneinander mit Parallelführung der Seile.
Beim Parallelschalten mehrerer Seile sind für jedes Seil 75 % der zulässigen Strombelastbarkeit anzunehmen.
Die Querschnitte parallelgeschalteter Seile dürfen voll belastet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Kurzschließseile nur einmal mit dem vollen Kurzschlussstrom beansprucht werden. Dies trifft im Allgemeinen für Anlagen mit Nennspannungen ab 110 kV zu.
Festlegungen für Kleinspannungs- und Niederspannungsanlagen
In Kleinspannungs- und Niederspannungsanlagen darf vom Erden und Kurzschließen abgesehen werden, außer wenn das Risiko besteht, dass die Anlage unter Spannung gesetzt wird, z. B.
bei Freileitungen, die von anderen Leitungen gekreuzt oder elektrisch beeinflusst werden;
durch eine Ersatzstromversorgungsanlage.
Bei Arbeiten an Freileitungen mit Nennspannungen bis 1 000 V, ausgenommen schutzisolierte Freileitungen, müssen alle Leiter einschließlich des Neutralleiters sowie der Schalt- und Steuerdrähte, z. B. für Straßenbeleuchtung, in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle möglichst geerdet, in jedem Falle aber kurzgeschlossen werden.
Festlegungen für Hochspannungsanlagen
Nichtisolierte Freileitungen und blanke Leiter, die in den Bereich der Arbeitsstelle hineinführen, sind allseitig und allpolig zu erden und kurzzuschließen; mindestens eine Erdungs- und Kurzschließvorrichtung muss von der Arbeitsstelle aus sichtbar sein. Dies gilt mit folgenden Ausnahmen:
wenn während der Arbeit kein Leiter unterbrochen wird, genügt eine einzige Erdungs- und Kurzschließvorrichtung an der Arbeitsstelle;
ist keine der Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen innerhalb des Arbeitsbereichs sichtbar, muss eine zusätzliche Erdung, Anzeigevorrichtung oder eindeutige Kennzeichnung an der Arbeitsstelle angebracht werden.
Bei Arbeiten an nur einem Leiter einer Freileitung ist das Kurzschließen an der Arbeitsstelle nicht erforderlich, wenn alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:
an allen Ausschaltstellen ist entsprechend 6.2.4.1 geerdet und kurzgeschlossen;
der Leiter, an dem gearbeitet wird, und alle leitfähigen Teile innerhalb des Arbeitsbereiches sind mit geeigneten Mitteln oder Vorrichtungen leitend verbunden und geerdet;
der geerdete Leiter, die Arbeitsstelle und Personen befinden sich in einem Abstand größer als DL von den übrigen Leitern desselben Stromkreises.
Bei isolierten Freileitungen, Kabeln oder anderen isolierten Leitern muss an allen Ausschaltstellen oder auf allen Seiten der Arbeitsstelle möglichst nahe an den Ausschaltstellen geerdet und kurzgeschlossen werden.
Außer dem Erden und Kurzschließen an der Arbeitsstelle muss bei Freileitungen mit Nennspannungen über 30 kV an jeder Ausschaltstelle, bei Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV bis 30 kV mindestens an einer Ausschaltstelle geerdet und kurzgeschlossen werden. Bei Mastschaltern darf an einem der nächsten Maste geerdet und kurzgeschlossen werden.
Bei Arbeiten an Kabeln und isolierten Leitungen mit Nennspannungen über 1 kV, z. B. an Endverschlüssen und Muffen, und bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln mit Nennspannungen über 1 kV, die über Stichkabel oder isolierte Stichleitungen angeschlossen sind, z. B. Motoren, darf vom Erden und Kurzschließen an der Arbeitsstelle abgesehen werden, jedoch muss an allen Ausschaltstellen geerdet und kurzgeschlossen werden. Beim Übergang von Kabel auf Freileitung ist bei Kabelarbeiten an der Übergangsstelle zu erden und kurzzuschließen.
Ist an allen Ausschaltstellen von elektrischen Anlagen und Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV kurzschlussfest geerdet und kurzgeschlossen, so genügt an der Arbeitsstelle ein Querschnitt der Erdungs- und Kurzschließseile von 25 mm2 Cu.
Bei Arbeiten an Transformatoren sind die Ober- und Unterspannungsseite zu erden und kurzzuschließen, auch wenn die Unterspannungsseite eine Spannung unter 1 000 V aufweist. Dies gilt sinngemäß bei Mehrwicklern für alle herausgeführten Wicklungen.
Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Können Anlagenteile in der Nähe der Arbeitsstelle nicht freigeschaltet werden, müssen vor Arbeitsbeginn zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie beim „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ getroffen werden.
Freigabe zur Arbeit
Die Genehmigung des Anlagenverantwortlichen ist eine notwendige Voraussetzung. Die Freigabe zur Arbeit darf nur vom Arbeitsverantwortlichen und erst nach Durchführung erteilt werden.
ANMERKUNG: Zur Vermeidung von Missverständnissen sollten für Arbeiten an Hochspannungsanlagen Einzelheiten über Freischaltungen und Erdungen in der Regel schriftlich festgelegt werden.
Unterspannungsetzen nach beendeter Arbeit
Nach Beendigung und Überprüfung der Arbeit müssen alle nicht mehr benötigten Personen informiert werden, dass die Arbeit fertig gestellt und keine weitere Arbeit erlaubt ist. Alle nicht mehr benötigten Personen müssen zurückgezogen werden. Alle verwendeten Werkzeuge, Ausrüstungen und Hilfsmittel sind zu entfernen. Erst dann darf mit dem Verfahren zum Wiedereinschalten begonnen werden. Alle Erdungs- und anderen Sicherheitsmaßnahmen an der Arbeitsstelle müssen aufgehoben werden.
Anschließend sind, ausgehend von der Arbeitsstelle, alle für die Arbeit getroffenen Sicherheitsmaßnahmen außerhalb der Arbeitsstelle aufzuheben; dazu gehört das Entfernen der Kurzschließung und Erdung und das Aufheben der Sicherung gegen Wiedereinschalten. Alle für die Arbeit verwendeten Schilder sind zu entfernen.
Sobald eine der Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben ist, sind die für die Arbeit freigeschalteten Anlagenteile als unter Spannung stehend zu betrachten.
Wenn der Arbeitsverantwortliche sich davon überzeugt hat, dass die Arbeitsstelle wieder einschaltbereit ist, muss er dem Anlagenverantwortlichen die Beendigung der Arbeit und die Einschaltbereitschaft melden.
Betriebsmäßig erforderliche Schutzvorrichtungen und Sicherheitsschilder sind wieder ordnungsgemäß anzubringen.
Sind mehrere Arbeitsstellen beteiligt, dürfen die Sicherheitsmaßnahmen an den Ausschaltstellen erst aufgehoben werden, wenn die Meldungen der Einschaltbereitschaft aller Arbeitsstellen vorliegen.
Arbeiten unter Spannung
Arbeiten unter Spannung müssen nach nationalen Anforderungen und Verfahren ausgeführt werden. Danach sind die Anforderungen in 6.3 möglicherweise nicht in vollem Umfang anzuwenden auf Arbeiten wie Feststellen der Spannungsfreiheit, Anbringen von Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen usw.
Beim Arbeiten unter Spannung besteht eine erhöhte Gefahr der Körperdurchströmung oder Störlichtbogenbildung. Dies erfordert besondere technische und organisatorische Maßnahmen, je nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der Arbeiten in a) bis c).
Arbeiten, die generell unter Spannung durchgeführt werden dürfen
Alle Arbeiten, wenn
sowohl die Nennspannung zwischen den aktiven Teilen als auch die Spannung zwischen aktiven Teilen und Erde nicht höher als 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung ist (SELV oder PELV) oder
die Stromkreise nach DIN VDE 0165 (VDE 0165) eigensicher errichtet sind oder
der Kurzschlussstrom an der Arbeitsstelle höchstens 3 mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12 mA Gleichstrom oder die Energie nicht mehr als 350 mJ beträgt.
Heranführen von Spannungsprüfern und Phasenvergleichern.
Anbringen von Isolierplatten, Abdeckungen und Abschrankungen.
Abklopfen von Raureif mit isolierenden Stangen.
Anspritzen unter Spannung stehender Teile bei der Brandbekämpfung. Hierbei ist DIN VDE 0132 (VDE 0132) zu beachten.
Heranführen von Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen bei Nennspannungen bis 1.000 V
Heranführen von Werkzeugen und Hilfsmitteln zum Reinigen von Anlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V.
Heranführen von Werkzeugen zum Bewegen leichtgängiger Teile, bei Nennspannungen über 1 kV mit Hilfe von Isolierstangen.
Herausnehmen oder Einsetzen von nicht gegen direktes Berühren geschützten Sicherungseinsätzen unter Beachtung von 7.4.1 und 7.4.1.101 bzw. 7.4.1.102. Bei Nennspannungen über 1 kV sind Sicherungszangen oder gleichwertige anlagenspezifische Hilfsmittel zu verwenden.
Abspritzen von Isolatoren in Freiluftanlagen. Hierbei sind die Normen der Reihe DIN EN 50186 (VDE 0143) zu beachten.
Arbeiten, die aus technischen Gründen unter Spannung durchgeführt werden müssen
Arbeiten an Akkumulatoren oder Photovoltaikanlagen unter Beachtung geeigneter Vorsichtsmaßnahmen. Bei Nennspannungen über 1 kV muss eine Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person als zweite Person anwesend sein.
Arbeiten in Prüfanlagen unter Beachtung geeigneter Vorsichtsmaßnahmen, wenn es die Arbeitsbedingungen erfordern. DIN VDE 0104 (VDE 0104) ist zusätzlich zu beachten.
bei Nennspannungen bis 1 000 V: Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen, Arbeiten bei Fehlersuche, Funktionsprüfung von Geräten und Schaltungen, Inbetriebnahme und Erprobung.
Sonstige Arbeiten, die unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen unter Spannung durchgeführt werden dürfen Für diese Arbeiten müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Anweisung durch eine verantwortliche Elektrofachkraft (siehe DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10)).
Sicherstellung, dass die Anforderungen nach 6.3.1 bis 6.3.12 erfüllt sind.
Allgemeines
Bei Arbeiten unter Spannung berühren Personen mit Körperteilen, Werkzeugen, Ausrüstungen oder Hilfsmitteln blanke unter Spannung stehende Teile oder dringen in die Gefahrenzone ein.
Empfohlene Werte für den Abstand DL können Tabelle A.1 entnommen werden.
Arbeiten unter Spannung dürfen nur durchgeführt werden, wenn Brand- und Explosionsgefahren ausgeschlossen sind (siehe B.2 und B.3).
Nationale Werte für den Abstand DL sind festgelegt in Tabelle 101:
Netz-Nennspannung Un (Effektivwert) kV | Äußere Grenze der Gefahrenzone Innenraumanlage Freiluftanlage DLa (Abstand in Luft) mm | Bemessungs-Steh- Blitz-/Schaltstoßspannung Uimp (Scheitelwert) kV |
---|---|---|
1 | Keine Berührung | 4 |
3 | 60 | 120 | 40 |
6 | 90 | 120 | 60 |
10 | 120 | 150 | 75 |
15 | 160 | 95 |
20 | 220 | 125 |
30 | 320 | 170 |
36 | 380 | 200 |
45 | 480 | 250 |
66 | 630 | 325 |
70 | 750 | 380 |
110 | 1 100 | 550 |
132 | 1 300 | 650 |
150 | 1 500 | 750 |
220 | 2 100 | 1 050 |
275 | 2 400 | 850 |
380 | 2 900 / 3 400 | 950 / 1 050 |
480 | 4 100 | 1 175 |
700 | 6 400 | 1 550 |
Es ist für einen festen Standort zu sorgen, bei dem der Arbeitende beide Hände frei hat.
Arbeitende müssen geeignete persönliche Schutzausrüstung benutzen. Sie sollten keine Metallteile wie z. B. Schmuck tragen, wenn dadurch eine Gefährdung entstehen kann.
Bei Arbeiten unter Spannung sind Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Kurzschluss anzuwenden. Alle unterschiedlichen Potentiale (Spannungen) in der Umgebung der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt werden.
In Abhängigkeit von der Art der Arbeit dürfen Arbeiten unter Spannung nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgeführt werden. Beide Personengruppen müssen über eine entsprechende Spezialausbildung verfügen. Für einige bestimmte Arbeiten ist die Spezialausbildung nicht erforderlich.
Arbeiten unter Spannung erfordert die Anwendung besonderer Verfahren. Es müssen Anweisungen bestehen, wie Werkzeuge, Ausrüstungen, Schutz- und Hilfsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und vor der Arbeit zu überprüfen sind.
Umgebungsbedingungen wie Feuchte und Luftdruck können die Durchführung der Arbeit beeinflussen. Daraus resultierende Einschränkungen müssen festgelegt sein.
Beurteilung:
Ein Arbeiten unter Spannung findet grundsätzlich nicht statt. Es ist immer unter der Prämisse der 5-Sicherheitsregeln freizuschalten.
Es gibt nur wenige Ausnahmen in der das Arbeiten unter Spannung gestattet ist. Die beinhaltet z.B. das Messen und Prüfen also das „weiche“ Arbeiten unter Spannung. Das „harte“ Arbeiten unter Spannung ist nicht erlaubt.
Übliche Betriebsvorgänge
Allgemeines
Bei elektrischen Tätigkeiten sind erforderlichenfalls geeignete Werkzeuge und Ausrüstungen zu benutzen, um Gefahren für Personen zu vermeiden. Diese Tätigkeiten müssen mit dem Anlagenverantwortlichen abgestimmt sein. Der Anlagenverantwortliche ist zu informieren, wenn diese Tätigkeiten beendet sind.
Beurteilung:
Es gibt keine klar kommunizierten Verantwortlichkeiten für die einzelnen Abteilungen. Werkzeuge und Ausrüstung befinden sich nicht auf dem neusten Stand und müssen ergänzt werden.
Anmerkung:
VEFK´s benennen
Schnittstellen definieren
Werkzeug und Ausrüstung im eigenen Bereich Mittel- und Niederspannung prüfen
Schalthandlungen
Schalthandlungen dienen dazu, den Schaltzustand von elektrischen Anlagen zu ändern.
Es werden zwei Arten von Schalthandlungen unterschieden:
Schalthandlungen zur Änderung des elektrischen Zustands einer Anlage, zum Bedienen von Betriebsmitteln, Ein- und Ausschalten, Starten und Stillsetzen von Betriebsmitteln mit Einrichtungen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch gefahrlos ist;
Ausschalten oder Wiedereinschalten von Anlagen im Zusammenhang mit der Durchführung von Arbeiten.
Beurteilung:
Schalthandlungen bedürfen Absprachen und Informationen mit den Fach- und Linienverantwortlichen. Diese finden nur bedingt statt. Freischaltprotokolle gibt es nicht. Eine schriftliche Auftragserteilung ist nicht immer vorhanden.
Freischalten durch Fachpersonal
Freischalten vor oder Freigabe zum Wiedereinschalten nach Arbeiten im spannungsfreien Zustand muss durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden.
Bemerkung:
Arbeiten werden teilweise ohne Wissen der verantwortlichen Elektrofachkraft durchgeführt.
Freischalten unter Beachtung von Normen
Für die Bereitstellung von Einrichtungen zur Unterbrechung der Stromversorgung von Anlagen und Betriebsmitteln im Notfall sind nationale oder betriebliche Vorschriften zu beachten.
Schalthandlungen bei Notfällen
Schalthandlungen bei Notfällen dürfen in der Elektrizitätsversorgung nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden.
Beurteilung:
In Notfällen sind externe Dienstleister berechtigt Schalthandlungen vorzunehmen. In Bereitschaftsbuch des Facility Management sind Telefonnummern von Personen hinterlegt die im Notfall zu informieren sind. Eine klare transparente Information über Schaltberechtigungen existiert nicht.
Anmerkung:
Schaltberechtigte Personen benennen
Berechtigte Personen einweisen
Telefonnummern im Bereitschaftsbuch prüfen
Schalthandlungen an gefährlichen Anlagen
In Anlagen, deren Aufbau keinen Schutz für Personen gegen die gefährlichen Auswirkungen von Störlichtbögen gewährt und die gegen Fehlschaltungen nicht verriegelt sind, gilt, wenn z. B. Trennschalter oder Erdungsschalter an ihrem Einbauort geschaltet werden:
Es dürfen nur Personen zugegen sein, die mit der Schalthandlung zu tun haben.
Bei Nennspannungen über 1 kV ist die Reihenfolge der Schalthandlungen anhand der Bezeichnung der Schaltfelder mit den zu betätigenden Schaltern vor der Schalthandlung schriftlich festzulegen, wenn Verwechslungsgefahren bestehen. Ausgenommen sind Schalthandlungen zum Vermeiden und Beseitigen von Störungen sowie solche Schalthandlungen, die in Form von Einzelaufträgen mit jeweiliger Rückmeldung von übergeordneter Stelle veranlasst oder von einer zweiten zum Schalten berechtigten Person überwacht werden.
Beurteilung:
Als gefährliche Anlagen würden wir nur die Mittelspannungsanlagen betrachten. Die Einspeisung der einzelnen Stationen ist als Ring aufgebaut der an einer Stelle geöffnet ist. Grundsätzlich werden Schalthandlungen der 10 KV-Anlagen von externen Dienstleistern ausgeführt und von der VEFK überwacht. Ein Schaltprotokoll wird nicht geführt. Im Notfall ist die VEFK schaltberechtigt.
Anmerkung:
Die Schaltberechtigung der VEFK sollte „aufgefrischt“ werden
Beschilderung der Mittelspannung ist zu prüfen
Kennzeichnung prüfen an welcher Stelle der 10 KV-Ring offen ist
Erdschluss
Wenn ein Erdschluss in einer elektrischen Anlage über 1 kV nicht ausgeschaltet wird, ist die Erdschlussstelle zu ermitteln, und es sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Personen zu treffen.
ANMERKUNG: Diese Sicherheitsmaßnahmen sind abhängig von der Art und Auslegung der elektrischen Anlage.
Besondere Festlegungen für Hochspannungsanlagen
Alle ausgewählten Verfahren und Werkzeuge müssen auf ihre Eignung für die Anlage, an der gearbeitet werden soll, überprüft werden.
Dielektrische und mechanische Eigenschaften von Werkzeugen müssen entsprechend der Normen und unter Berücksichtigung der physikalischen Anforderungen an der Arbeitsstelle festgelegt werden.
Wenn der Arbeitsverantwortliche die Arbeitsstelle aufgrund ihrer Ausdehnung nicht allein überwachen kann, muss er hierzu weitere Personen einsetzen.
Beurteilung:
Grundausstattung für die Arbeiten zum Freischalten, prüfen und Erden und Kurzschließen sind in jeder Mittelspannungsstation vorhanden. Das Werkzeug ist aber teilweise unvollständig oder nicht geprüft.
Spezielle Arbeiten unter Spannung
Für Arbeiten wie z. B. Reinigen, Abspritzen von Isolatoren und Entfernen von Raureif müssen jeweils besondere Arbeitsanweisungen vorliegen. Diese Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgeführt werden.
Beurteilung:
Es finden Reinigungsarbeiten in den Trafostationen statt. Diese werden zu diesem Zweck freigeschaltet. Grundsätzlich finden solche Arbeiten nicht statt. Dieser Punkt muss also nicht weiter bewertet werden.
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile müssen nach nationalen Vorschriften ausgeführt werden .
Allgemeines
In der Nähe unter Spannung stehender Teile mit Nennspannungen über 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung darf nur gearbeitet werden, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können oder die Gefahrenzone nicht erreicht werden kann.
Elektrische Gefährdung in der Nähe unter Spannung stehender Teile kann durch Schutzvorrichtung, Abdeckung, Kapselung oder isolierende Umhüllung vermieden werden (siehe 6.4.2).
Wenn diese Maßnahmen nicht angewendet werden können, muss von blanken unter Spannung stehenden Teilen ein sicherer Abstand, größer als DL, eingehalten werden und erforderlichenfalls eine entsprechende Aufsichtsführung sichergestellt sein.Es ist für einen festen Standort zu sorgen, bei dem der Arbeitende beide Hände frei hat.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Arbeitsverantwortliche die für die Arbeit vorgesehenen Personen, insbesondere solche, die mit Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile nicht vertraut sind, über das Einhalten der notwendigen Abstände sowie über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und die Notwendigkeit eines ständigen sicherheitsbewussten Verhaltens unterrichten. Die Grenzen des Arbeitsbereichs sind jeweils genau und deutlich anzugeben, auf Besonderheiten ist hinzuweisen. Unterrichtung und Aufforderung sind in angemessenen Zeitabständen oder nach Änderung der Arbeitsbedingungen zu wiederholen.
Die Arbeitsstelle ist durch geeignete Abdeckungen, Seile, Flaggen, Lampen, Schilder usw. zu kennzeichnen. Benachbarte unter Spannung stehende Schaltfelder müssen durch zusätzliche, deutlich sichtbare Hilfsmittel gekennzeichnet werden, z. B. deutliche Warnschilder an Türen.
Der Arbeitende hat bei jeder Bewegung stets selbst darauf zu achten, dass er weder mit einem Teil seines Körpers noch mit Werkzeugen oder Gegenständen die Gefahrenzone erreicht. Besondere Vorsicht ist geboten beim Umgang mit langen Gegenständen, wie z. B. Werkzeugen, Leitungsenden, Rohren, Leitern usw.
Beurteilung:
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile findet des Öfteren statt. Eine klare Vorgehensweise oder Einweisung bzw. erweiterte Gefährdungsbeurteilung gibt es nicht.
Anmerkung:
Schriftlicher Arbeitsauftrag
Erweiterte Gefährdungsbeurteilung
Stichprobenartige Kontrolle mit Dokumentation
Einweisung
Schutz durch Schutzvorrichtung, Abdeckung, Kapselung oder isolierende Umhüllung
Diese Schutzmittel müssen so ausgewählt und angebracht sein, dass ausreichender Schutz gegen zu erwartende elektrische und mechanische Beanspruchungen gegeben ist.
Wenn diese Schutzmittel in der Gefahrenzone angebracht werden müssen, ist hierfür entweder der spannungsfreie Zustand herzustellen oder es sind die Festlegungen für das Arbeiten unter Spannung anzuwenden.
Wenn diese Schutzmittel außerhalb der Gefahrenzone angebracht werden, ist hierfür entweder der spannungsfreie Zustand herzustellen oder es sind Einrichtungen zu benutzen, die Personen daran hindern, die Gefahrenzone zu erreichen. Erforderlichenfalls sind die Festlegungen für das Arbeiten unter Spannung anzuwenden.
Wenn die Anforderungen erfüllt sind, dürfen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile von Elektrofachkräften, elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder Laien durchgeführt werden, ohne dass weitere besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen. Die Schutzvorrichtungen, Abdeckungen, Kapselungen oder isolierenden Umhüllungen müssen sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden und während der Arbeiten sicher angebracht sein. Bieten solche Einrichtungen keinen vollständigen Schutz der blanken unter Spannung stehenden Teile (bei Niederspannungsanlagen eine Schutzart gegen Eindringen von nicht weniger als IP2X ... oder IPXXB), müssen Laien, die in der Nähe dieser Teile arbeiten, beaufsichtigt werden.
Beurteilung:
Hier gilt es die Verteilungen und Schaltanlagen genauer zu betrachten. Es ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich genaue Aussagen zu diesem Punkt zu treffen.
Bei Bauarbeiten und sonstigen nichtelektrotechnischen Arbeiten, wie z. B.
Gerüstbau;
Arbeiten mit Hebezeugen, Baumaschinen und Fördermitteln;
Montagearbeiten;
Transportarbeiten;
Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten;
Bewegen von sonstigen Geräten und Bauhilfsmitteln,
muss stets ein festgelegter Abstand eingehalten werden, insbesondere beim Ausschwingen von Lasten, Trag- und Lastaufnahmemitteln. Dieser Abstand muss vom nächstgelegenen Leiter oder blanken unter Spannung stehenden Teil gemessen werden.
Dieser festgelegte Abstand muss abgeleitet werden aus Dv (Tabelle A.1), erhöht um einen weiteren Abstand. Bei dessen Festlegung sind zu berücksichtigen:
die Spannungshöhe;
die Art der Arbeit;
die verwendete Ausrüstung;
die Tatsache, dass die beteiligten Personen keine elektrotechnischen Kenntnisse haben.
Es ist dringend zu empfehlen, dass dieser festgelegte Abstand nicht kleiner oder aber vorzugsweise größer als Dv ist.
Bei Freileitungen sind alle möglichen Bewegungen der Leiterseile in Betracht zu ziehen sowie jede Bewegung oder Verlagerung, jedes Ausschwingen, Wegschnellen oder Herunterfallen von Gegenständen, die bei der Arbeit benutzt werden.
Folgende nichtelektrotechnische Arbeiten sind zu regeln:
- Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten an Freileitungen;
- Rasenmäharbeiten mit Fahrzeugen in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten;
- Rasenmäharbeiten und andere Tätigkeiten zur Bodenbearbeitung von Hand in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten .Bei Arbeiten dürfen die Schutzabstände nach Tabelle 103 von unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen oder Teilen elektrischer Anlagen ohne Schutz gegen direktes Berühren nicht unterschritten werden. Dies gilt auch beim Ausschwingen von Lasten, Trag- und Lastaufnahmemitteln. Die Maße der Tabelle rechnen vom ausgeschwungenen Leiterseil ab.
Annäherungszone, Schutzabstände bei Arbeiten nach 6.4.4.102
Netz-Nennspannung Un (Effektivwert) kV | Äußere Grenze der Annäherungszone DV, Schutzabstand (Abstand in Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) m |
---|---|
bis 1 | 1,0 |
über 1 bis 110 | 3,0 |
über 110 bis 220 | 4,0 |
über 220 bis 380 | 5,0 |