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Die Verantwortung der Elektrofachkraft

Die Verantwortung der Elektrofachkraft

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich der Elektrosicherheit sollten klar definiert und dokumentiert sein, um Missverständnisse und Fehler zu vermeiden

Die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal und geeigneten Ressourcen ist ebenfalls wichtig, um eine schnelle und effektive Reaktion auf potenzielle Risiken zu gewährleisten. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der organisatorischen Strukturen und Verfahren ist ebenfalls entscheidend, um sicherzustellen, dass sie den sich ändernden Anforderungen und Standards entsprechen.

Bewertung elektrischer Anlagen für mehr Betriebssicherheit

Organisation

Jede elektrische Anlage muss unter der Verantwortung einer Person, des Anlagenverantwortlichen, stehen. Wo zwei oder mehr Anlagen miteinander in Verbindung stehen, sind eindeutige Absprachen zwischen den jeweiligen Anlagenverantwortlichen unverzichtbar, um die Sicherheit zu gewährleisten. Der Anlagenverantwortliche mit Weisungsbefugnis für den Betrieb der elektrischen Anlage muss Elektrofachkraft sein.

Der Zugang zu allen Orten, wo elektrische Gefährdungen für Laien bestehen, muss geregelt sein. Die Art der Zugangsregelung und -überwachung ist vom Anlagenverantwortlichen festzulegen.

Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten müssen verschlossen gehalten werden. Die Schlüssel müssen so verwahrt werden, dass sie unbefugten Personen nicht zugänglich sind. Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten dürfen nur von beauftragten Personen geöffnet werden. Der Zutritt ist Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen, Laien jedoch nur in Begleitung von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen gestattet.

Für jede Arbeit muss ein Arbeitsverantwortlicher benannt werden. Sofern die Arbeitsdurchführung unterteilt ist, kann es erforderlich sein, für jede Arbeitsgruppe eine für die Sicherheit verantwortliche Person und für alle eine koordinierende Person zu benennen.

Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche müssen Schaltungen in der Anlage und den Arbeitsplan für Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen miteinander vereinbaren, bevor der Schaltzustand geändert oder mit den Arbeiten begonnen wird.

Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche können ein und dieselbe Person sein.

Die Vorbereitung komplexer Arbeiten muss schriftlich erfolgen.

Eine Elektrofachkraft kann festlegen, wie die Arbeit durchzuführen ist, damit die Sicherheit gewährleistet ist:

  • in übersichtlichen Anlagen oder Anlagenteilen unter eindeutigen oder übersichtlichen Begleitumständen und

  • wo überschaubare Arbeiten stattfinden, oder

  • bei Instandhaltungsarbeiten, die entsprechend vereinbarter Abläufe durchgeführt werden.

Von den an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen arbeitenden Personen muss eine ausreichende Anzahl so ausgebildet und unterwiesen sein, dass sie bei elektrischem Schlag und/oder Verbrennungen entsprechend Erste Hilfe leisten können. Es wird empfohlen, Anleitungen zur Ersten Hilfe je nach Erfordernis an der Arbeitsstelle auszuhängen oder als Merkblatt oder in anderer geeigneter Form an die arbeitenden Personen auszugeben.

Jeder Person, die aus Sicherheitsgründen Bedenken hat, eine Anweisung oder Arbeit auszuführen, muss die Möglichkeit gegeben werden, diese Bedenken unmittelbar dem Arbeitsverantwortlichen mitzuteilen. Dieser muss die Sachlage untersuchen und erforderlichenfalls die Entscheidung einer fachlich übergeordneten Stelle herbeiführen.

Beurteilung:

Es gibt keine klaren Zuständigkeiten. Eine schriftliche Beauftragung für Arbeiten an elektrischen Einrichtungen findet nicht immer statt. Eine klare „Übersicht“ über die Schlüssel der Nieder- und Mittelspannungsanlagen gibt es nicht, somit ist auch die Zugänglichkeit nicht klar strukturiert.

Anmerkung:

  • Festlegung der Schnittstellen und Abgrenzung der Bereiche

  • Benennung vEFK´s

  • Kläre HEW-Schließung

Arbeitsaufträge über CAFM

Organisation von Arbeitsabläufen

Arbeitsvorbereitung

Wenn Zweifel über die Vorgehensweise bei durchzuführenden Arbeiten bestehen, müssen vor Arbeitsaufnahme entsprechende Versuche durchgeführt werden. Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung müssen alle elektrisch bedingten und anderen Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden.

Für komplexe Arbeiten muss diese Vorbereitung schriftlich und rechtzeitig vorher erfolgen.

Beurteilung:

Baubesprechungen finden vor und während größerer Projekte statt. Dokumentation der Besprechungen findet nicht statt. Es gibt keine Dokumentation über mögliche Gefahren etc.

Anmerkung:

  • Baustelleneinweisung

  • Checkliste Arbeitsvorbereitung erstellen

  • Erweiterte Gefährdungsbeurteilung

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