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Mängelbeseitigung an elektrischen Anlagen

Mängelbeseitigung an elektrischen Anlagen

Die Beseitigung von Mängeln in elektrischen Anlagen ist eine entscheidende Verantwortung von Unternehmen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und die Betriebsfähigkeit ihrer Anlagen zu gewährleisten

Es ist wichtig, dass Mängel systematisch erfasst und dokumentiert werden, um eine schnelle und effiziente Beseitigung zu ermöglichen. Die Überwachung und Bewertung der Effektivität von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ist ebenfalls entscheidend, um potenzielle Risiken langfristig zu minimieren.

Behebung von Fehlern in elektrischen Anlagen

Mängelbeseitigung

Werden an und in elektrischen Anlagen Mängel beobachtet, die eine Gefahr für Personen, Nutztiere oder Sachen zur Folge haben, so sind unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel zu treffen. Sofern die Betriebsverhältnisse nicht erlauben, die Mängel unmittelbar zu beseitigen, ist die Gefahr zunächst einzuschränken, z. B. durch Absperren, Kenntlichmachen, Anbringen von Schildern. Der Anlagenverantwortliche ist unverzüglich zu benachrichtigen.

Schadhafte elektrische Betriebsmittel dürfen nicht benutzt werden, es sei denn, dass ihre Weiterbenutzung offensichtlich gefahrlos ist. Behelfsmäßig ausgebesserte Betriebsmittel dürfen nur kurze Zeit benutzt werden, wenn zwingende Gründe dies rechtfertigen, z. B. Aufrechterhalten wichtiger Betriebsfunktionen; die Instandsetzung muss unverzüglich veranlasst werden. Anlagen oder Anlagenteile, die nicht betrieben werden dürfen, sind auszuschalten und mindestens durch Verbotsschilder an den Stellen, an denen die Anlagen in Betrieb gesetzt werden können, gegen Einschalten zu sichern. Darüber hinaus sind die Mittel für die Antriebskraft oder Steuerung der Kraftantriebe fernbetätigter Schalter unwirksam zu machen.

Beurteilung:

Eine turnusmäßige vorbeugende Begehung findet nicht statt. Es findet eine jährliche Begehung eines VDS-Sachverständigen statt. Dieser erarbeitet eine Mängelliste, die anschließend dem Sachversicherer zugesandt wird. Die erkannten Mängel werden anschließend durch externe Dienstleister abgearbeitet.

Anmerkung:

  • Turnusmäßige Begehung planen

  • Schwerpunkte immer wieder neu setzen

  • Begehungen dokumentieren

  • Quartalsgespräche mit den exteren Dienstleister planen

Abnahmen nach arbeiten

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