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Instandhaltung der elektrischen Anlage

Instandhaltung der elektrischen Anlage

Die Instandhaltung der elektrischen Anlage sollte dabei stets unter Einhaltung der relevanten Normen und Vorschriften erfolgen, um Risiken zu minimieren

Hierfür benötigen wir Fachpersonal mit entsprechendem Know-how und Erfahrung, das in der Lage ist, geplante Wartungsmaßnahmen durchzuführen und eventuelle Reparaturen vorzunehmen. Durch eine effektive Instandhaltung können mögliche Störungen frühzeitig erkannt und behoben werden, was wiederum zu einer höheren Verfügbarkeit und geringeren Ausfallzeiten führt.

Elektrische Anlagen instandhalten - Maßnahmen für einen sicheren Betrieb

Instandhaltung nach DIN 31051:2019-06

Instandhaltung dient dazu, die elektrische Anlage im geforderten Zustand zu erhalten. Instandhaltung besteht aus vorbeugender Instandhaltung (Wartung), die regelmäßig durchgeführt wird, um Ausfälle zu verhüten und die Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, und Instandsetzung, z. B. Reparatur, Austausch eines fehlerhaften Teils.

Beurteilung:

Eine vorbeugende Instandhaltung wird nicht durchgeführt. Es wird die Elektroanlage einmal im Jahr durch einen VdS-Sachverständigen durchgeführt. Anschließend werden die Mängel behoben.

Anmerkung:

  • Verteilungen bewerten

  • Turnusmäßige Begehung und Dokumentation

  • Checkliste für Begehung erstellen

Elektrische Sicherheit

Bei der Instandhaltung sind zu unterscheiden:

  • Arbeiten, bei denen die Gefahr des elektrischen Schlages, von Kurzschluss oder Lichtbogenbildung besteht, weshalb eine geeignete Arbeitsmethode angewendet werden muss;

  • Arbeiten, bei denen die Beschaffenheit der Betriebsmittel die sichere Ausführung bestimmter Tätigkeiten ermöglicht (z. B. Auswechseln von Sicherungseinsätzen oder Lampen), ohne dass dabei die Arbeitsmethoden nach 7.4 vollständig angewendet werden müssen.

Beurteilung:

Instandhaltung oder Mängelbeseitigung sind planbare Arbeiten. Diese werden im freigeschalteten Zustand durchgeführt.

Einhaltung der Technischen Regeln

Wenn erforderlich, müssen die Regeln für Arbeiten im spannungsfreien Zustand (6.2), Arbeiten unter Spannung (6.3) oder Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile angewendet werden.

Beurteilung:

Die Beurteilung der Arbeiten und die Auswahl der Arbeitsmethode erfolgen von der ausführenden Person oder der externen Dienstleister. Klare Anweisungen oder Überwachung der Auswahl gibt es nicht.

Anmerkung:

  • Punkt in Checkliste für Instandhaltungsarbeiten aufnehmen

  • Einweisung

Personal

Alle durchzuführenden Instandhaltungsarbeiten müssen vom Anlagenverantwortlichen genehmigt werden.

Beurteilung:

Es gibt keine klar geregelte Kommunikation und keine Prozessbeschreibung.

Anmerkung:

  • Arbeitsanweisung

  • Punkt in Checkliste für Instandhaltungsarbeiten aufnehmen

Arbeitsauftrag

Wenn Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Anlagen ausgeführt werden, muss

  • der betreffende Anlagenteil genau angegeben werden;

  • die für die Instandhaltung verantwortliche Person dafür einen Arbeitsauftrag haben.

Beurteilung:

Es gibt keine klaren Arbeitsanweisungen. Auch Freischaltprotokolle existieren nicht.

Anmerkung:

  • Arbeitsanweisung schriftlich

  • Freischaltprotokoll

Instandhaltungspersonal muss ausreichend unterwiesen oder fachlich ausgebildet sein, d. h. fachlich in der Lage sein, die Aufgabe auszuführen. Es muss geeignete Werkzeuge, Mess- und Prüfeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung benutzen, die sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden müssen.

Beurteilung:

An den elektrischen Anlagen arbeiten in der Regel externe Dienstleister. Diese werden einmal im Jahr in einer Sicherheitsunterweisung geschult. Weitere Schulungen finden nicht statt.

Anmerkung:

  • Gefährdungsbeurteilung

  • Elektrische Einweisung

  • Checkliste für Instandhaltungsarbeiten erstellen

Gefahren

Gefahren für andere Personen, Nutztiere und Sachwerte müssen durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen verhindert werden.

Beurteilung:

Das Bewerten von Gefahren und Sichern der Baustellen kommt beiden geplanten Arbeiten zu kurz. Arbeiten in Höhen finden oftmals ohne Absperrung des Fahrweges statt.

Anmerkung:

  • Punkt in Checkliste für Instandhaltungsmaßnahmen aufnehmen

  • Gefährdungsbeurteilung

Instandsetzung

Instandsetzung besteht im Wesentlichen aus folgenden Schritten:

  • Fehlerortung;

  • Fehlerbehebung und/oder Austausch von Teilen;

  • Wiederinbetriebnahme des instandgesetzten Anlagenteils.

Für die einzelnen Arbeitsschritte kann die Anwendung unterschiedlicher Arbeitsmethoden erforderlich sein.

Für die Ortung und Bestimmung von Fehlern unter Betriebsspannung oder Prüfspannung müssen besondere Festlegungen getroffen werden.

Bei der Fehlerbehebung sind die Festlegungen für die Arbeitsmethoden zu beachten.

Der ordnungsgemäße Zustand instandgesetzter Anlagenteile ist vor der Wiederinbetriebnahme durch zweckentsprechende Funktions- und Nachweisprüfungen und die notwendigen Einstellungen sicherzustellen.

Beurteilung:

Instandsetzungsarbeiten laufen sehr gut. Schriftliche Aufträge gibt es nicht immer, oftmals läuft die Beauftragung über Telefon. Die Arbeitsmethoden legt der Ausführende selbst fest. Klaren Prozess oder Anweisungen gibt es nicht.

Anmerkung:

  • Unterweisung und Dokumentation

  • Vorgehensweise beschreiben

Auswechseln von Sicherungseinsätzen, Lampen und Zubehör

Sicherungseinsätze

Grundsätzlich sind Sicherungseinsätze im spannungsfreien Zustand auszuwechseln, wenn kein anderes sicheres Verfahren zum Austausch unter Spannung verfolgt wird.

Wenn in Niederspannungsanlagen der Sicherungseinsatz so eingebaut ist, dass Personen gegen direktes Berühren und vor den Auswirkungen eines möglichen Kurzschlusses geschützt sind, darf das Auswechseln von Laien durchgeführt werden, ohne die Spannungsfreiheit festzustellen.

In Hochspannungsanlagen muss das Auswechseln von einer Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesenen Person unter Anwendung einer geeigneten Arbeitsmethode (siehe 6) durchgeführt werden.

Beurteilung:

Grundsätzlich wird das Auswechseln von Sicherungen und Sicherungseinsätzen von Elektrofachkräften vorgenommen. Die Arbeiten werden durch einen Auftrag über den FM ServiceDesk beauftragt. In den Niederspannungsstationen ist ein gesonderter Schlüssel erforderlich um ein unbefugten Zutritt zu vermeiden. In diesen Bereichen muss erst freigeschaltet werden um die Sicherungen auszuwechseln. Die externen Dienstleister sind unterwiesen eine schriftliche Unterweisung zu diesem Thema gibt es nicht.

Anmerkung:

  • Unterweisung und Dokumentation

Herausnehmen oder Einsetzen von Sicherungseinsätzen bei Nennspannungen bis 1 000 V

1. Sicherungseinsätze dürfen herausgenommen oder eingesetzt werden,

a. wenn Stromkreise freigeschaltet sind oder

b. wenn bei Betriebsmitteln ohne Lastschaltvermögen vor dem Auswechseln der dazugehörenden Sicherungseinsätze

- durch Messen nachgewiesen wird, dass ein den Sicherungen nachgeschaltetes Schaltgerät (bei Schützen auch ein zugehöriges Hilfsschütz) ausgeschaltet ist oder

- die Trennung der Schaltstücke durch Besichtigen eindeutig festgestellt werden kann

c. wenn das ungewollte Einschalten eines den Sicherungen nachgeschalteten Schaltgerätes während des Einsetzens der Sicherungseinsätze verhindert ist, z. B. durch Entfernen von Steuersicherungseinsätzen, Beachten des Schaltzustandes von Hilfsschützen.

2. NH-Sicherungseinsätze dürfen nur mit NH-Sicherungsaufsteckgriffen herausgenommen oder eingesetzt werden, sofern nicht Sicherungstrennschalter, Einschübe oder dergleichen verwendet werden.

3. Stromführende Sicherungseinsätze dürfen nur ausgewechselt werden, wenn dies gefahrlos möglich ist.

Gefahrlos ist dies z. B. möglichin Stromkreisen mit geringer Leistung, wie Hilfsstromkreisen,

in Stromkreisen mit größerer Leistung, wie Motor-, Kondensator-, Heizstromkreisen, durch Verwenden von Betriebsmitteln mit Lastschaltvermögen, z. B. Sicherungslasttrennschalter, nicht jedoch mehrpolige Sicherungstrennschalter,

bei Sicherungseinsätzen des D0- und D-Systems, wenn Tabelle 104 beachtet wird,

bei Sicherungseinsätzen des NH-Systems, wenn Gesichtsschutzschirm und NH-Sicherungsaufsteckgriff mit Stulpe verwendet und durch besonders geschulte elektrotechnisch unterwiesene Personen oder Elektrofachkräfte benutzt werden.

*) Bei den genannten Stromstärken handelt es sich nicht um den eventuellen Kurzschlussstrom beim Einsetzen.

Stromgrenzen für das gefahrlose Auswechseln von stromführenden Sicherungseinsätzen bei Nennspannung bis 1 000 V

Sicherungssystem

Typ

Nennspannung V

Nennstrom

A *)

Laien

Elektrofachkräfte, elektrotechnisch unterwiesene Personen

DO, D

bis AC 400

bis 63

ja

ja

   

über 63

nein

nein

         

D

über AC 400

bis 16

nein

ja

   

über 16

nein

nein

         

DO, D

bis DC 25

über 0

ja

ja

         

DO

über DC 25 bis 60

bis 6

nein

ja

 

über DC 60 bis 120

bis 2

nein

ja

 

über DC 120

über 0

nein

nein

         

D

über DC 25 bis 60

bis 16

nein

ja

 

über DC 60 bis 120

bis 5

nein

ja

 

über DC 120 bis 750

bis 1

nein

ja

 

über DC 750

über 0

nein

nein

Beurteilung:

Grundsätzlich wird das Auswechseln von Sicherungen und Sicherungseinsätzen von Elektrofachkräften vorgenommen. In den Niederspannungsstationen ist ein gesonderter Schlüssel erforderlich um ein unbefugten Zutritt zu vermeiden. In diesen Bereichen muss erst freigeschaltet werden um die Sicherungen auszuwechseln. NH- Sicherungssysteme sind immer als Lasttrennschalter ausgeführt. Die externen Dienstleister sind unterwiesen eine schriftliche Unterweisung zu diesem Thema gibt es nicht.

Anmerkung:

  • Unterweisung und Dokumentation

Make points under it - Herausnehmen oder Einsetzen von Sicherungseinsätzen bei Nennspannungen über 1 kV

1. Für das Herausnehmen oder Einsetzen von Sicherungseinsätzen mit Nennspannungen über 1 kV ist der spannungsfreie Zustand herzustellen und sicherzustellen.

2. Abweichend dürfen unter Spannung stehende Sicherungseinsätze mit Sicherungszangen oder gleichwertigen anlagenspezifischen isolierenden Hilfsmitteln herausgenommen oder eingesetzt werden, wenn dies gefahrlos möglich ist. Dies gilt auch für Anlagen mit herausklappbaren oder ausfahrbaren Sicherungen.

3. Abweichend dürfen Sicherungseinsätze in Anlagen mit herausklappbaren oder ausfahrbaren Sicherungen von Hand ohne isolierende Hilfsmittel herausgenommen oder eingesetzt werden, wenn mindestens ein teilweiser Schutz gegen direktes Berühren unter Spannung stehender Teile und gegen das Eindringen in die Gefahrenzone hergestellt und sichergestellt ist.

4. Abweichend dürfen bei Mast- und Turmstationen sowie bei Transformatoren Kleinstationen, in denen die Schalteinrichtungen für die Ober- und Unterspannungsseite unverwechselbar zugeordnet sind, Sicherungseinsätze auf der Oberspannungsseite von

Transformatoren mit Nennspannungen über 1 kV bis 30 kV von Hand ohne isolierende Hilfsmittel herausgenommen oder eingesetzt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Ober- und Unterspannungsseite sind freigeschaltet.

  • Jede Trennstelle für die Oberspannungsseite ist vom Erdboden und von der Arbeitsstelle aus sichtbar.

  • Jede Trennstelle für die Unterspannungsseite ist von der Arbeitsstelle aus überwachbar; wenn Trennstellen von der Arbeitsstelle aus nicht einsehbar sind, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

  • Ober- und Unterspannungsseite sind gegen Wiedereinschalten gesichert. Auf der Oberspannungsseite genügt ein Verbotsschild allein nicht.

  • Die Spannungsfreiheit ist sowohl auf der Oberspannungsseite zwischen Trennstelle und Sicherung als auch auf der Unterspannungsseite des Transformators festgestellt.

ANMERKUNG 1: Transformatoren-Kleinstationen sind z. B. Garagen- und Kellerstationen, in denen der Transformator und dessen ober- und unterspannungsseitige Schalteinrichtungen im selben Raum untergebracht sind, Schwerpunktstationen und Kompaktstationen.

ANMERKUNG 2: 7.4.1.102.4 gilt nicht für Sicherungen vor Netzausläufern, Motoren, mehreren parallel geschalteten Transformatoren und dergleichen.

Beurteilung:

Die Mittelspannungsebenen haben keine wechselbaren Sicherungseinsätze. Sie arbeiten mit Sicherungslasttrennschaltern.
Somit muss dieser Punkt nicht weiter betrachtet werden.

Lampen und Zubehör

Sofern erforderlich, muss das Auswechseln von Lampen und herausnehmbarem Zubehör, wie z. B. Startern, im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden.

Wenn in Niederspannungsanlagen vollständiger Schutz gegen direktes Berühren besteht, dürfen diese Arbeiten durch Laien unter Spannung ausgeführt werden.

In allen anderen Fällen, insbesondere in Hochspannungsanlagen, muss das Auswechseln nach den Festlegungen für Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden (7.3). Beim Auswechseln von nicht herausnehmbaren Zubehörteilen ist eine geeignete Arbeitsmethode nach Abschnitt 6 anzuwenden.

Es muss darauf geachtet werden, dass die verwendeten Ersatzteile für den Einsatz in dem instandzusetzenden Betriebsmittel geeignet sind.

Beurteilung:

Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln werden nur von Elektrofachkräften ausgeführt. Ersatzteile oder neue Produkte werden mit den verantwortlichen Personen abgestimmt. In Anlagen über 1000V werden Reparaturen und Instandsetzungen nur im freigeschaltetem Zustand durchgeführt.

Anmerkung:

  • Abstimmung Lager

Vorübergehende Unterbrechung der Arbeit

Im Falle vorübergehender Unterbrechung von Instandhaltungsarbeiten muss der Arbeitsverantwortliche alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um Zugang zu unter Spannung stehenden Teilen und unbefugtes Bedienen der elektrischen Anlage zu verhindern.

Erforderlichenfalls ist der Anlagenverantwortliche über eine derartige Unterbrechung zu informieren.

Beurteilung:

Unterbrechungen der Arbeiten finden des Öfteren statt. Es werden alle Maßnahmen getroffen um ein ungewolltes oder unbefugtes Bedienen zu verhindern. Eine Kommunikation zum Status der Arbeiten erfolgt nicht.

Anmerkung:

  • Unterweisung

  • Stichproben und Kontrollen

Abschluss von Instandhaltungsarbeiten

Nach Beendigung der Instandhaltungsarbeiten ist die Anlage vom Arbeitsverantwortlichen an den Anlagenverantwortlichen zu übergeben. Der Zustand der Anlage bei Übergabe ist dem Anlagenverantwortlichen zu melden.

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