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Qualifiziertes Fachpersonal

Die richtige Schulung des Fachpersonals ist unerlässlich, um eine hohe Sicherheit und Effizienz im Umgang mit elektrischen Anlagen zu gewährleisten

Die Erfahrung und Qualifikation des Fachpersonals ist entscheidend für eine erfolgreiche Beurteilung des Betriebs elektrischer Anlagen. Die Überprüfung der Qualifikationen und Fähigkeiten des Fachpersonals sollte regelmäßig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sie den neuesten Standards entsprechen.

Qualifikation des Elektrofachpersonals: Anforderungen und Schulungen

Personal

Die Verantwortlichkeiten für die Sicherheit von Personen, die an einer Arbeit beteiligt oder von ihr betroffen sind, müssen der nationalen Gesetzgebung entsprechen.

Alle an Arbeiten an, mit oder in der Nähe einer elektrischen Anlage beteiligten Personen müssen über die einschlägigen Sicherheitsanforderungen, Sicherheitsvorschriften und betrieblichen Anweisungen unterrichtet werden. Die Unterrichtung ist im Verlauf der Arbeiten zu wiederholen, wenn die Arbeiten lange andauern oder komplex sind. Die Arbeitenden müssen angewiesen werden, diese Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen einzuhalten.

Arbeitskräfte müssen für den Arbeitsort und die Arbeitsbedingungen geeignete Kleidung tragen. Möglicherweise bedeutet dies, dass enganliegende Kleidung oder zusätzliche Persönliche Schutzausrüstung zu tragen ist.

Vor Beginn sowie während einer Arbeit muss der Arbeitsverantwortliche dafür sorgen, dass alle einschlägigen Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen eingehalten werden.

Der Arbeitsverantwortliche muss alle an der Arbeit beteiligten Personen über alle unter Vernunftsgesichtspunkten und vorhersehbaren Gefahren unterrichten, die für diese nicht ohne weiteres erkennbar sind.

Hat eine Person für eine Arbeit nicht das zur Vermeidung elektrischer Gefahren oder Verletzungen erforderliche Wissen oder die Erfahrung, so darf sie diese Arbeit nicht ausführen, es sei denn, sie unterliegt dabei einer ausreichenden Aufsichtsführung.

Die nationale Gesetzgebung kann das Mindestalter und die Kriterien für die fachliche Qualifikation von Personen vorschreiben.

Wo es keine nationalen Festlegungen für die fachliche Qualifikation gibt, sind dafür folgende Beurteilungskriterien anzuwenden:

  • Kenntnisse der Elektrotechnik;

  • Erfahrung mit elektrotechnischer Arbeit;

  • Kenntnis der Anlage, an der zu arbeiten ist, sowie praktische Erfahrung mit der vorgesehenen Arbeit;

  • Kenntnis der Gefährdungen, die während der Arbeit entstehen können, und der zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen;

  • die Fähigkeit, jederzeit zu erkennen, ob es sicher ist, die Arbeit fortzusetzen.

Vor Beginn der Arbeit müssen Art und Schwierigkeitsgrad beurteilt werden, um für die Durchführung der Arbeit je nach Erfordernis Elektrofachkräfte, elektrotechnisch unterwiesene Personen oder Laien auszuwählen.

Beurteilung:

Eine fachliche Beurteilung und Nachweise über die externen Dienstleister gibt es nicht. Arbeitsanweisungen und erweiterte Gefährdungsbeurteilungen finden nicht statt. Eine Einweisung im speziellen Sinn der Elektrotechnik der externen Dienstleister findet nicht statt. Intern ist die Vorgehensweise genauer zu betrachten.

Anmerkung:

  • Befähigungsnachweise der externen Dienstleister

  • Einweisung externer Dienstleister

  • Erweiterte Gefährdungsbeurteilung

  • Freischaltaufträge

Spezialausbildung

Ein spezielles Ausbildungsprogramm muss vorhanden sein, um den Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen die Fähigkeit zum Arbeiten unter Spannung zu vermitteln und zu erhalten. Dieses Programm muss die speziellen Anforderungen für das Arbeiten unter Spannung berücksichtigen und theoretische und praktische Übungen einschließen.

Diese Übungen müssen auf die später auszuführenden Arbeiten abgestimmt sein oder, wenn sie davon abweichen, auf den gleichen Sicherheitsgrundsätzen beruhen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Spezialausbildung müssen die Teilnehmer einen Befähigungsnachweis zum Arbeiten unter Spannung erhalten, aus dem hervorgeht, für welche Arbeiten sie ausgebildet wurden.

Der Grad der Befähigung sollte durch eine Genehmigung zum Arbeiten unter Spannung bestätigt werden.

Bemerkung:

Wenn es zu solchen Arbeiten kommt werden diese von externen Fachkräften ausgeführt. Eine Überprüfung der Qualifikation findet nicht statt.

Anmerkung:

  • Befähigungsnachweis einfordern

  • Checkliste für Arbeiten externer Dienstleister

Erhaltung der fachlichen Fähigkeit

Die Fähigkeit zum sicheren Arbeiten unter Spannung muss entweder durch Praxis oder durch erneute Schulung erhalten werden.

Es sollte überprüft werden, ob eine Person Arbeiten unter Spannung entsprechend ihrem Befähigungsnachweis weiterhin ausführen kann.

Bemerkung:

Es gibt keine Person die einen „AuS-Schein“ hat. Es sollte die verantwortliche Elektrofachkraft geschult werden um die anfallenden Arbeiten besser bewerten zu können.

Anmerkung:

  • Weiterbildung vEFK

Maßnahmen des Anlagenverantwortlichen

Für die Anlage oder den Anlagenteil, an dem gearbeitet werden soll, muss der bei der Vorbereitung festgelegte Zustand hergestellt und sichergestellt werden. Dies kann das Verhindern von automatischen Rückstellungen (Wiedereinschaltungen) und/oder Änderungen der Einstellung elektrischer Schutzeinrichtungen einschließen.

Die Stelle, an der automatische Wiedereinschaltung verboten ist, sollte durch ein entsprechendes Schild mit dem Hinweis gekennzeichnet sein, dass Arbeiten unter Spannung durchgeführt werden.

Abhängig von Art und Umfang der Arbeit müssen direkte Kommunikationsverbindungen zwischen der Arbeitsstelle und der zuständigen Leitstelle benutzt werden.

Beurteilung:

Da keine klare Struktur in Projekt und Arbeitsabläufen gibt finden diese Maßnahmen und Gespräche nur selten statt.

Anmerkung:

  • Freischaltprotokoll

  • Punkt in die Checkliste Arbeitsvorbereitung

Maßnahmen des Arbeitsverantwortlichen

Der Arbeitsverantwortliche muss den Anlagenverantwortlichen über Art und Ort der vorgesehenen Arbeiten informieren.

Vor Beginn muss das Personal über Art und Umfang der Arbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Verteilung der Aufgaben und in der Anwendung von Werkzeugen und Geräten unterwiesen werden.

Der Grad der Aufsichtsführung muss Art und Umfang der Arbeit und/oder der Höhe der Spannung angemessen sein.

Der Arbeitsverantwortliche muss die Umgebungsbedingungen an der Arbeitsstelle berücksichtigen.

Die Freigabe zur Arbeit darf den an der Arbeit beteiligten Personen nur vom Arbeitsverantwortlichen erteilt werden.

Nach beendeter Arbeit muss der Arbeitsverantwortliche den Anlagenverantwortlichen in der vorgeschriebenen Weise informieren. Wenn die Arbeit unterbrochen wird, müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, und der Anlagenverantwortliche muss darüber informiert werden.

Beurteilung:

Die Kommunikation findet nur in bestimmten Bereichen statt, in vielen Bereichen findet keine Kommunikation statt.

Anmerkung:

  • Punkt in die Checklist Arbeitsvorbereitung

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