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Erproben Elektrischer Anlagen

Erproben Elektrischer Anlagen

Das Erproben elektrischer Anlagen ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass sie sicher und zuverlässig betrieben werden können

Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre elektrischen Anlagen vor Inbetriebnahme und regelmäßig im Rahmen der Wartung erprobt werden, um sicherzustellen, dass sie den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Das Erproben elektrischer Anlagen umfasst unter anderem Messungen von elektrischen Werten, Isolationsprüfungen, Funktionsprüfungen und Lasttests.

Erprobung elektrischer Anlagen

Fachpersonal

Erproben dient der Feststellung der Funktionsfähigkeit oder des elektrischen, mechanischen oder thermischen Zustandes einer elektrischen Anlage. Erproben schließt auch die Überprüfung der Wirksamkeit von z. B. elektrischen Schutzeinrichtungen und Sicherheitsstromkreisen ein. Erproben kann Messungen einschließen, die durchzuführen sind. Erprobungen dürfen nur von Elektrofachkräften, elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder von Laien unter Aufsichtsführung oder unter direkter Beaufsichtigung durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.

Beurteilung:

Das Thema Erproben muss genauer betrachtet werden.

Anmerkung:

  • Bereiche Abfragen und bewerten

Beurteilung:

Grundsätzlich sind Arbeiten im Spannungsfreien zustand immer zu bevorzugen. Eine erweiterte Gefährdungsbeurteilung liegt nicht vor.

Anmerkung:

  • Bereiche abfragen

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen

Einspeisung aus dem Netz

Wenn beim Erproben die Einspeisung aus dem normalen Netz erfolgt, sind die einschlägigen Festlegungen der DIN VDE 0105-100, 6.1, 6.3 und 6.4 anzuwenden.

In dem Bereich des FM kommen diese Arbeiten nicht zum Tragen. In weiteren Bereichen muss es in Erfahrung gebracht werden.

Anmerkung:

  • Bereiche abfragen und bewerten

Arbeitsmethoden

Allgemeines

Jede vorgesehene Arbeit muss geplant werden.

Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen muss entweder der Anlagenverantwortliche oder der Arbeitsverantwortliche sicherstellen, dass vor Beginn und bei Beendigung von Arbeiten die ausführenden Personen aufgabenbezogen unterwiesen werden.

Vor Beginn der Arbeit muss der Arbeitsverantwortliche dem Anlagenverantwortlichen die Art, den Ort und die Auswirkungen der vorgesehenen Arbeit auf die Anlage melden. Vorzugsweise ist diese Meldung schriftlich zu machen, insbesondere bei komplexen Arbeiten.

Nur der Anlagenverantwortliche darf die Erlaubnis für die vorgesehene Arbeit geben. Ein entsprechendes Verfahren muss auch im Fall einer Unterbrechung und bei Beendigung der Arbeit eingehalten werden.

Es wird zwischen drei Arbeitsmethoden unterschieden: Arbeiten im spannungsfreien Zustand (siehe 6.2), Arbeiten unter Spannung (siehe 6.3), Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile (siehe 6.4).

Alle drei Methoden setzen wirksame Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrischen Schlag sowie gegen Auswirkungen von Kurzschluss und Störlichtbögen voraus.

Wenn die Anforderungen von 6.2 (Arbeiten im spannungsfreien Zustand) oder 6.4 (Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile) nicht vollständig erfüllt werden können, sind die Festlegungen von 6.3 (Arbeiten unter Spannung) anzuwenden.

Bei Arbeiten muss der erforderliche Isolationspegel sichergestellt werden, z. B. durch Einbringen festen Isoliermaterials oder Einhalten eines ausreichenden Abstandes in Luft (siehe 6.3 und 6.4). Das Einhalten eines ausreichenden Abstandes in Luft ist in EN 61472 erklärt.

Beurteilung:

Arbeitsaufträge erfolgen nicht immer schriftlich. Finden Arbeiten in Projekten statt ist der Arbeitsablauf nicht transparent dargestellt. Arbeiten werden oft ohne das Wissen der verantwortlichen durchgeführt. Schaltgespräche oder Freischaltprotokolle gibt es nicht.

Anmerkung:

  • Projektablauf transparent darstellen

  • Freischaltprotokoll erarbeiten

Beeinflussungsspannungen

Leiter oder leitfähige Teile in der Nähe unter Spannung stehender Teile können elektrisch beeinflusst werden. Ergänzend sind beim Arbeiten an elektrischen Systemen unter Beeinflussungsspannung besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen (dies gilt besonders für Freileitungen)

  • durch abschnittsweise Erdung in angemessenen Abständen, so dass die Beeinflussungsspannung gegen Erde auf ungefährliche Werte abgebaut wird;

  • durch Potentialausgleichsmaßnahmen an der Arbeitsstelle, um zu verhindern, dass Arbeitende in eine Induktionsschleife geraten können.

Beurteilung:

Diese Art von Gefahren treten im „Normalbetrieb“ nicht auf. Sollten solche Vorkehrungen von Nöten sein ist eine erweiterte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

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