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Brandschutz durch sorgfältige Beurteilung elektrischer Anlagen

Elektrosicherheit Brandschutz

Brandschutzmaßnahmen sind ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung des Betriebs elektrischer Anlagen, da elektrische Fehler oder Überlastungen zu Bränden führen können

Es ist wichtig, dass Unternehmen geeignete Brandschutzmaßnahmen implementieren und regelmäßig überprüfen, um das Risiko von Bränden zu minimieren und die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden zu gewährleisten. Die Verwendung von geprüften und zertifizierten elektrischen Komponenten und Materialien kann dazu beitragen, die Entstehung von Bränden zu verhindern.

Brandschutz in elektrischen Anlagen: Verantwortung von Betreibern und Brandschutzbeauftragten

Elektrische Sicherheit im Brandfall

Die sachlichen Festlegungen (des informativen Anhangs B.3) müssen erfüllt sein.

Beurteilung:

Es sind alle Mittel- und Niederspannungsstationen mit geeigneten Feuerlöschern ausgestattet, diese werden jährlich gewartet und geprüft. Auf dem Gelände gibt es eine Werksfeuerwehr. Dies wird regelmäßigen Schulungen. Präziser ist dieser Punkt derzeit nicht zu bewerten.

Anmerkung:

  • Termin mit Werksfeuerwehr

Wärmegeräte

Betriebsmittel, insbesondere Wärmegeräte, sind so aufzustellen und zu betreiben, dass sie keinen Brand verursachen können.

Beurteilung:

Am Standort gibt es eine Vielzahl von privaten Kaffeemaschinen, Wasserkochern und anderen wärmeerzeugenden Geräten. Diese sind im Normalfall in Kaffeeküchen oder in den Büros auf Fliesen abgestellt. Es ist nicht sichergestellt dass alle Geräte auf feuerfesten Unterlagen stehen und betrieben werden.

Der Betrieb von anderen, durch externe Dienstleister verwendete, Wärme-, Funken- oder Feuererzeugenden Geräten werden durch einen „Schweißerlaubnisschein“ geregelt.

In den Abteilungen, zur Produktion, verwendete wärmeerzeugende Geräte sind aus meiner Sicht noch nicht betrachtet worden.

Anmerkung:

  • Begehung mit dem Brandschutzbeauftragten

  • Gefährdungsbeurteilung Kaffeemaschinen etc.

  • Betriebsordnung anpassen

Feuerlöscheinrichtungen

Feuerlöscheinrichtungen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten und in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen. An Feuerlöschern ist ein Prüfvermerk anzubringen.

Beurteilung:

Die Feuerlöscheinrichtungen bestehen aus:

  • Brandmeldeanlagen (optische Melder, Thermische Melder, RAS-Systeme)

  • Sprinkleranlagen

  • Feuerlöscher

Diese werden regelmäßig gewartet und geprüft.

Vorgehen im Brandfall

Für das Vorgehen bei Bränden wird auf DIN VDE 0132 (VDE 0132) verwiesen.

Beurteilung:

Dies ist ein abgestimmter Prozess. Eine Beurteilung dieses Punktes ist derzeit nicht möglich.

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